Ernst Russ AG Hamburg ISIN DE000A161077 / WKN A16107 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen
und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Ernst Russ AG
ein, die am Donnerstag, den 30. Mai 2024, um 11:00 Uhr
(MESZ)
(Einlass ab 10:00 Uhr (MESZ)) in der Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12
20355 Hamburg stattfindet. I. Tagesordnung
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ernst Russ
AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023,
des zusammengefassten Berichts über die Lage der Ernst Russ AG und
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
|
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Ernst Russ AG zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch
im Internet unter www.ernst-russ.de zum Herunterladen bereit. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt sowie in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss
damit festgestellt ist.
TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
82.130.138,22 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von EUR 1,00 Dividende je
dividendenberechtigter Stückaktie: |
EUR 33.500.286,00 |
Vortrag auf neue Rechnung: |
EUR 48.629.852,22 |
Bilanzgewinn: |
EUR 82.130.138,22 |
Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre a) in bar oder b) in
Form von Aktien der Gesellschaft geleistet. Der Aktionär kann sich
für einen Teil seiner Aktien für die Dividende in bar und für den
anderen Teil seiner Aktien für die Dividende in Form von Aktien
entscheiden. Die näheren Details dazu sind in einem gesonderten
Dokument zur Information gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h) Verordnung
(EU) 2017/1129 dargelegt. Dieses Dokument ist auf der Internetseite
der Ernst Russ AG unter
https://www.ernst-russ.de/de/aktienwahldividende.html zugänglich
und enthält insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art
der Aktien und Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten
des Aktienangebots.
Die Fälligkeit der in bar zu leistenden Dividende wird im
Hinblick auf die Möglichkeit der Aktionäre zur Ausübung ihres
vorstehend beschriebenen Wahlrechts gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG
auf den 9. Juli 2024 festgelegt. Soweit die Aktionäre die
Aktiendividende wählen, werden sie die neuen Aktien der Ernst Russ
AG voraussichtlich ebenfalls am 9. Juli 2024 erhalten.
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach Kenntnis
der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023
dividendenberechtigten 33.500.286 Stückaktien. Sollte sich die Zahl
dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine
Dividende von je EUR 1,00 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Auch für diesen
angepassten Beschlussvorschlag gilt das Angebot, die Dividende
statt in bar in Form von Aktien der Gesellschaft zu erhalten. Der
auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird
in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen.
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto im Sinne des § 27 Körperschaftsteuergesetz (nicht in
das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, wird sie ohne
Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt.
Die Dividende führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus
Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
Einkommensteuergesetz. Dies gilt sowohl für die Barausschüttung als
auch soweit die Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft
geleistet wird. Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht
verbunden.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie die
Aktiendividende nur anbieten und durchführen werden, wenn sie dies
nach pflichtgemäßer Bewertung unter Berücksichtigung der Interessen
der Gesellschaft und ihrer Aktionäre für sinnvoll erachten.
Maßgeblich für diese Entscheidung wird insbesondere die Entwicklung
des Aktienkurses der Gesellschaft im Verhältnis zu den jeweils
aktuellen finanziellen Leistungskennzahlen sein. Sollten sich
Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Durchführung einer
Aktiendividende entscheiden, wird das Wahlrecht für die Auszahlung
der Dividende in Aktien nicht bestehen bzw. entfallen und die
Dividende wird ausschließlich in bar ausgezahlt werden. Die
Auszahlung der Dividende würde dann unverzüglich nach einer solchen
Entscheidung vorgenommen werden, spätestens aber am 9. Juli
2024.
TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
|
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für das
Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.
TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
|
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das
Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.
TOP 5: |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
|
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2024 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht (verkürzter) Abschlüsse und Zwischenberichte
sowie unterjähriger Finanzberichte in den Geschäftsjahren 2024 und
2025 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu
bestellen.
TOP 6: |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
|
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1
Aktiengesetz i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung derzeit aus vier
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die
Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats,
Herrn Jochen Thomas Döhle, und eines weiteren
Aufsichtsratsmitglieds, Herrn Ingo Ludwig Joachim Kuhlmann, enden
mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Herr Döhle und Herr
Kuhlmann stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
TOP 6.1 |
Wiederwahl von Herrn Döhle
|
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Jochen Thomas Döhle,
geschäftsführender Gesellschafter der Peter Döhle
Schiffahrts-KG, wohnhaft in Hamburg, gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung
zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der
Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das dritte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet.
TOP 6.2 |
Wiederwahl von Herrn Kuhlmann
|
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Ingo Ludwig Joachim Kuhlmann,
geschäftsführender Gesellschafter der RTC Business Partners
GmbH, wohnhaft in Sittensen, gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung zum
Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung
zu wählen, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet.
Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten
können den im Internet unter www.ernst-russ.de in der Rubrik
„Investor Relations“ / „Hauptversammlungen“ unter „Hauptversammlung
2024“ eingestellten Lebensläufen entnommen werden.
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 33.500.286 EUR. Es ist eingeteilt
in 33.500.286 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
1,00 EUR je Aktie. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 33.500.286 beträgt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte -
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens
Donnerstag, den 23. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§
126b BGB) unter der Anschrift
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Hauptversammlung der Ernst Russ AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: ernst-russ@linkmarketservices.eu
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angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im
Aktienregister eingetragen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht
sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der
Eintragungsstand am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus
arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf
des 23. Mai 2024 (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, auch
„technical record date“ genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog.
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der
letzten Umschreibung am 23. Mai 2024. Der Umschreibestopp bedeutet
keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von
Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 23. Mai 2024 bei der
Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und
Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte
bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch
nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten,
Umschreibungsanträge rechtzeitig über ihr depotführendes
Kreditinstitut zu stellen.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten ihrer Wahl, wie z.B. Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Dritte,
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär, noch eine
Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine nach § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft
unter der Anschrift
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Hauptversammlung der Ernst Russ AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: ernst-russ@linkmarketservices.eu
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übersandt werden.
Sowohl mit dem Anmeldebogen als auch mit der Eintrittskarte
werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere
Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.ernst-russ.de in
der Rubrik „Investor Relations“ / „Hauptversammlungen“ unter
„Hauptversammlung 2024“ abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten,
Vollmacht vorzugsweise mittels des den Aktionären mit der
Tagesordnung übermittelten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Wenn ein Intermediär, ein Stimmrechtsberater, eine
Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, besteht weder
nach Gesetz noch Satzung ein Textformerfordernis. Es gelten für
deren Bevollmächtigung sowie den Widerruf und den Nachweis der
Bevollmächtigung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135
AktG. Nach dieser Vorschrift muss die Vollmacht in diesen Fällen
einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem
nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Diese Empfänger von Vollmachten
setzen gegebenenfalls eigene Formerfordernisse fest. Die Aktionäre
werden deshalb gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Intermediär, ein Stimmrechtsberater, eine
Aktionärsvereinigung oder eine sonstige in § 135 Abs. 8
Aktiengesetz gleichgestellte Person darf das Stimmrecht für Aktien,
die ihm oder ihr nicht gehören, als deren Inhaber er oder sie aber
im Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer Ermächtigung
des Aktionärs ausüben.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Diese können in Textform mit dem den
Aktionären mit dem Anmeldebogen zugesandten Formular bevollmächtigt
werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte
beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennehmen. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden
gebeten, hierzu ausschließlich das mit dem Anmeldebogen übersandte
und auch im Internet unter www.ernst-russ.de in der Rubrik
„Investor Relations“ / „Hauptversammlungen“ unter „Hauptversammlung
2024“ abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der
Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen
Postanschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 29. Mai 2024,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Weitere Unterlagen zur Anmeldung und zur Erteilung von
Vollmachten finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären
übersandt werden.
Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung und/oder die Vollmachtserteilung kann das von
der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten das
Formular per Post zugesandt. Das Anmelde- und/oder
Vollmachtsformular steht darüber hinaus unter der Internetadresse
www.ernst-russ.de in der Rubrik „Investor Relations“ /
„Hauptversammlungen“ unter „Hauptversammlung 2024“ zur Verfügung.
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der
Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127
Aktiengesetz)
Gegenanträge von Aktionären sind unter Angabe des Namens des
Aktionärs und einer etwaigen Begründung schriftlich oder per E-Mail
ausschließlich an die nachstehende Postanschrift oder
E-Mail-Adresse zu richten:
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Ernst Russ AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: ernst-russ@linkmarketservices.eu
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Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt
werden.
Mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, d.h.
spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter
vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge
werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragsstellers
unverzüglich unter der Internet-Adresse www.ernst-russ.de in der
Rubrik „Investor Relations“ / „Hauptversammlungen“ unter
„Hauptversammlung 2024“ einschließlich des Namens des Aktionärs,
einer etwaigen Begründung sowie eventuellen Stellungnahmen der
Verwaltung zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen etwaige
Begründung nicht zugänglich zu machen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt. Die
Begründung eines Gegenantrags muss auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne
vorherige Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im
Übrigen während der Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt
werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die
vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Vorstand den Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen angibt (§
127 Satz 3 Aktiengesetz).
Hinweise zum Datenschutz
Die Ernst Russ AG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten von ihren Aktionären und/oder ihren Bevollmächtigten, um die
Ausübung der Aktionärsrechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden Sie
im Internet unter www.ernst-russ.de in der Rubrik „Investor
Relations“ / „Hauptversammlungen“ unter „Hauptversammlung
2024“.
Hamburg, im April 2024
Ernst Russ AG
Der Vorstand
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