Mister Spex SE Berlin ISIN: DE000A3CSAE2
WKN: A3CSAE Eindeutige Kennung des Unternehmensereignisses:
MRX092024aHV Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden die Aktionär*innen der Mister Spex SE
("Gesellschaft") hiermit zu der am
Donnerstag, den 19. September 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 118a Aktiengesetz
("AktG") in Verbindung mit § 16 Abs. 8 der Satzung der
Gesellschaft ("Satzung") in Form einer virtuellen
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen) am Ort der Hauptversammlung
abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG ist das dbb
Forum, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin.
Die Hauptversammlung wird für die Aktionär*innen, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, und ihre Bevollmächtigten über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
für die gesamte Dauer der Veranstaltung live in Bild und Ton
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im
Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie
im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt II. dieser
Einberufung.
Hinweis: Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in
Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des
Handelsgesetzbuchs ("HGB") und des AktG, finden auf die
Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs.
1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") Anwendung, soweit
sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
Auf die Zitierung dieser Verweisungsnormen wird nachfolgend aus
Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
I.
TAGESORDNUNG
1. |
Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung hinsichtlich der Größe
des Aufsichtsrats
|
Gemäß § 9 Abs. 1 der geltenden Satzung der Gesellschaft besteht
der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus sieben (7)
Mitgliedern. Um die Unternehmensführung zu verschlanken und die
Effizienz der Entscheidungsfindung zu erhöhen, schlagen Vorstand
und Aufsichtsrat vor, die Größe des Aufsichtsrats von sieben (7)
auf fünf (5) Mitglieder zu reduzieren und § 9 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünf (5)
Mitgliedern."
2. |
Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung hinsichtlich der
Vergütung für die Tätigkeit in Aufsichtsratsausschüssen
|
Gemäß § 12 Abs. 2 der geltenden Satzung der Gesellschaft kann
der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat hat von diesem
Recht Gebrauch gemacht und aus seiner Mitte vier Ausschüsse
gebildet: den Prüfungsausschuss, den Nominierungs- und
Vergütungsausschuss, den Strategie- und ESG-Ausschuss sowie den
Transformationsausschuss. Einzelheiten sind in der geltenden
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt.
Um die Arbeit des Aufsichtsrats effizienter zu gestalten, hat
der Aufsichtsrat am 18. Juli 2024 beschlossen, die Anzahl der
Ausschüsse durch die Zusammenlegung des bisherigen Strategie- und
ESG-Ausschusses sowie des bisherigen Transformationsausschusses zu
einem Transformations- und Strategieausschuss von vier (4) auf drei
(3) zu reduzieren.
Soweit die Satzung noch die bisherige Struktur der
Aufsichtsratsausschüsse widerspiegelt, soll sie an die geänderten
Verhältnisse angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
daher vor, § 14 Abs. 1 Sätze 7 bis 10 der Satzung, welche die
Vergütung für die Tätigkeit im bisherigen Strategie- und
ESG-Ausschusses sowie im bisherigen Transformationsausschusses
regeln, wie folgt neu zu fassen:
"Als Mitglied des Transformations- und Strategieausschusses
erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche jährliche
Vergütung von EUR 10.000 (in Worten: zehntausend). Abweichend von
Satz 7 erhält der Vorsitzende des Transformations- und
Strategieausschusses eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR
15.000 (in Worten: fünfzehntausend)."
3. |
Bestätigung der von der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am Freitag, dem 7. Juni 2024, zu den Punkten 2 und 3
der Tagesordnung auf Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat und zu
Punkt 6 der Tagesordnung auf Antrag des Aufsichtsrats gefassten
Beschlüsse
|
Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am
Freitag, den 7. Juni 2024, zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung
auf Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat und zu Punkt 6 der
Tagesordnung auf Antrag des Aufsichtsrats gefassten Beschlüsse
wurden aus formalen Gründen angefochten. Die Anfechtungsklagen sind
der Gesellschaft derzeit noch nicht formal zugestellt, bei dem
Landgericht Berlin II aber eingereicht worden. Um Rechtssicherheit
zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat bzw. bzgl. Punkt 6
der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
vom Freitag, den 7. Juni 2024, nur der Aufsichtsrat vor, rein
vorsorglich jeden der angefochtenen Beschlüsse gemäß § 244 AktG zu
bestätigen. Durch die zu fassenden Bestätigungsbeschlüsse soll zum
Ausdruck gebracht werden, dass die ursprünglich am 7. Juni 2024
gefassten Beschlüsse als rechtsgültig anerkannt und in ihrer
Wirksamkeit erhalten werden sollen.
3.1 |
Bestätigungsbeschlüsse zur Beschlussfassung der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am Freitag, den 7. Juni 2024, zu
Punkt 2 der Tagesordnung über die Entlastung der
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der
Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 die
folgenden Bestätigungsbeschlüsse zu fassen:
"Die folgenden durch die Hauptversammlung der Mister Spex SE
am 7. Juni 2024 auf Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 2
der Tagesordnung gefassten Beschlüsse werden jeweils
bestätigt:
|
3.1.1 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstandsmitglied Dirk
Graber wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.1.2 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstandsmitglied Dr.
Mirko Caspar wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.1.3 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstandsmitglied Maren
Kroll wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung)."
|
|
3.2 |
Bestätigungsbeschlüsse zur Beschlussfassung der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am Freitag, den 7. Juni 2024, zu
Punkt 3 der Tagesordnung über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
die folgenden Bestätigungsbeschlüsse zu fassen:
"Die folgenden durch die Hauptversammlung der Mister Spex SE
am 7. Juni 2024 auf Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 3
der Tagesordnung gefassten Beschlüsse werden jeweils
bestätigt:
|
3.2.1 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied
Peter Williams wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.2.2 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied
Nicola Brandolese wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.2.3 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied
Tobias Krauss für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.2.4 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied
Birgit Kretschmer wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.2.5 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied
Pietro Luigi Longo wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.2.6 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied
Stuart Paterson wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung).
|
3.2.7 |
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied
Nicole Srock.Stanley wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt
(Einzelentlastung)."
