KPS AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu EUR
3.741.200,00 im Wege der Privatplatzierung
Der Vorstand der KPS AG („Gesellschaft“) hat am 7. März
2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Ausgabe
neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der
Gesellschaft (“Neue Aktien”) unter teilweiser Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und unter vereinfachtem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre nach §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. 186
Abs. 3 Satz 4 AktG zu erhöhen (“Kapitalerhöhung”). Durch die
Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit
EUR 37.412.100,00 um bis zu EUR 3.741.200,00 auf bis zu EUR
41.153.300,00 durch Ausgabe von bis zu 3.741.200 neuen, auf den
Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden. Die
Neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2023 gewinnberechtigt sein.
Der Ausgabebetrag je neue Aktie beträgt EUR 1,15.
Die Kapitalerhöhung dient zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der
Gesellschaft. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt im Wege der
Privatplatzierung an ausgewählte Investoren. Die Neuen Aktien
sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und in die Notierung
der bestehenden Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Der
voraussichtliche Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird
sich bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf rund EUR
4.302.380,00 belaufen.
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Es wird kein öffentliches Angebot für Aktien der Gesellschaft
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Leonardo Musso
Alleinvorstand
Unterföhring, 7. März 2024
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Telefon: +49 (0) 89 356 31-0
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