Ad-hoc-Mitteilung nach Art.
17 Abs. 4 MAR
- The Grounds und H.I.G.
Capital einigen sich mit wesentlichen Anleihegläubigern auf
modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die
Unternehmensanleihe 2021/2027-
Berlin, 15. Oktober 2024 – Die The Grounds Real Estate
Development AG („Gesellschaft“ / ISIN: DE000A2GSVV5) hat die
Gläubiger ihrer Unternehmensanleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN:
DE000A3H3FH2) am 30. September 2024 zur Abstimmung über den
Verzicht auf weitere Zinsansprüche aus der Anleihe aufgefordert.
Der Verzicht ist eine der aufschiebenden Bedingungen dafür, dass
ein Investor, der zur H.I.G. Capital Gruppe gehört, im Anschluss an
die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2024
beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1, im Rahmen der
von derselben Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7
beschlossenen Kapitalerhöhung 40.000.000 Neue Aktien zeichnet.
Heute, kurz bevor der Abstimmungszeitraum für die
Anleihegläubiger (16. bis 18. Oktober 2024) beginnt, haben sich die
Gesellschaft und H.I.G. Capital mit wesentlichen Anleihegläubigern
auf einen modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die Anleihe
geeinigt: Für den Zeitraum vom 18. August 2024 (einschließlich) bis
zum Endfälligkeitstag am 18. Februar 2027 (ausschließlich) soll
weiterhin auf periodische Zinszahlungen verzichtet werden (zero
coupon). Falls die Gesellschaft allerdings von der in den
Anleihebedingungen vorgesehenen Möglichkeit der Verschiebung des
Endfälligkeitstages auf den 18. Februar 2029 Gebrauch macht,
beträgt der Zinssatz für den Verlängerungszeitraum (18. Februar
2027 bis 17. Februar 2029) abweichend vom bisherigen
Beschlussvorschlag wieder 6% p.a. auf den Nennbetrag, wird
allerdings nicht halbjährlich, sondern insgesamt nachträglich am
verschobenen Endfälligkeitstag (18. Februar 2029) zur Zahlung
fällig. Der geänderte Antrag wird heute im vollständigen Wortlaut
unter https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/anleihe/
veröffentlicht. Die Abstimmungsformulare werden so angepasst, dass
dort auch der Gegenantrag angekreuzt werden kann. Wird er
angenommen, wird H.I.G. Capital dies als Erfüllung der
aufschiebenden Bedingung für die Zeichnung der Kapitalerhöhung
akzeptieren.
Der Zinsverzicht wird in jedem Fall erst und nur dann wirksam,
wenn ein Unternehmen der H.I.G Capital Gruppe mindestens 40.000.000
neue Aktien aus der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am
19. September 2024 beschlossenen Kapitalerhöhung zeichnet
und die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 31. Januar 2025 im
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.
15. Oktober 2024
Der Vorstand
Kontakt:
The Grounds Real Estate Development AG
Jacopo Mingazzini
Vorstand
Sitz: Berlin
Geschäftsanschrift:
Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin
T. +49 (0) 30 20 21 68 - 66
– Ende der Ad hoc-Mitteilung –
15.10.2024 CET/CEST Die EQS
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