|
|
3.3 |
Bestätigungsbeschlüsse zur Beschlussfassung der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am Freitag, den 7. Juni 2024, zu
Punkt 6 der Tagesordnung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern
|
Der Aufsichtsrat schlägt vor, hinsichtlich der Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern die folgenden Bestätigungsbeschlüsse zu
fassen:
"Die folgenden durch die Hauptversammlung der Mister Spex SE
am 7. Juni 2024 auf Antrag des Aufsichtsrats zu Punkt 6 der
Tagesordnung gefassten Beschlüsse, über die im Wege der Einzelwahl
abgestimmt wurde und die wie folgt angekündigt worden waren, werden
jeweils bestätigt:
Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungs- und
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat
vor, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu
wählen
|
3.3.1 |
Nicola Brandolese, Chief Executive Officer der Doctolib
S.r.l., wohnhaft in Rom, Italien
|
3.3.2 |
Birgit Kretschmer, Chief Financial Officer bei C&A
Europa, wohnhaft in Fürth, Deutschland
|
3.3.3 |
Claus-Dietrich Lahrs, Unabhängiger Senior Advisor, wohnhaft
in Stuttgart, Deutschland
|
3.3.4 |
Pietro Luigi Longo, Head of M&A und Business Development
Director bei EssilorLuxottica S.A., wohnhaft in Mailand,
Italien
|
3.3.5 |
Nicole Srock.Stanley, Geschäftsführerin der dan pearlman
markenarchitektur gesellschaft von architekten und innenarchitekten
mbH, wohnhaft in Berlin, Deutschland
|
3.3.6 |
Gil Steyaert, Unabhängiger Senior Advisor, wohnhaft in
Wilmslow, Vereinigtes Königreich
|
|
Die Wahl von Pietro Luigi Longo und Nicole Srock.Stanley
erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Die Wahl von
Nicola Brandolese und Birgit Kretschmer erfolgt für die Zeit bis
zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2026 beschließt. Die Wahl von Claus-Dietrich Lahrs und Gil Steyaert
erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt."
Die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni
2024 enthielt zu Punkt 6 der Tagesordnung zusätzlich die folgenden
ergänzenden Ausführungen, die zu Informationszwecken in ihrem
ursprünglichen Wortlaut ohne Aktualisierung wiedergegeben
werden:
"Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Kandidat*innen versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Mister Spex SE
aufbringen können. Nicola Brandolese, Birgit Kretschmer,
Claus-Dietrich Lahrs, Pietro Luigi Longo und Gil Steyaert verfügen
jeweils über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung gemäß
§ 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) (DCGK). Birgit
Kretschmer verfügt zudem über Sachverstand auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung gemäß § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3
DCGK. Die vorgeschlagenen Kandidat*innen sind in ihrer Gesamtheit
mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Der
Wahlvorschlag berücksichtigt zudem die vom Aufsichtsrat nach
Empfehlung C.1 DCGK für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele
und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Es ist beabsichtigt,
Claus-Dietrich Lahrs im Falle seiner Wahl als Aufsichtsratsmitglied
zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Gil Steyaert im Falle seiner
Wahl als Aufsichtsratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden
des Aufsichtsrats zu wählen. Weitere Informationen zu den zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidat*innen jeweils einschließlich eines
Lebenslaufs, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
fachliche Erfahrungen Auskunft gibt, Angaben zu Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§
125 Abs. 1 Satz 5 AktG) und Angaben gemäß den Empfehlungen C.7 und
C.13 DCGK sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Abschnitt
III. aufgeführt. Diese Informationen sind zudem ab dem Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung sowie auch während der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich."
Darüber hinaus enthielt Abschnitt III. der Einberufung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni 2024 weitere Angaben, die
dieser Einladung zu Informationszwecken ohne Aktualisierung als
Anlage 1 beigefügt werden. Anlage 1 bildet einen integralen
Bestandteil dieser Einladung.
II.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung
|
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 35.048.001,00 und ist
eingeteilt in 35.048.001 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, die jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 35.048.001.
In dieser Gesamtzahl enthalten sich auch im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltenen
871.697 eigenen Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte,
insbesondere keine Stimmrechte, zustehen (§ 71b AktG).
2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen und
ihrer Bevollmächtigten; passwortgeschützter Internetservice
|
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die
außerordentliche Hauptversammlung gemäß § 118a AktG in Verbindung
mit § 16 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen) am Ort der Hauptversammlung
abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionär*innen oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen. Aktionär*innen, die
sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können daher nur an der
Versammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht sowie weitere
Aktionärsrechte ausüben, indem sie sich am 19. September 2024 ab
10:00 Uhr (MESZ) im Wege elektronischer Kommunikation über den
passwortgeschützten Internetservice zu der virtuellen
Hauptversammlung durch Klicken auf den Button "Betreten der
Hauptversammlung" zuschalten.
Wie Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice erhalten und sich zuschalten,
ist nachfolgend unter Ziffer 2.2 "Zugang zum passwortgeschützten
Internetservice und elektronische Zuschaltung zur Versammlung"
beschrieben.
Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können persönlich oder durch
Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder
durch die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen ausüben. Den elektronisch zur
Versammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihren
Bevollmächtigten wird in der Hauptversammlung im Wege der
Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht sowie das Recht
eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Ihnen steht
außerdem ein Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu. Den
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionär*innen und
ihren Bevollmächtigten wird ferner das Recht eingeräumt, vor der
Hauptversammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen.
Die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation über den passwortgeschützten
Internetservice und die Teilnahmerechte in der virtuellen
Hauptversammlung erlauben keine Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
2.1 |
Liveübertragung der Hauptversammlung
|
Die Hauptversammlung wird am 19. September 2024 um 10:00 Uhr
(MESZ) live mit Bild und Ton im Internet über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
übertragen. Es können nur diejenigen Aktionär*innen, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben
(siehe hierzu nachfolgend unter Ziffer 3 "Voraussetzungen für
die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung"), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung in dem
passwortgeschützten Internetservice verfolgen. Wie Aktionär*innen
und ihre Bevollmächtigten Zugang zum passwortgeschützten
Internetservice erhalten, ist nachfolgend unter Ziffer 2.2
"Zugang zum passwortgeschützten Internetservice und
elektronische Zuschaltung zur Versammlung" beschrieben.
2.2 |
Zugang zum passwortgeschützten Internetservice und
elektronische Zuschaltung zur Versammlung
|
Die Gesellschaft hat einen passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung eingerichtet. Aktionär*innen, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, und ihre Bevollmächtigten können sich über den
passwortgeschützten Internetservice elektronisch zur
Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung
teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben sowie im Wege elektronischer
Kommunikation die gesamte Hauptversammlung live mit Bild und Ton
verfolgen. Der passwortgeschützte Internetservice ist unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
ab dem 29. August 2024 für Aktionär*innen, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, und ihre Bevollmächtigten zugänglich.
Nach form- und fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes gemäß nachfolgend unter Ziffer 3
"Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung" dargestellten Bestimmungen
werden den teilnahmeberechtigten Aktionär*innen und ihren
Bevollmächtigten jeweils ein HV-Ticket mit den individuellen
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice übersandt.
