Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
25 März 2024 - 6:00AM
EQS Non-Regulatory
Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a)
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
25.03.2024 / 06:00 CET/CEST
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Bonn, 25. März 2024
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052
Die Deutsche Telekom AG („DTAG“) hat mit einer Ad hoc-Mitteilung
vom 2. November 2023 unter anderem angekündigt, im Rahmen eines
Aktienrückkaufprogramms Aktien der DTAG (ISIN: DE0005557508) zu
einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu
EUR 2 Milliarden zurückzukaufen ("Aktienrückkaufprogramm
2024"). Der Rückkauf begann am 3. Januar 2024 und erfolgt
innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2024. Zweck des
Aktienrückkaufs ist die teilweise Rückführung des
Verwässerungseffektes aus der Kapitalerhöhung 2021 der DTAG. Die
zurückgekauften Aktien der DTAG werden daher eingezogen.
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms
soll in mehreren Tranchen erfolgen. Gegenwärtig wird der Rückkauf
einer ersten Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 550 Mio. im Zeitraum vom
3. Januar 2024 bis spätestens zum 4. April 2024
ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse durchgeführt. Dies umfasste zu Beginn der Tranche
auf Basis des damaligen Aktienkurses bis zu 25.039.836 Aktien. Das
maximale Gesamtvolumen von bis zu EUR 550 Mio. dieser ersten
Tranche wird ab dem 25. März 2024 um EUR 250 Mio. auf bis zu EUR
800 Mio. erhöht. Die Erhöhung umfasst auf Basis des Schlusskurses
im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 22. März 2024
von EUR 21,855 bis zu 11.439.030 Aktien. Die Laufzeit der ersten
Tranche wird bis zum 17. Mai 2024 verlängert. Vor dem Hintergrund
der für den 10. April 2024 geplanten Hauptversammlung 2024 und
ihrer rechtssicheren Durchführung werden voraussichtlich in der
Zeit vom 8. April 2024 bis einschließlich 10. April 2024 keine
Aktien zurückgekauft. Der Rückkauf soll weiterhin über den
Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
Das Aktienrückkaufprogramm 2024 wird auf der Grundlage der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der DTAG vom 1.
April 2021 durchgeführt. Danach ist der Vorstand der DTAG
ermächtigt, bis zum 31. März 2026 eigene Aktien mit einem auf diese
entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR
1.218.933.400,57 zu erwerben. Dies entspricht 10% des zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals der DTAG. Die maximale Anzahl von Aktien, die die
DTAG unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt
demnach 476.145.859 Aktien. Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf
(ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsentag, an dem der Abschluss
des schuldrechtlichen Geschäfts erfolgt, durch die Eröffnungsaktion
ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse
AG (oder Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten
und nicht um mehr als 20 % unterschreiten.
Die DTAG wird den Erwerb eigener Aktien unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) und unter
Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute durchführen. Es
ist vorgesehen, dass das jeweils beauftragte Kreditinstitut seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der DTAG
entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und
unbeeinflusst von der DTAG trifft. Die DTAG wird insoweit keinen
Einfluss auf die Entscheidungen des jeweiligen Kreditinstituts
nehmen.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt im Einklang mit Art. 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Die
Aktien der DTAG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben.
Insbesondere werden die Aktien der DTAG nicht zu einem Kurs
erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die DTAG an einem
Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf
erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird
berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen
Kauftermin. Jedes im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 mit
dem Erwerb eigener Aktien beauftragte Kreditinstitut wird durch die
DTAG entsprechend verpflichtet.
Das Aktienrückkaufprogramm 2024 kann, soweit erforderlich und
rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder
aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024
zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in
detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DTAG die bekanntgegebenen
Geschäfte auf ihrer Website (www.telekom.com) im Bereich “Investor
Relations” veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen
ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich
zugänglich bleiben.
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