Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
18 April 2024 - 2:50PM
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Österreichische Post AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
Hauptversammlung
Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
18.04.2024 / 14:50 CET/CEST
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.
April 2024
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
iVm
§ 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 18.04.2024 zum 11. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
- Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und
1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende
Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des
Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer vom 01.
November 2024 bis 31. Oktober 2026 sowohl über die Börse als auch
außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem
einzigen Aktionär, insbesondere der Österreichische Beteiligungs
AG, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 10,-- (Euro zehn)
je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60,-- (Euro
sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann
insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern,
leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder
eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren
primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder
mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen
werden sollen.
- Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische
Post Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser
auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts
durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
- Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung
der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung
der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre,
insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten
und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit
der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms
und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und
Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen
ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs
4 EStG), übertragen werden sollen, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
- Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des
Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung
dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG
herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
Wien, im April
2024
Der Vorstand
Kontakt:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
investor@post.at
18.04.2024 CET/CEST
|
Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Österreichische Post AG |
| Rochusplatz 1 |
| 1030 Wien |
| Österreich |
Telefon: |
+43 577 67 - 30400 |
E-Mail: |
investor@post.at |
Internet: |
www.post.at |
ISIN: |
AT0000APOST4 |
WKN: |
A0JML5 |
Börsen: |
Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
|
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