Um den passwortgeschützten Internetservice nutzen zu können,
müssen sie sich mit ihren individuellen Zugangsdaten anmelden. Nach
erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten im passwortgeschützten
Internetservice kann dort ein eigenes Passwort gewählt werden, das
einen etwaigen erneuten Zugang zum passwortgeschützten
Internetservice ermöglicht. Auch Bevollmächtigte der Aktionär*innen
erhalten Zugang zum passwortgeschützten Internetservice durch
Verwendung von Zugangsdaten, die ihnen nach Eingang der Vollmacht
oder ihres Nachweises bei der Gesellschaft über den von dem*der
Aktionär*in gewählten Weg übermittelt werden. Im Übrigen bleiben
die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht
(siehe hierzu Ziffer 5 "Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte") unberührt.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der
Benutzeroberfläche im passwortgeschützten Internetservice.
3. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung
|
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im
passwortgeschützten Internetservice und zur Ausübung der weiteren
Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung,
insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionär*innen
berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
nachgewiesen haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch
("BGB")) in deutscher oder englischer Sprache zu
erfolgen.
Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein gemäß § 67c Abs. 3
AktG durch den Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB)
ausgestellter Nachweis über den Anteilsbesitz aus. Der Nachweis
über den Anteilsbesitz hat sich auf den Geschäftsschluss des 22.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 28. August 2024,
24:00 Uhr (MESZ), ("Nachweisstichtag") zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft bis spätestens zum
12. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ),
unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
|
Mister Spex SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
|
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts, als Aktionär*in nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung
zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten in
Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz der jeweiligen
Aktionär*innen zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung der jeweiligen Aktionär*innen zur Ausübung von
Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb
und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär*in werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige
Dividendenberechtigung.
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes unter einer der oben genannten
Kontaktmöglichkeiten werden den Aktionär*innen jeweils ein
HV-Ticket mit den Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservices übersandt, welches integriert
ein Vollmachtsformular sowie ein Vollmachts- und Weisungsformular
für die Hauptversammlung enthält. Die Formulare dazu sind auch im
Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die
erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, die an
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig bei
ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den
Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische
Briefwahl
|
Aktionär*innen können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben ("elektronische Briefwahl"). Hierzu
sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich (siehe vorstehend unter Ziffer 3
"Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung"). Die Stimmabgabe im Wege
der elektronischen Briefwahl kann über den passwortgeschützten
Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren vorgenommen werden.
Die Stimmabgabe über den passwortgeschützten Internetservice
unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
ist ab dem 29. August 2024 bis zum Zeitpunkt der Schließung der
Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in in der virtuellen
Hauptversammlung am 19. September 2024 möglich. Bis zum Zeitpunkt
der Schließung der Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in
in der virtuellen Hauptversammlung am 19. September 2024 kann im
passwortgeschützten Internetservice eine über den
passwortgeschützten Internetservice vorgenommene Stimmabgabe auch
geändert oder widerrufen werden.
Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem
Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme
abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als
Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der
Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
|
Aktionär*innen können sich in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung auch durch eine*n sonstige*n Bevollmächtigte*n, z.
B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten
und ihre Aktionärsrechte in der Hauptversammlung durch den*die
Bevollmächtigte*n ausüben lassen.
Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für eine rechtzeitige
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den
oben unter Ziffer 3 "Voraussetzungen für die Ausübung der
Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung"
genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die
Gesellschaft berechtigt, eine oder mehrere von diesen
zurückzuweisen.
Die Erteilung einer Vollmacht, die nicht an einen Intermediär
oder ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vertreter erteilt
wird, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht erhalten die
Aktionär*innen nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung
und des Nachweises des Anteilsbesitzes zusammen mit dem HV-Ticket
übersandt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem*der Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der
Nachweis einer gegenüber einem*einer Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen
der Gesellschaft entweder auf einem der folgenden Wege in Textform
aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 18. September
2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
|
Mister Spex SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: misterspex@linkmarketservices.eu
|
oder unter Verwendung der Eingabemaske über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
ab dem 29. August 2024 vor und während der virtuellen
Hauptversammlung am 19. September 2024 erfolgen.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 19. September 2024
können Vollmachten ausschließlich über den passwortgeschützten
Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Im Falle der Bevollmächtigung an Intermediäre, insbesondere
Kreditinstitute, und ihnen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen (dies sind Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionär*innen
zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, es
sei denn derjenige, der das Stimmrecht ausüben will, ist
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte oder Lebenspartner des Aktionärs
oder mit ihm bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert) ist §
135 AktG zu beachten. Danach muss die Vollmacht insbesondere einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich in diesen
Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in §
135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs.
7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Intermediären sowie
ihnen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen wird zudem
empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der
Ausübung des Stimmrechts mit der Aktionärs-Hotline oder unter der
oben genannten Adresse mit der Anmeldestelle in Verbindung zu
setzen.
Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters) können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von
ihnen vertretene Aktionär*innen lediglich im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Untervollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Rechtsausübung durch
Bevollmächtigte gelten die in dieser Einberufung enthaltenen
Hinweise zur Stimmrechtsausübung sowie zur Ausübung weiterer
teilnahmegebundener Aktionärsrechte, insbesondere zum Rede- und
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, entsprechend. Für die
Nutzung des Internetservices werden den Bevollmächtigten
Zugangsdaten übermittelt, die ihnen die Rechtsausübung im Wege der
elektronischen Kommunikation über den Internetservice ermöglicht.
Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Anmeldung einschließlich des
Nachweises des Anteilsbesitzes der Aktionär*innen (siehe oben unter
Ziffer 3 "Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung"). Die
Bevollmächtigung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit
Bevollmächtigte ihre individuellen Zugangsdaten rechtzeitig
erhalten. Bevollmächtigte werden gebeten, ausschließlich die ihnen
übermittelten Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservices zu
verwenden.
6. |
Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen
|
Wir bieten unseren Aktionär*innen an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter*innen, die das
Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des*der jeweiligen
Aktionär*in ausüben, vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist
eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
entsprechend den oben unter Ziffer 3 "Voraussetzungen für die
Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung" genannten Bestimmungen erforderlich.
Diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen
müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach
eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der von
dem*der Aktionär*in erteilten Weisungen aus. Soweit keine
ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung
erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen zu den entsprechenden
Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige
Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen weder im Vorfeld der
Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe
von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und - mit Ausnahme der
Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte
wahrnehmen.
Das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen erhalten die
Aktionär*innen nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung
und des Nachweises des Anteilsbesitzes zusammen mit dem HV-Ticket
übersandt. Ein entsprechendes Formular steht außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen, die Erteilung von Weisungen
sowie deren Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft auf
einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis
spätestens zum 18. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§
126b BGB) zugehen:
|
Mister Spex SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: misterspex@linkmarketservices.eu
|
Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen und ihre Änderung oder ihr Widerruf sind
darüber hinaus ab dem 29. August 2024 unter Verwendung der
Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den*die
Versammlungsleiter*in in der virtuellen Hauptversammlung am 19.
