Rückerwerb von maximal 1.000.000 Aktien bzw. bis zu 5% des
Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
geplant
Der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in
der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 24. April 2024 gemäß § 65
Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde und am 24. April 2024 über
ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie
am 26. April 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI
veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene Inhaberstammaktien
der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zum Marktpreis über die
Wiener Börse sowie außerbörslich zu erwerben. Der außerbörsliche
Rückerwerb steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des
Aufsichtsrats, die rechtzeitig erwartet wird.
Das Rückerwerbsprogramm soll am 3.
Januar 2025 (einschließlich) beginnen und voraussichtlich bis zum
23. Dezember 2025 (einschließlich) dauern. Der geringste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 10,-- je Aktie nicht
unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
darf EUR 80,-- je Aktie nicht überschreiten.
Die Bedingungen des
Aktienrückerwerbsprogramms sind wie folgt:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ist der 24. April
2024.
- Die Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der Homepage der
Gesellschaft am 24. April 2024.
- Beginn des Rückerwerbprogramms: 3.
Januar 2025; voraussichtliche Dauer bis 23. Dezember 2025.
- Das Rückerwerbsprogramm bezieht sich
auf die auf Inhaber lautende Stückaktien der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft (ISIN AT0000938204).
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von
insgesamt bis zu 1.000.000 Aktien, somit bis zu ca. 5% des
Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft entweder
über die Börse oder in einem Volumen von bis zu 600.000 Aktien,
somit bis zu ca. 3% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft, außerbörslich.
- Der geringste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert darf EUR 10,-- je Aktie nicht unterschreiten;
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 80,--
je Aktie nicht überschreiten.
- Der Rückerwerb erfolgt über die
Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen
auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückerwerbs sind die Zwecke
gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. April
2024.
- Allfällige Auswirkungen auf die
Börsezulassung: Keine
Ein Kreditinstitut wird mit der
Durchführung des Aktienrückerwerbs über die Börse beauftragt.
Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt
des Erwerbs von Aktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
über die Börse unabhängig von der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft zu treffen und die in Artikel 3 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4
Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7
Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu
den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses
Rückerwerbprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6
Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen
des Rückerwerbprogramms werden auf der Internetseite der
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
(https://mm.group/de/investoren/aktie/) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist
insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Mayr-Melnhof
Karton Aktiengesellschaft Aktien und begründet keine Verpflichtung
der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft oder einer ihrer
Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Mayr-Melnhof
Karton Aktiengesellschaft Aktien anzunehmen.
23.12.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt
durch die EQS Group. www.eqs.com