Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Finanzierung
Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank
(EIB) über die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden
Tranchen seiner Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt
15.03.2024 / 07:00 CET/CEST
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Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen
Investitionsbank (EIB) über die Verschiebung der
Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner
Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt
EIB verlängert die Rückzahlungsfristen für die Tranchen eins
bis drei ihres Darlehens an das Unternehmen bis Ende 2025 und ins
Jahr 2026, nach potenziell wichtigen Pipeline-
Meilensteinen
EIB erhält unter der Vereinbarung nunmehr bestimmte
erfolgsabhängige Vergütung
Mailand, Italien, 15. März 2024, 07:00 am CET – Newron
Pharmaceuticals S.p.A. („Newron”) (SIX: NWRN, XETRA: NP5), ein
biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung
neuartiger Therapien für Patienten mit Erkrankungen des zentralen
und peripheren Nervensystems konzentriert, gibt heute eine Einigung
mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über eine Änderung
bestimmter Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung von 2018
bekannt.
Im Rahmen der Änderung wird die Rückzahlung der Tranchen eins
bis drei (von insgesamt fünf) der Finanzierungsvereinbarung mit
bisherigen Fälligkeitsterminen von Juni 2024 bis April 2025
deutlich verschoben. Tranche eins ist nun für den 25. November
2025, Tranche zwei für April 2026 und Tranche drei für Juni 2026
vorgesehen. Die Fälligkeitstermine für die Tranchen vier und fünf
bleiben unverändert. Für die geänderten Tranchen wird Newron ab
sofort die vereinbarten Zinssätze zahlen. Zudem erhält die EIB
bestimmte erfolgsabhängige Vergütungen. Die Vereinbarung enthält
weitere Bedingungen und Konditionen. Einzelheiten zum
Darlehensvertrag von 2018 finden sich im Jahresbericht 2022 von
Newron, der auf der Website des Unternehmens veröffentlicht
ist.
Roberto Galli, CFO von Newron, kommentierte: „Wir begrüßen
die Unterstützung der EIB, unsere vertraglichen Verpflichtungen im
Rahmen des Darlehensvertrags mit den potenziellen Zeitpunkten
bestimmter bevorstehender wertsteigernder Meilensteine der
innovativen Therapien aus unserer Pipeline abzustimmen. Wir sind
nach wie vor begeistert von dem sich abzeichnenden Profil unseres
führenden Medikamentenkandidaten Evenamide, der sich in der letzten
Phase der klinischen Entwicklung für die potenzielle Behandlung von
Schizophrenie-Patienten befindet, insbesondere von solchen, die
gegen die derzeit zugelassenen Medikamente resistent sind und bei
denen die bisherigen klinischen Daten außergewöhnlich
sind.“
Über Newron Pharmaceuticals
Newron (SIX: NWRN, XETRA: NP5) ist ein biopharmazeutisches
Unternehmen, das sich auf neuartige Therapien für Erkrankungen des
zentralen und peripheren Nervensystems konzentriert. Das
Unternehmen hat seinen Hauptsitz im italienischen Bresso in der
Nähe von Mailand. Xadago® (Safinamide) ist in der EU, der Schweiz,
Großbritannien, den USA, Australien, Kanada, Lateinamerika, Israel,
den Vereinigten Arabischen Emiraten, Japan und Südkorea für die
Behandlung der Parkinson-Krankheit zugelassen und wird von Newrons
Partner Zambon vertrieben. Supernus Pharmaceuticals besitzt die
Vermarktungsrechte in den USA. Meiji Seika hält die Entwicklungs-
und Vermarktungsrechte in Japan und anderen Schlüsselregionen
Asiens. Newron entwickelt zudem Evenamide als mögliche erste
Zusatztherapie zur Behandlung von Patienten mit Symptomen der
Schizophrenie. Weitere Informationen unter www.newron.com.