September 2024 möglich. Bis zum Zeitpunkt der Schließung der
Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in in der virtuellen
Hauptversammlung am 19. September 2024 ist auch ein Widerruf oder
eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten
oder über den passwortgeschützten Internetservice erteilten
Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen möglich.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 19. September 2024
können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen ausschließlich über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den*die
Versammlungsleiter*in in der virtuellen Hauptversammlung am 19.
September 2024 erteilt, geändert oder widerrufen werden.
7. |
Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Briefwahlstimmen,
Vollmachten und Weisungen sowie weitere Hinweise zur
Stimmabgabe
|
Bitte beachten Sie, dass eine Briefwahl oder Vollmachts- und
Weisungserteilung bzw. deren Änderung oder Widerruf über den
Internetservice stets als vorrangig betrachtet werden und eine
eventuelle auf anderem Wege übermittelte Vollmachts- und
Weisungserteilung unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs
gegenstandslos ist. Bei mehreren form- und fristgerechten
Erklärungen außerhalb des Internetservices wird dagegen die
zeitlich zuletzt zugegangene als vorrangig betrachtet.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe per elektronischer
Briefwahl bzw. eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Erklärung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Briefwahlstimmen bzw. Vollmacht und Weisungen, die einer
ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden
können, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Ausübung der Aktionärsrechte sollten Sie beachten, dass
es bei der Versendung auf dem Postweg zu erheblichen
Zustellungsverzögerungen kommen kann.
8. |
Angaben zu weiteren Rechten der Aktionär*innen
|
8.1 |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
|
Die Aktionär*innen, deren Anteile allein oder zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 am Grundkapital (dies entspricht 500.000 Aktien)
erreichen, können gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 des Gesetzes zur
Ausführung der SE-VO ("SEAG"), der inhaltlich dem § 122 Abs.
2 Satz 1 AktG entspricht, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs.
2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum 19. August 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen
sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen
an:
|
Mister Spex SE
- Der Vorstand -
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
|
Ein neunzigtägiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung
im Sinne des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG wird für einen Antrag auf
Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung einer SE nicht
vorausgesetzt.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
veröffentlicht und den Aktionär*innen nach § 125 Abs. 1 Satz 3
AktG mitgeteilt.
8.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß §§
126 Abs. 1 und Abs. 4, 127, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 130a Abs. 5
Satz 3 AktG
|
Aktionär*innen können auch vor der Hauptversammlung Gegenanträge
gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder von Abschlussprüfern
unterbreiten.
Solche Anträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung)
sind ausschließlich zu richten an:
|
Mister Spex SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 4.
September 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen,
werden den anderen Aktionär*innen einschließlich des Namens des*der
Aktionär*in sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls dort veröffentlicht. Ein Gegenantrag und dessen
Begründung bzw. ein Wahlvorschlag brauchen bzw. braucht unter den
Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz
1 AktG) nicht zugänglich gemacht zu werden.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden zudem nur dann zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort
der vorgeschlagenen Person bzw. die Firma und den Sitz der
vorgeschlagenen juristischen Person und, im Falle des Vorschlags
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge der Aktionär*innen gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als
im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft
ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder
Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Anträge
und Wahlvorschläge von nicht ordnungsgemäß angemeldeten oder nicht
ordnungsgemäß legitimierten Aktionär*innen müssen in der
Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können
darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der
Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts, wie
nachstehend beschrieben, gestellt werden.
8.3 |
Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2
Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
|
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionär*innen
bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 13. September 2024,
24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation
Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung
einzureichen.
Die Einreichung hat in Textform (§ 126b BGB) als Datei im
Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB
über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Die
Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen
erklärt sich der*die einreichende Aktionär*in oder Bevollmächtigte
damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung des
Namens im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht
wird.
Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier
Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. September 2024, 24:00
Uhr (MESZ), den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen unter
Nennung des Namens des*der einreichenden Aktionär*in oder
Bevollmächtigten über den passwortgeschützten Internetservice unter
der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
allen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen und ihren
Bevollmächtigten zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls im genannten Internetservice
veröffentlicht.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie
verspätet eingereicht werden oder die vorstehenden Anforderungen
nicht erfüllen oder soweit sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn sie in wesentlichen
Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn
sie Beleidigungen enthalten oder wenn der*die Aktionär*in zu
erkennen gibt, dass er*sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen
und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 in
Verbindung mit § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6
AktG).
Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet
keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131 Abs.
1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher
in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn,
sie werden in der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation und bei entsprechender Anordnung durch den
Versammlungsleiter im Wege der Videokommunikation erneut gestellt.
Auch Anträge und Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in
Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der
Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen und
das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (wie vorstehend unter Ziffer
8.2 beschrieben), die Ausübung des Auskunftsrechts (wie nachstehend
unter Ziffer 8.5 beschrieben) sowie die Erklärung von Widersprüchen
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (wie nachstehend unter Ziffer
8.6 beschrieben) sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung
jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
8.4 |
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und
6 AktG
|
Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu
der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der
Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation
ausgeübt wird. Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können
ihre Redebeiträge ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren per Wortmeldung anmelden.
Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
(wie vorstehend unter Ziffer 8.2 beschrieben) und
Auskunftsverlangen (wie nachstehend unter Ziffer 8.5 beschrieben)
können Bestandteil des Redebeitrags sein.
Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der
Videokommunikation wird im passwortgeschützten Internetservice über
das System LinkMeeting von Better Orange IR & HV AG
abgewickelt. Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihren
Redebeitrag über den virtuellen Wortmeldetisch anmelden wollen,
benötigen für die Zuschaltung des Redebeitrags entweder ein
nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) mit dem installierten
Browser Chrome ab Version 89, Edge ab Version 88 oder Safari ab
Version 13.1 oder ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone oder
Tablet). Mobile Endgeräte mit ANDROID-Betriebssystem benötigen als
installierten Browser Chrome ab Version 89; mobile Endgeräte mit
iOS-Betriebssystem benötigen als installierten Browser Safari ab
Version 13.1. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine
Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden
kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von
Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht
erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch
für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im
passwortgeschützten Internetservice für ihren Redebeitrag
freigeschaltet.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation zwischen dem*der Aktionär*in bzw. dem*der
Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und
vor dem Redebeitrag zu überprüfen und den Redebeitrag
zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 3 der
Satzung ist der*die Versammlungsleiter*in berechtigt, das Rederecht
sowie das Recht zu Fragen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG,
Nachfragen im Sinne des § 131 Abs. 1d Satz 1 AktG und neuen Fragen
im Sinne des § 131 Abs. 1e Satz 1 AktG zeitlich angemessen zu
beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der
Redezeit, der Fragezeit (einschließlich der Zeit für Nachfragen und
neue Fragen) oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit
(einschließlich der Zeit für Nachfragen und neue Fragen) sowie den
angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung
und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der
Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere
auch die Möglichkeit ein, erforderlichenfalls die Wortmeldeliste
vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.
