centrotherm international AG Blaubeuren ISIN DE000A1TNMM9 / WKN
A1TNMM
ISIN DE000A1TNMN7 / WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, den 16. Juli 2024, um 10:00 Uhr
(Einlass ab 9:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft, Württemberger Str.
31 in 89143 Blaubeuren, ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des
Lageberichts für die centrotherm international AG und des
Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2023
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
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5. |
Beschlussfassung über eine Anpassung von Ziffer 14.1 Satz 2
der Satzung an den geänderten Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2
AktG
§ 123 Abs. 4 Satz 2 AktG wurde durch das Gesetz zur Finanzierung
von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz -
ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 354 vom
14. Dezember 2023) geändert. Damit hat der Gesetzgeber die in § 123
Abs. 4 Satz 2 AktG enthaltene Definition des Nachweisstichtags an
europäische Anforderungen angeglichen. Aus diesem Grund soll die
entsprechende Regelung in Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der
centrotherm international AG an die neue Gesetzesfassung angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Ziffer 14.1 Satz 2
der Satzung wie folgt zu ändern:
In Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung werden die Wörter „Beginn des
21.“ durch die Wörter „Geschäftsschluss des 22.“ ersetzt.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach Ziffer 14 der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter
Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis
müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 9. Juli 2024,
24:00 Uhr, unter der nachstehenden Anschrift oder E-Mail-Adresse
der nachstehenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle
zugehen:
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centrotherm international AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu
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Für den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein
Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den
Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, also auf
Montag, den 24. Juni 2024, 24:00 Uhr, (Nachweisstichtag) bezieht.
Der gesetzliche Nachweisstichtag entspricht materiell-rechtlich dem
nach der bisherigen Regelung des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. und
Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung maßgeblichen Zeitpunkt, also dem
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises
über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
Stimmrechtsvertretung
Vollmachtserteilung an Dritte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs
und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich
(siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichstehenden Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung erbieten, können abweichende Regelungen bestehen,
die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Ferner können die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung
der Gesellschaft in Textform unter der nachstehend genannten
Anschrift oder per E-Mail unter der nachstehend genannten
E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft
empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:
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centrotherm international AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu
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Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular
verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024
abgerufen werden.
Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben
können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung des
Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können bereits vor der
Hauptversammlung bis zum Montag, den 15. Juli 2024, 24:00 Uhr, in
Textform unter der nachstehend genannten Anschrift oder per E-Mail
unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende
für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt
werden:
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centrotherm international AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu
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Darüber hinaus haben Aktionäre und deren Vertreter auch während
der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und
Weisungsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang
der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt
wird. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von
Weisungen kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024
abgerufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor
der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG,
als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach
§ 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären
möglich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
werden keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennehmen.
Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §
126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung)
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die
Gesellschaft übersenden.
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127
AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu
übermitteln:
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centrotherm international AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2024
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: investor@centrotherm.de
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Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß
§ 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 1.
Juli 2024, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse oder
E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt
sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an und auch während der gesamten Hauptversammlung im Internet unter
der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024
zugänglich. Diese Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
ausliegen.
Information zum Datenschutz
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären,
Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten umfassen insbesondere
den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien,
Verwaltungsdaten sowie Daten betreffend die Ausübung von
Aktionärsrechten, einschließlich des Stimmrechts.
Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck
Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG
die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der
personenbezogenen Daten ist gesetzlich und nach der Satzung der
Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den
Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie
die Hauptversammlung durchzuführen. Die Datenverarbeitung ist
hierfür auch erforderlich.
Empfänger
Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der
Gesellschaft ihre für die Durchführung der Hauptversammlung
einbezogenen Dienstleister und Berater. Die Dienstleister und
Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung oder Beratung erforderlich sind, und verarbeiten die
Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle
Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind
verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus
sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren
Bevollmächtigten, die zur Hauptversammlung angemeldet sind und
diese verfolgen bzw. ihre Rechte ausüben, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis,
§ 129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte
zugänglich.
Speicherungsdauer
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht,
sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind
und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen.
Betroffenenrechte
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff.
DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie
gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer
personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17
Abs. 3 DSGVO entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der
Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen,
das Recht, aus besonderen Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das
Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft
bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen
Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht
auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
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centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Tel.: +49 (0) 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de
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Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den
folgenden Kontaktdaten erreichbar:
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centrotherm international AG
Daniel Voigtländer
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de
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Blaubeuren, im Mai 2024
centrotherm international AG
Der Vorstand
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