Mitteilung nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes
(WpHG)
Herr Rudolf Noser und die Noser Management AG haben uns am 20.
November 2024 unter Bezugnahme auf die am 05. November 2024 durch
die Noser Management AG erfolgte Überschreitung der Schwelle von
10% der Stimmrechte an der Softing AG folgende Mitteilung gemäß §
43 (1) WpHG zukommen lassen:
I. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der Softing AG dient der
Umsetzung finanzieller Ziele.
2. Die Mitteilungspflichtige beabsichtigt, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Mitteilungspflichtige strebt derzeit keine Einflussnahme
auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
der Softing AG an, könnte aber zukünftig eine für die Beteiligung
der Mitteilungspflichtigen an der Softing AG angemessene Vertretung
im Vorstand oder Aufsichtsrat der Softing AG anstreben.
4. Die Mitteilungspflichtige strebt keine über die am 25.
September 2024 per Ad-hoc-Meldung durch die Softing AG angekündigte
und mittlerweile durchgeführte Barkapitalerhöhung hinausgehende
wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Softing AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
II. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten
Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der Softing AG
wurden Eigenmittel eingesetzt.
21.11.2024 CET/CEST Die EQS
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