8.5 |
Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1,
1f, 4 und 5 AktG
|
Jedem*jeder Aktionär*in ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und über die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben. Dies gilt nur, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Das Auskunftsrecht ist ausschließlich in der Hauptversammlung
auszuüben. Es ist vorgesehen, dass der*die Versammlungsleiter*in
festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
gemäß § 131 Abs. 1f AktG ausschließlich im Wege der
Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (wie
vorstehend unter Ziffer 8.4 beschrieben), wahrgenommen werden
kann.
§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem*einer
Aktionär*in wegen seiner*ihrer Eigenschaft als Aktionär*in eine
Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese
Auskunft jedem*jeder anderen Aktionär*in bzw. dessen*deren
Bevollmächtigtem*Bevollmächtigten auf dessen*deren Verlangen in der
Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich
ist.
Zudem bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass dann, wenn
einem*einer Aktionär*in eine Auskunft verweigert wird, er*sie
verlangen kann, dass seine*ihre Frage und der Grund, aus dem die
Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die
Verhandlung aufgenommen werden.
Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet,
dass Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu
der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131
Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1
AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des
Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens (dazu vorstehend
unter Ziffer 8.4), auch im Wege der elektronischen Kommunikation
über den passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür
vorgesehenen Verfahren in der Hauptversammlung übermitteln
können.
8.6 |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG
|
Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu
der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht,
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des*der Notars*Notarin im Wege der elektronischen Kommunikation zu
erklären. Widerspruch kann vom Beginn der Hauptversammlung bis zu
ihrem Ende über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
erklärt werden.
Darüber hinaus haben sie auch im Rahmen ihres Rederechts (dazu
oben unter Ziffer 8.4) die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll
des Notars zu erklären. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin,
dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine
Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
8.7 |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär*innen,
insbesondere zu solchen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122
Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich gemacht.
9. |
Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a
AktG zugänglich sind
|
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden dort
gemäß § 118a Abs. 6 AktG auch während des Zeitraums der Versammlung
den elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen beziehungsweise
deren Bevollmächtigten zugänglich gemacht.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen von Aktionär*innen werden ebenfalls über die
oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort werden
nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Über den Internetservice wird eine Bestätigung über die
Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG bereitgestellt, die
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung
heruntergeladen werden kann.
10. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
|
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur
Nutzung des passwortgeschützten Internetservices und zur Ausübung
von Aktionärsrechten im passwortgeschützten Internetservice
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges
Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung
mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der
virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen
Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice benötigen
Sie Ihre Zugangsdaten, die Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes unaufgefordert übersendet bekommen.
Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im passwortgeschützten
Internetservice anmelden.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen
Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich -
die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor
Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im passwortgeschützten
Internetservice ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 29. August
2024, 00:00 Uhr (MESZ), möglich.
11. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung
|
Die Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können
die gesamte Hauptversammlung am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr
(MESZ) per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des passwortgeschützten Internetservices kann nach dem heutigen
Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit
des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von
Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch
genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine
Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der
Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software
einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus
diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur
Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch
zu machen.
12. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionär*innen
|
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der
Gesellschaft sehr wichtig. Die Gesellschaft verarbeitet im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung personenbezogene
Daten von Aktionär*innen und ihren Bevollmächtigten. Im Folgenden
erhalten Sie Informationen zum datenschutzrechtlich
Verantwortlichen und dem*der Datenschutzbeauftragten (nachstehend
unter Ziffer 12.1). Außerdem erhalten Sie im Folgenden
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
(nachstehend unter Ziffer 12.2) sowie die Rechte betroffener
Personen in Bezug auf die Verarbeitung (nachstehend unter Ziffer
12.3).
12.1 |
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte*r
|
Mister Spex SE
Hermann-Blankenstein-Straße 24 1
10249 Berlin
Telefon: + 49 (0) 800 810 8090
E-Mail: datenschutz@misterspex.de
Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Vorstand, Herrn
Stephan Schulz-Gohritz.
b) |
Datenschutzbeauftragte*r
|
Mister Spex SE
z. Hd. Datenschutzbeauftragte*r
Hermann-Blankenstein-Straße 24
10249 Berlin
E-Mail: datenschutz@misterspex.de
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Nutzung dieser
E-Mail-Adresse Ihre Nachrichten nicht ausschließlich von
unserem*unserer Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen
werden. Wenn Sie vertrauliche Informationen mit unserem*unserer
Datenschutzbeauftragten austauschen möchten, bitten Sie daher bitte
zunächst über diese E-Mail-Adresse um direkte
Kontaktaufnahme.
12.2 |
Verarbeitung personenbezogener Daten
|
a) |
Personenbezogene Daten und deren Quellen
|
Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung folgende personenbezogene Daten von Aktionär*innen
und ihren Bevollmächtigten, um diesen die Ausübung ihrer
Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu
ermöglichen:
- |
Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,
|
- |
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien,
|
- |
dem*der Aktionär*in vom Letztintermediär verliehene eindeutige
Kennung, Nummer des Depotkontos des*der Aktionär*in,
|
- |
die dem*der Aktionär*in zugeteilten Zugangsdaten zum
passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft,
|
- |
die IP-Adresse, von der aus der*die Aktionär*in oder der*die
Bevollmächtigte den passwortgeschützten Internetservice der
Gesellschaft nutzt, weitere Protokolldaten, die bei Nutzung des
passwortgeschützten Internetservices der Gesellschaft technisch
bedingt anfallen (Typ und Version des Webbrowsers, verwendetes
Betriebssystem, übertragene Datenmenge, aufgerufene Seite, die
zuvor besuchte Seite, Datum und Uhrzeit des Abrufs),
|
- |
die elektronische Ausübung des Stimmrechts sowie der Inhalt der
per elektronischer Briefwahl abgegebenen Stimme,
|
- |
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Verfolgung der vollständigen Übertragung der virtuellen
Hauptversammlung in Bild und Ton,
|
- |
der Inhalt der im Wege der Videokommunikation gestellten Fragen
und der Inhalt ihrer Beantwortung sowie der Inhalt der im Wege
elektronischer Kommunikation eingereichten Stellungnahmen,
|
- |
die Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts sowie die Stellung
von Anträgen und Wahlvorschlägen im Wege der Videokommunikation
(insbesondere Bild- und Ton-Daten) und die elektronische
Möglichkeit zur Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung,
|
- |
Kommunikationsdaten des*der Aktionär*in zur Prüfung der
Funktionsfähigkeit der Videokommunikation (insbesondere IP-Adresse,
ggf. Bild- und Ton-Daten),
|
- |
gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des*der von dem*der
jeweiligen Aktionär*in Bevollmächtigten, die Vollmachtserteilung
einschließlich eventueller Weisungen an ihn*sie und dessen*deren
vom Letztintermediär verliehene eindeutige Kennung.
