Insiderinformation gem. Art. 17 MAR
Alexanderwerk AG, Remscheid
ISIN DE000A37FTW0
Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des
Vorstands
Das Amtsgericht Wuppertal hat durch Beschluss vom heutigen Tag
den Zeitraum der Bestellung als Vorstandsmitglied von Herrn Andreas
Ridder bis zu einer Entscheidung des beschlussfähigen Aufsichtsrats
der Gesellschaft über die Vorstandsbestellung, längstens bis zum
Ablauf des 31. August 2024 verlängert. Ohne die gerichtliche
Verlängerung des Bestellungszeitraums wäre Herr Andreas Ridder mit
dem Ablauf des 30. Juni 2024 aus dem Amt geschieden.
Das Amtsgericht Wuppertal hat den Beschluss auf Antrag des
Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Franz-Bernd Daum) sowie des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Nirfan Abes)
erlassen. Da die Gesellschaft mit dem Ausscheiden von Herrn Ridder
zum Ablauf des 30. Juni 2024 führungslos geworden wäre, war die
Anrufung des Gerichts geboten, um Schaden von der Gesellschaft und
ihren Aktionären abzuwenden.
Der Antrag war erforderlich, weil das dritte
Aufsichtsratsmitglied bislang weder an einer Sitzung, in der über
die künftige Besetzung des Vorstands hätte entschieden werden
sollen, noch an einer entsprechenden Beschlussfassung im
Umlaufverfahren mitgewirkt hat. Der Aufsichtsrat ist deswegen nach
§ 108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht
beschlussfähig.
Wegen der gegenwärtigen Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats
konnte auch die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG
bislang nicht durch die Verwaltung einberufen werden. Der Vorstand,
der Aufsichtsratsvorsitzende und der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende streben weiterhin an, die ordentliche
Hauptversammlung für einen Tag innerhalb der ersten acht Monate des
Geschäftsjahres einzuberufen und durchzuführen.
Die ordentliche Hauptversammlung wird unter anderem über die
Neubesetzung des Aufsichtsrats zu entscheiden haben, weil der
Aufsichtsratsvorsitzende Franz-Bernd Daum sowie das dritte
Aufsichtsratsmitglied ihre Amtsniederlegung erklärt haben. Auf die
Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 29. Februar 2024 sowie vom
11. Juni 2024 wird insoweit verwiesen.
Der durch die Hauptversammlung neu besetzte Aufsichtsrat wird
über die künftige Besetzung des Vorstands über den 31. August
2024 hinaus zu entscheiden haben, sofern nicht der beschlussfähige
Aufsichtsrat dazu vorher eine Entscheidung trifft.
Alexanderwerk AG
Der Vorstand
Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse
6-24, 42857 Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com
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