Vonovia SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE
14 Dezember 2024 - 3:45PM
EQS Regulatory News
Vonovia SE / Schlagwort(e): Vereinbarung
Vonovia SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester
Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen
SE
14.12.2024 / 15:45 CET/CEST
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Vonovia SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und
fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche
Wohnen SE
Bochum, 14. Dezember 2024 – Wie am
18. September 2024 angekündigt, beabsichtigen die Vonovia SE
(„Vonovia”) und die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen”) den
Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der
Vonovia als herrschendem Unternehmen und der Deutsche Wohnen als
beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des
gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vonovia
und die Deutsche Wohnen – vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des
gerichtlich bestellten Vertragsprüfers – mit Zustimmung der
Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den
außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947
Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des
Weiteren haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen unter dem
vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden Prüfungsergebnisses
geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen
eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22 brutto
(bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle
Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung
der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23. Januar
2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025
einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister
der Deutsche Wohnen. Zur Schaffung der Vonovia-Aktien, die den
Aktionären der Deutsche Wohnen zu gewähren sind, wenn sie sich für
die Annahme der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
angebotenen Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung der
Vonovia zusammen mit der Zustimmung zu dem Vertrag ein entsprechend
ausgestaltetes bedingtes Kapital vorgeschlagen. Die Einberufungen
zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen mit weiteren
Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Kontakt:
Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de
Vonovia SE
Nina Henckel
Leiterin Corporate Media Relations
Telefon: 0234 314 – 1909
Nina.Henckel@vonovia.de
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