Leifheit Aktiengesellschaft / Aktienrückkaufprogramm
Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.05.2024 / 15:57 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und

Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkaufprogramm 2024

 

Leifheit AG, Leifheitstraße 1, 56377 Nassau

 

Nassau, 14. Mai 2024 – Das von Leifheit AG mit ad hoc-Mitteilung vom 2. Mai 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm („Aktienrückkaufprogramm 2024“) wird in dem Zeitraum ab dem 15. Mai 2024 bis voraussichtlich zum 11. Dezember 2024 über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange durchgeführt. In diesem Zeitraum sollen Aktien der Leifheit AG (ISIN DE000646450) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 8,5 Mio. € erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (17,10 €, Xetra-Schlusskurs vom 13. Mai 2024) wären dies bis zu 497.076 Aktien und bis zu 10 % des Grundkapitals. Mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 sollen die Aktionäre über die Dividende hinaus an der guten Liquiditätssituation der Gesellschaft teilhaben.

Der Vorstand macht dabei von der am 30. September 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die Leifheit AG ermächtigt, bis zum 29. September 2025 eigene auf den Inhaber lautende Stückaktien der Leifheit AG im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dies entspricht 1.000.000 Aktien. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Leifheit AG bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Leifheit AG entfallen. Die Leifheit AG besitzt im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung 479.337 eigene Aktien. Der Leifheit AG sind keine eigenen Aktien gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen. Deshalb kann die Leifheit AG noch höchstens 520.663 eigene Aktien erwerben.

Die Ermächtigung vom 30. September 2020 kann einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.

Da der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der von der Leifheit AG gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktien der Leifheit AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Der Rückkauf orientiert sich an den Vorgaben von Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 („EU-VO 596/2014“) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen („EU-VO 2016/1052“) mit Ausnahme von Artikel 5 Abs. 2 EU-VO 596/2014 und von Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a) EU-VO 2016/1052.

Das Aktienrückkaufprogramm 2024 wird unter Beauftragung eines unabhängigen Kreditinstituts durchgeführt, das im eigenen Namen für die Leifheit AG handeln wird. Das Kreditinstitut muss den Erwerb von Aktien der Leifheit AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung vom 30. September 2020 einhalten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Leifheit AG entsprechend Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe b) EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Leifheit AG. Die Leifheit AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Die Aktien der Leifheit AG werden im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 EU-VO 2016/1052 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Leifheit AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand der Leifheit AG das Aktienrückkaufprogramm 2024 jederzeit aussetzen und gegebenenfalls wieder aufnehmen oder vorzeitig beenden.

Die erworbenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden, insbesondere auch als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder von Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Leifheit AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (https://www.leifheit-group.com) unter der Rubrik „Investor Relations/Aktienrückkauf 2024“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

Nassau, den 14. Mai 2024

Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Leifheit Aktiengesellschaft
Leifheitstraße 1
56377 Nassau
Deutschland
Internet: www.leifheit-group.com

 
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