|
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den
Aktionär*innen im Rahmen der Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung angegeben wurden oder bei der Durchführung der
virtuellen Hauptversammlung einschließlich der Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice anfallen, übermittelt die ihr
Depot führende Bank oder der jeweilige Letztintermediär im Sinne
von § 67c Abs. 3 AktG deren personenbezogenen Daten an die
Gesellschaft. Die dem*der Aktionär*in zugeteilten Zugangsdaten zum
passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft sowie die
IP-Adresse, von der aus der*die Aktionär*in oder der*die
Bevollmächtigte*r den passwortgeschützten Internetservice der
Gesellschaft nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit der
Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten
Dienstleister mitgeteilt.
b) |
Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
|
Die Gesellschaft verarbeitet die personenbezogenen Daten der
Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten, soweit dies zur
Abwicklung der Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der
virtuellen Hauptversammlung erforderlich ist. Rechtsgrundlage für
diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c)
Datenschutz-Grundverordnung ("DS-GVO") (Erfüllung
rechtlicher Verpflichtungen) in Verbindung mit § 67e Abs. 1
AktG.
Die Gesellschaft verarbeitet die IP-Adresse, von der aus der*die
Aktionär*in oder der*die Bevollmächtigte den passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft nutzt, sowie weitere
Protokolldaten, die bei Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices der Gesellschaft technisch bedingt anfallen,
außerdem, soweit dies zur Bereitstellung des passwortgeschützten
Internetservices der Gesellschaft und der Gewährleistung der
Sicherheit der hierfür eingesetzten IT-Infrastruktur erforderlich
ist. Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1
lit. c) DS-GVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen) in
Verbindung mit § 67e Abs. 1 AktG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
(Interessenabwägung). Das berechtigte Interesse der Gesellschaft
ist die Bereitstellung des passwortgeschützten Internetservices der
Gesellschaft sowie die Gewährleistung der Sicherheit der hierfür
eingesetzten IT-Infrastruktur.
Außerdem speichert die Gesellschaft personenbezogene Daten der
Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten, soweit dies zur
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c)
DS-GVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen) in Verbindung mit
den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Darüber hinaus speichert die Gesellschaft personenbezogene Daten
der Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten ggf. weiter, soweit
dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Interessenabwägung).
Das berechtigte Interesse der Gesellschaft ist die Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
c) |
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
|
Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten für die
vorgenannten Zwecke nur so lange, wie dies für diese Zwecke
erforderlich ist.
Protokolldaten, die bei Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices der Gesellschaft technisch bedingt anfallen,
werden maximal für einen Zeitraum von sieben (7) Tagen in sog.
Log-Dateien gespeichert, es sei denn, dass ein
sicherheitsrelevantes Ereignis auftritt (z.B. ein DDoS-Angriff). Im
Fall eines sicherheitsrelevanten Ereignisses werden Log-Dateien bis
zur Beseitigung und vollständigen Aufklärung des
sicherheitsrelevanten Ereignisses gespeichert.
Im Übrigen beträgt die Speicherdauer für die vorgenannten Zwecke
regelmäßig bis zu drei Jahre.
Ist ein*e Aktionär*in nicht mehr Aktionär*in der Gesellschaft,
speichert die Gesellschaft dessen*deren personenbezogene Daten auf
der Grundlage von § 67e Abs. 2 Satz 1 AktG vorbehaltlich anderer
gesetzlicher Regelungen nur noch für höchstens zwölf Monate.
Eine längere Speicherung erfolgt gemäß § 67e Abs. 2 Satz 2 AktG
vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur, solange dies für
etwaige Rechtsverfahren zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. In diesem Fall
speichert die Gesellschaft die Daten bis zur Beendigung des
jeweiligen Rechtsverfahrens.
d) |
Empfänger personenbezogener Daten
|
Für die oben genannten Zwecke verarbeitet folgender
Dienstleister die oben genannten Daten im Auftrag (als sog.
Auftragsverarbeiter) für die Gesellschaft:
|
Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
|
Der Dienstleister erhält von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen stellt die Gesellschaft die personenbezogenen Daten
nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionär*innen und
ihren Bevollmächtigten sowie Dritten im Zusammenhang mit der
virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung. Insbesondere trägt die
Gesellschaft Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten, wenn sie in
der virtuellen Hauptversammlung durch eine*n von der Gesellschaft
benannte*n Stimmrechtsvertreter*in unter Offenlegung ihres Namens
vertreten werden sollten, unter Angabe des Namens, des Wohnorts,
der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2
AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung ein.
Diese Daten können alle elektronisch zu der virtuellen
Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär*innen und ihre
Bevollmächtigten während der virtuellen Hauptversammlung im
passwortgeschützten Internetservice einsehen und sind für
Aktionär*innen auch bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4
Satz 2 AktG einsehbar. Für die Übermittlung personenbezogener Daten
an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung, von eingereichten Stellungnahmen sowie
von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionär*innen wird auf
die Erläuterungen oben unter Ziffer 8 der Einberufung zur
virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2024
verwiesen.
Sofern Aktionär*innen und/oder ihre Bevollmächtigten von ihrem
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG Gebrauch machen oder sich in
sonstiger Weise zu Wort melden, kann dies unter Nennung des Namens
und ggf. des Wohnorts bzw. Sitzes des*der fragenden Aktionär*in
und/oder des*der Bevollmächtigten erfolgen. Auskunftsverlangen und
sonstige Wortmeldungen können nur von anderen Teilnehmer*innen der
virtuellen Hauptversammlung zur Kenntnis genommen werden.
Eingereichte Stellungnahmen werden nach § 130a Abs. 3 AktG anderen
Nutzer*innen des passwortgeschützten Internetservices, wie oben
unter Ziffer 8 beschrieben, zugänglich gemacht. Im Fall von
Ergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122
Abs. 2 AktG und im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden diese wie oben unter Ziffer 8 näher
erläutert, öffentlich zugänglich gemacht und in der virtuellen
Hauptversammlung gegebenenfalls zur Abstimmung gestellt.
e) |
Keine Übermittlung personenbezogener Daten in
Drittländer
|
Die Gesellschaft übermittelt die im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht in
Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen
Wirtschaftsraums (sog. Drittländer).
f) |
Keine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten
|
Aktionär*innen und deren Bevollmächtigte sind im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung nicht dazu verpflichtet, der Gesellschaft
die oben genannten Daten bereitzustellen. Die Bereitstellung ist
weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Daten sind
auch nicht für einen Vertragsabschluss erforderlich. Für die
Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die Hauptversammlung ist
die Angabe der personenbezogenen Daten jedoch zwingend
erforderlich.
