Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
08 Mai 2024 - 3:54PM
EQS Non-Regulatory
Deutsche Rohstoff AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a)
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052
Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
08.05.2024 / 15:54 CET/CEST
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Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
Wie am 23. April 2024 veröffentlicht hat der Vorstand der Deutsche
Rohstoff AG in Mannheim („DRAG“) mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, im Zeitraum 2. Mai 2024 bis
längstens zum 2. Mai 2025 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis
(ohne Nebenkosten) von maximal 4.000.000 EUR über die Börse zu
erwerben. Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 28. Juni 2022. Die zurückgekauften
Aktien sollen eingezogen werden.
Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Deutsche Börse AG erfolgt
nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in
Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf
Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren
Bedingungen (nachfolgend: Verordnung (EU) 2016/1052). Der Rückkauf
erfolgt unter Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute. Die
Kreditinstitute müssen den Erwerb der DRAG-Aktien in
Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und
die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 28. Juni
2022 einhalten. Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet,
die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Verordnung (EU)
2016/1052 einzuhalten.
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt
des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der
Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der
DRAG. Die DRAG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen
der Kreditinstitute nehmen. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit
den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet,
unterbrochen oder gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf 2024/2025
zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in
detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben.
Darüber hinaus wird die DRAG die bekanntgegebenen Geschäfte auf
ihrer Website unter https://rohstoff.de/aktienrueckkaufprogramm/
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Der Vorstand
im Mai 2024
08.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Deutsche Rohstoff AG |
| Q7, 24 |
| 68161 Mannheim |
| Deutschland |
Internet: |
www.rohstoff.de |
|
Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1898993 08.05.2024 CET/CEST
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