Für weitere Informationen:
Newron
Stefan Weber – CEO, +39 02 6103 46 26,
pr@newron.com
Großbritannien/Europa
Simon Conway / Ciara Martin / Natalie Garland-Collins, FTI
Consulting, +44 20 3727 1000,
SCnewron@fticonsulting.com
Schweiz
Valentin Handschin, IRF, +41 43 244 81 54,
handschin@irf-reputation.ch
Deutschland/Europa
Anne Hennecke / Caroline Bergmann, MC Services, +49 211 52925220,
newron@mc-services.eu
USA
Paul Sagan, LaVoieHealthScience, +1 617 374 8800, Ext. 112,
psagan@lavoiehealthscience.com
Wichtige Hinweise
Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die (auf nicht
erschöpfende Weise) folgende Themen betreffen: (1) die Fähigkeit
von Newron, die Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen,
die Entwicklung der aktuellen Produktkandidaten erfolgreich
abzuschließen; den Zeitpunkt des Beginns verschiedener klinischer
Studien und den Erhalt von Daten sowie laufende und
zukünftige Kollaborationen zur Entwicklung und Vermarktung ihrer
Produktkandidaten (2) den Markt für Arzneimittel zur Behandlung von
Erkrankungen des ZNS und von Schmerzen, (3) die finanziellen
Ressourcen von Newron und (4) diesen Aussagen zugrundeliegende
Hypothesen. In manchen Fällen können diese Aussagen und Hypothesen
anhand von Begriffen wie "werden", "voraussehen", "schätzen",
"erwarten", "prognostizieren", "beabsichtigen", "planen",
"vermuten", "abzielen" und anderen Wörtern und Begriffen mit
ähnlicher Bedeutung erkannt werden. Alle in diesem Dokument
enthaltenen Aussagen bezüglich der Strategie, den Zielen, den
Plänen, der zukünftigen finanziellen Position, den prognostizierten
Erträgen und Kosten sowie den Aussichten von Newron, mit Ausnahme
historischer Fakten, sind zukunftsbezogene Aussagen. Aufgrund ihrer
Natur sind diese Aussagen und Hypothesen mit allgemeinen und
spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden, wobei das Risiko
besteht, dass explizit oder implizit in diesem Dokument enthaltene
Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere Ergebnisse nicht
eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche Ergebnisse
könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich von
jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen
beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen
zugrunde liegen. Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende
Weise) die folgenden: (1) Unwägbarkeiten bei der Entdeckung,
Entwicklung oder Vermarktung von Produkten, zu denen, ohne darauf
beschränkt zu sein, Schwierigkeiten bei Rekrutierung von Patienten
klinischen Studien, negative Ergebnisse von klinischen Studien oder
Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen gehören, (2)
Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der
Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder
der Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf
dem Markt, (4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die
Unmöglichkeit, einen entsprechenden Schutz solcher Rechte zu
erhalten, (5) die Unmöglichkeit, zusätzliche Mittel aufzubringen,
(6) der Erfolg bestehender sowie das Zustandekommen zukünftiger
Kollaborationen und Lizenzverträge, (7) Rechtsstreitigkeiten, (8)
Verlust von wichtigen leitenden oder anderen Mitarbeitenden, (9)
negative Publicity und Berichterstattung und (10)
wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische
Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der
allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass
Newron die in den zukunftsbezogenen Aussagen geäußerten Pläne,
Absichten oder Erwartungen nicht verwirklicht, und dass sich die
diesen Aussagen zu Grunde liegenden Hypothesen als falsch erweisen.
Anleger sollten daher kein unangemessenes Vertrauen in diese
Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich die
tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen,
Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und
Geschäften nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die
in derartigen zukunftsbezogenen Aussagen oder den zu Grunde
liegenden Hypothesen zum Ausdruck gebracht werden. Newron sieht
sich nicht verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies wird durch die
geltenden Regelungen der SIX Swiss Exchange oder der Börse
Düsseldorf verlangt, an der die Aktien von Newron notiert sind.
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