Wenn Aktionär*innen und deren Bevollmächtigte die Daten nicht
bereitstellen, kann die Gesellschaft die Ausübung von
Aktionärsrechten in Bezug auf die Hauptversammlung nicht
ermöglichen.
g) |
Keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich
Profiling
|
Die Gesellschaft nimmt auf Grundlage der personenbezogenen Daten
keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
gemäß Art. 22 Abs. 1 und Abs. 4 DS-GVO vor.
h) |
Verwendung von technisch erforderlichen Cookies für
passwortgeschützten Internetservice
|
Um den Betrieb des passwortgeschützten Internetservice sicher zu
gewährleisten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen,
werden technisch unbedingt erforderliche Cookies verwendet. Hierbei
handelt es sich um kleine Textdateien, die auf dem Endgerät der
Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten bei Nutzung des
Internetservices abgelegt werden. Bei einem erneuten Aufruf des
Internetservice mit demselben Endgerät können das Cookie und die
darin gespeicherten Informationen abgerufen werden. Aktionär*innen
und ihre Bevollmächtigten können den Einsatz von Cookies über die
Browsereinstellung generell unterbinden. Das vollständige
Blockieren aller Cookies kann jedoch unter Umständen dazu führen,
dass der passwortgeschützte Internetservice nicht genutzt werden
kann. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 25 Abs. 2 Nr.
2 TDDDG.
12.3 |
Rechte betroffener Personen in Bezug auf die
Verarbeitung
|
In Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
haben die Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten als betroffene
Personen folgende Rechte:
- |
Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
|
- |
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
|
- |
Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17
DS-GVO)
|
- |
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
|
- |
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
|
- |
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
|
- |
Recht auf Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
|
Auf folgendes Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO sei
besonders hingewiesen:
Recht auf Widerspruch aus Gründen, die sich aus der
besonderen Situation der betroffenen Person ergeben (Art. 21 Abs. 1
DS-GVO)
Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten haben als betroffene
Personen gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die
sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die
Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die
aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO erfolgt (siehe oben
Ziffer 13.2 Buchstabe b)), Widerspruch einzulegen.
Im Fall eines Widerspruchs verarbeitet die Gesellschaft die
personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, die Gesellschaft
kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der
Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten als betroffene Person
überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zur Ausübung ihrer Rechte können sich betroffene Personen unter
den oben genannten Kontaktinformationen an die Gesellschaft oder
deren Datenschutzbeauftragte*n wenden. Zudem haben Aktionär*innen
und ihre Bevollmächtigten als betroffene Personen gemäß ein
Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77
DS-GVO). Dieses Beschwerderecht können betroffene Personen
insbesondere bei der Aufsichtsbehörde des (Bundes-)Landes einlegen,
in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen
Bereich des Bundeslandes Berlin (Berliner Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit), in dem die Gesellschaft
ihren Sitz hat.
Nähere Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung und den
Rechten betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten finden Sie in der online erhältlichen
Informationsbroschüre des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (BfDI).
Berlin, im August 2024
Mister Spex SE
Der Vorstand
Anlage 1 Zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am
19. September 2024
(virtuelle Hauptversammlung) Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am Freitag, den 7. Juni 2024 Angaben zu den zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat*innen
1. |
Nicola Brandolese
Ausgeübter Beruf: Chief Executive Officer (CEO) der Doctolib
S.r.l.
wohnhaft in Rom, Italien
Mitglied im Aufsichtsrat seit: 15. Juni 2021
|
a) |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1971
Geschlecht: Männlich
Nationalität: Italienisch
|
b) |
Akademischer Werdegang
1999 |
Babson College, Boston, USA - Executive
business administration program |
1996 |
Politecnico di Milano - Master of
Science in Management, Wirtschaft und
Wirtschaftsingenieurwesen |
|
c) |
Beruflicher Werdegang
Seit 2021 |
Doctolib Italia - CEO |
2019 bis 2021 |
NET-A-PORTER (Richemont Group) -
Geschäftsführer |
2017 bis 2019 |
LVMH Group - Konzernführungskraft |
2014 bis 2017 |
Luxottica Group S.p.A - Group President
für den Bereich Retail und Leiter der digitalen Abteilung (Chief
Digital Officer) |
2012 bis 2013 |
Luxottica Group S.p.A. - Chief Digital
Officer |
2003 bis 2012 |
SKY - 21st Century Fox - Executive Vice
President |
2000 bis 2003 |
Sapient Corp. - Direktor für digitale
Strategie |
1998 bis 2000 |
The Boston Consulting Group Inc. -
Projektleiter |
1997 bis 1998 |
GEA Management Consultants -
Berater |
1995 bis 1997 |
Oy Erikstone AB - Vertriebsleiter |
|
d) |
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
|
e) |
Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
|
f) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
|
g) |
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine im Sinne von
Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Nicola Brandolese zur Gesellschaft,
deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats wird Nicola Brandolese zudem als
unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK angesehen.
|
2. |
Birgit Kretschmer
Ausgeübter Beruf: Chief Financial Officer (CFO) bei C&A
Europa
wohnhaft in Fürth, Deutschland
Mitglied im Aufsichtsrat seit: 15. Juni 2021
|
a) |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1970
Geschlecht: Weiblich
Nationalität: Deutsch
|
b) |
Akademischer Werdegang
1990 bis 1994 |
Universität Nürnberg - Internationale
Betriebswirtschaft |
|
c) |
Beruflicher Werdegang
Seit 2021 |
C&A Europa - CFO |
2017 bis 2020 |
Adidas AG - Senior Vice President
Finanzen |
2012 bis 2017 |
Adidas AG - CFO Europe |
2006 bis 2011 |
Adidas AG - Leiterin Project Management
Office Global eCommerce / Reebok Europe Controlling |
2004 bis 2005 |
Adidas AG - CFO adidas International
BV, Amsterdam |
1994 bis 2003 |
Adidas AG - Group Treasury |
1986 bis 1989 |
Sparkasse Rothenburg - Trainee &
Internal Auditor |
|
d) |
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Ceconomy AG - Mitglied des Aufsichtsrats
|
e) |
Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
|
f) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
|
g) |
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine im Sinne von
Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Birgit Kretschmer zur Gesellschaft,
deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats wird Birgit Kretschmer zudem als
unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK angesehen.
