Mitteilung nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes
(WpHG)
Herr Rudolf Noser hat uns am 2. Oktober 2024 folgende Mitteilung
gemäß § 43 (1) WpHG unter Bezugnahme auf die am 25. September 2024
erfolgte Überschreitung der Schwelle von 10% der Stimmrechte an der
Softing AG zukommen lassen:
I. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der Softing AG dient der
Umsetzung finanzieller Ziele.
2. Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen.
3. Der Mitteilungspflichtige strebt derzeit keine Einflussnahme
auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
der Softing AG an, könnte aber zukünftig eine für die Beteiligung
der Mitteilungspflichtigen an der Softing AG angemessene Vertretung
im Vorstand oder Aufsichtsrat der Softing AG anstreben.
4. Der Mitteilungspflichtige strebt keine über die am 25.
September 2024 per Ad-hoc-Meldung durch die Softing AG angekündigte
Barkapitalerhöhung hinausgehende wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Softing AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik, an.
II. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten
Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der Softing AG
wurden Eigenmittel eingesetzt.
07.10.2024 CET/CEST Die EQS
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