Insiderinformation gem. Art. 17 MAR
Alexanderwerk AG, Remscheid
ISIN DE000A37FTW0
Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen
der RECAY GmbH, Remscheid
Die RECAY GmbH, Remscheid, hat gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung der auf den 06.
September 2024 einberufenen Hauptversammlung der Alexanderwerk AG
wie folgt zu ergänzen:
- TOP 8: Beschlussfassung gemäß §142 Abs. 1 AktG
über die Sonderprüfung bei der Alexanderwerk AG zur Prüfung von
Fehlverhalten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der
Amtsniederlegung des ehemaligen Vorstands, der
Aufsichtsratsvergütung, unberechtigter Informationsweitergabe
außerhalb von Hauptversammlungen sowie der
Interimsvorstandsvergütung zum Nachteil der Gesellschaft oder ihrer
Aktionäre.
- TOP 9: Beschlussfassung zur Person des Sonderprüfers
- TOP 10: Beschlussfassung über eine Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen gegenüber schadensersatzpflichtigen
Personen nach Maßgabe des Prüfungsgegenstandes der vorbenannten
Sonderprüfung
- TOP 11: Beschlussfassung über die Stellung eines
Besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß
vorstehendem TOP 10.
Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des
Ergänzungsverlangens der RECAY GmbH ist zu dem Schluss gelangt,
dass die Voraussetzungen § 122 Abs. 2 AktG erfüllt sind
und er verpflichtet ist, dem Ergänzungsverlangen Folge zu leisten.
Die Ergänzung der Tagesordnung wird zeitnah bekanntgemacht.
Der Vorstand ist der Auffassung, dass ein Fehlverhalten nicht
vorliegt. Und die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften, schlägt
der Vorstand vor, dem Antrag auf Durchführung der Sonderprüfung
zuzustimmen.
Der Vorstand schlägt jedoch vor, einen anderen Sonderprüfer zu
bestellen.
In Ansehung der Tagesordnungspunkte 10 und 11 schlägt der
Vorstand vor, den Antrag abzulehnen, da ein Beschluss über die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147
Abs. 1 AktG und die Bestellung eines Besonderen
Vertreters zur Geltendmachung solcher Ersatzansprüche erst dann
gefasst werden kann, wenn der Hauptversammlung den Ansprüchen zu
Grunde liegenden Sachverhalt hinreichend konkretisiert bezeichnet
worden ist.
Die weiteren Einzelheiten werden der Ergänzung der Tagesordnung
zur Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah
bekannt machen wird.
Remscheid, 01. August 2024
Alexanderwerk AG
- Der Vorstand -
Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse
6-24, 42857 Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com
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