VERÖFFENTLICHUNG EINER
INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR.
596/2014
NICHT ZUR DIREKTEN ODER
INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE
RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe
2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen
Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und
Zinszahlungen
Berlin, 19. Oktober 2024 – Die
Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG (The
Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) haben in einer Abstimmung ohne
Versammlung nach noch vorläufigen Ergebnissen mit der
erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen
Quorum von 50 % entsprechend dem modifizierten Vorschlag (siehe Ad
hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2024) für die Wahl eines gemeinsamen
Vertreters der Anleihegläubiger, Anpassungen zur Endfälligkeit und
modifizierten Regelungen zur Verzinsung der Unternehmensanleihe
2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) gestimmt.
Folgende Anpassungen der
Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
- Änderung in eine Nullkuponanleihe
ohne Zinsen ab dem 18. August 2024 mit Verzinsung zu 6%
während einer eventuellen Laufzeitverlängerung um 2 Jahre,
entsprechende Änderung von § 2 und § 3 der
Anleihebedingungen
- Wahl eines gemeinsamen Vertreters
der Anleihegläubiger.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN
UND AUSTRALIEN
Kontakt:
The Grounds Real Estate Development
AG
Jacopo Mingazzini, Vorstand
Charlottenstraße 79-80, 10117
Berlin
T. +49 (0) 30 2021 6866
F. +49 (0) 30 2021 6849
E-Mail: info@tgd.ag
Web: www.thegroundsag.com
- Ende der Ad Hoc-Mitteilung -
19.10.2024 CET/CEST Die EQS
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