|
3. |
Claus-Dietrich Lahrs
Ausgeübter Beruf: Unabhängiger Senior Advisor
wohnhaft in Stuttgart, Deutschland
|
a) |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1963
Geschlecht: Männlich
Nationalität: Deutsch
|
b) |
Akademischer Werdegang
1986 bis 1989 |
Universität zu Köln -
Betriebswirtschaftslehre (Diplom-Kaufmann) |
|
c) |
Beruflicher Werdegang
Seit 2023 |
Unabhängiger Senior Advisor |
2019 bis 2022 |
s. Oliver-Group - Chief Executive
Officer (CEO) |
2016 bis 2019 |
Bottega Veneta SA - CEO |
2008 bis 2016 |
HUGO BOSS AG - Vorsitzender des
Vorstands und CEO |
2004 bis 2008 |
Christian Dior Couture - Managing
Director |
2000 bis 2003 |
Louis Vuitton Northern America -
President / CEO |
1997 bis 2000 |
Louis Vuitton und Loewe, Deutschland
und Österreich - General Manager |
1996 bis 1997 |
Cartier Northern Europe - Marketing
& Retail Manager |
1992 bis 1995 |
Cartier Germany - Marketing
Manager |
1990 bis 1991 |
Delton AG - Trainee (Marketing &
Sales) |
|
d) |
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Hellmann Verwaltungs SE - Mitglied des Aufsichtsrats
Ravensburger AG - Mitglied des Aufsichtsrats
|
e) |
Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
|
f) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
|
g) |
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine im Sinne von
Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Claus-Dietrich Lahrs zur
Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats wird Claus-Dietrich
Lahrs zudem als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK
angesehen.
|
4. |
Pietro Luigi Longo
Ausgeübter Beruf: Head of M&A und Business Development
Director bei EssilorLuxottica S.A.
wohnhaft in Mailand, Italien
Mitglied im Aufsichtsrat seit: 20. Mai 2021
|
a) |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1972
Geschlecht: Männlich
Nationalität: Italienisch
|
b) |
Akademischer Werdegang
1991 bis 1997 |
Università Commerciale L. Bocconi
Milano - Wirtschaftswissenschaften |
|
c) |
Beruflicher Werdegang
Seit 2014 |
EssilorLuxottica S.A. - aktuell: Head
of M&A und Business Development Director |
2011 bis 2014 |
Banca IMI S.p.A. - Geschäftsführer |
1997 bis 2011 |
Credit Suisse - zuletzt Leiter der
Corporate Advisory Group Italien |
|
d) |
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
|
e) |
Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Artgri Group International Pte Ltd, Singapur - Mitglied des
Board of Directors
Xiamen Yarui Optical Company Ltd, Volksrepublik China - Mitglied
des Board of Directors
|
f) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
|
g) |
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK)
Bei der EssilorLuxottica S.A. handelt es sich um einen
wesentlichen Lieferanten der Gesellschaft. Die EssilorLuxottica
S.A. ist zudem größte Aktionärin der Gesellschaft und hält ca. 11,3
% der Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft. Darüber hinaus
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine im Sinne von
Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Pietro Luigi Longo zur Gesellschaft,
deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Unter
Berücksichtigung der beruflichen Position von Pietro Luigi Longo
als Head of M&A und Business Development Director der
EssilorLuxottica S.A. wird Pietro Luigi Longo vorsorglich nicht als
von der Gesellschaft unabhängig angesehen.
|
5. |
Nicole Srock.Stanley
Ausgeübter Beruf: Geschäftsführerin der dan pearlman
markenarchitektur gesellschaft von architekten und innenarchitekten
mbH
wohnhaft in Berlin, Deutschland
Mitglied im Aufsichtsrat seit: 1. Juli 2021
|
a) |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1969
Geschlecht: Weiblich
Nationalität: Deutsch
|
b) |
Akademischer Werdegang
1992 bis 1996 |
Universitäten Hannover und London -
Design, Kunst und Innenarchitektur |
|
c) |
Beruflicher Werdegang
Seit 1999 |
dan pearlman Group - Co-Founder und
CEO |
Seit 2020 |
beam cross realities GmbH -
Co-Founder |
Seit 2016 |
Spring. Brandideas GmbH -
Co-Founder |
Seit 2016 |
Climate Education GmbH -
Co-Founder |
|
d) |
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
|
e) |
Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
|
f) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Seit 2023 |
Rotary Club Berlin - Präsidentin |
Seit 2021 |
Rat für Formgebung/German Council of
Design - Vize-Präsidentin |
Seit 2020 |
Stiftung Berliner Leben - Vorsitzende
des Beirats |
Seit 2017 |
Institute of Place Management an der
Universität in Manchester - Senior Fellow |
|
g) |
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK)
Mit der dan pearlman markenarchitektur gesellschaft von
architekten und innenarchitekten mbH hat die Gesellschaft Verträge
in Bezug auf Design- und Markenkonzepte, insbesondere hinsichtlich
der innenarchitektonischen Gestaltung des neuen Verwaltungsgebäudes
der Gesellschaft abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keine im Sinne von Empfehlung C.13
DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
von Nicole Srock.Stanley zur Gesellschaft, deren
Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Unter
Berücksichtigung der beruflichen Position von Nicole Srock.Stanley
als Gesellschafterin und Geschäftsführerin der dan pearlman
markenarchitektur gesellschaft von architekten und innenarchitekten
mbH wird Nicole Srock.Stanley vorsorglich nicht als von der
Gesellschaft unabhängig angesehen.
|
6. |
Gil Steyaert
Ausgeübter Beruf: Unabhängiger Senior Advisor
wohnhaft in Wilmslow, Vereinigtes Königreich
|
a) |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1962
Geschlecht: Männlich
Nationalität: Französisch
|
b) |
Akademischer Werdegang
1984 bis 1986 |
Institut Supérieur du Commerce,
Paris |
2012 |
IMD Lausanne, Executive Leadership
Program |
2017 bis 2018 |
Harvard Business School, Executive
Education |
|
c) |
Beruflicher Werdegang
Seit 2019 |
Unabhängiger Senior Advisor |
2017 bis 2019 |
Adidas AG - Mitglied des Vorstands und
Chief Operations Officer |
2013 bis 2017 |
Adidas Group - Senior Vice President/
Managing Director Adidas Europe |
2003 bis 2013 |
Adidas Group North Europe - Senior Vice
President / Managing Director |
2001 bis 2002 |
Adidas AG - Vice President für
strategische Projekte |
1999 bis 2001 |
Adidas France - Managing Director |
1997 bis 2001 |
Kellogg’s - Marketing Director für
Frankreich und Benelux |
1994 bis 1997 |
Kellogg’s - Marketing Director für
Benelux |
1990 bis 1993 |
Kellogg’s - verschiedene Positionen im
Bereich Marketing |
1987 bis 1989 |
Kenner Parker / Hasbro - Brand
Manager |
|
d) |
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
|
e) |
Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Velcro Ltd. - Mitglied des Board of Directors
|
f) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
|
g) |
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine im Sinne von
Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Gil Steyaert zur Gesellschaft, deren
Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats wird Gil Steyaert zudem als
unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK angesehen.
|
|