Bochum, 18. September 2024
Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche
Wohnen SE
Vonovia SE („Vonovia“) und Deutsche
Wohnen SE („Deutsche Wohnen“) sind am heutigen Tag übereingekommen,
Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen Vonovia als
herrschendem Unternehmen und Deutsche Wohnen als beherrschtem
Unternehmen aufzunehmen und die entsprechenden
Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
In dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der
Deutsche Wohnen von Vonovia ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien
gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien von
Vonovia gemacht und für die Dauer des Vertrages eine jährliche
Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der
Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag
werden Vonovia und Deutsche Wohnen in Übereinstimmung mit den
rechtlichen Anforderungen festlegen.
Vonovia geht davon aus, dass
außerordentliche Hauptversammlungen von Vonovia und Deutsche Wohnen
im Dezember 2024 um die erforderliche Zustimmung zu diesem Vertrag
gebeten werden.
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Soweit in dieser Mittelung in die Zukunft gerichtete Aussagen
enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch
die Worte, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“,
„anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen
gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder
gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum Ausdruck.
Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia
SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage
über deren Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete
Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind
durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“,
„beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche
Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE
zum Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen
auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die
Vonovia SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine
Aussage über deren zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere
um Dinge, die außerhalb der Kontrolle der Vonovia SE liegen).
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im
Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte berücksichtigt
werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der
Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass die Vonovia SE ihre in Unterlagen oder
Mitteilungen wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung ändert.
Kontakt:
Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de
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