Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80
10 Januar 2025 - 2:59PM
EQS Non-Regulatory
EQS-Media / 10.01.2025 / 14:59
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Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der
Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80
Bonn, 10. Januar 2025
Der Vorstand der infas Holding
Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN
609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber
informiert, dass Ipsos am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug
des Übernahmeangebots von Ipsos einen Antrag nach § 39a WpÜG
gestellt hat, die übrigen stimmberechtigten Aktien der
Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR
6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt
der Antragstellung hält Ipsos nach eigenen Angaben 96,76% des
stimmberechtigten Grundkapitals.
Ipsos hatte bereits im Zuge ihrer
Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 nach Erhalt der
fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots durch das
Bundeskartellamt die Absicht zur Durchführung eines
übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.
Über den Antrag auf Ausschluss der
Minderheitsaktionäre und die Übertragung der Aktien auf Ipsos
entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main.
Ansprechpartner für die
Presse:
Joachim Scholz, T +49 228 38 22 448,
j.scholz@infas.de
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Emittent/Herausgeber: infas Holding Aktiengesellschaft
Schlagwort(e): Finanzen
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