MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert
Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest
Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding
GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited,
hat heute ihr förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024
hinsichtlich der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der
MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding
GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.
Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG
in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG
festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des Barwerts der
Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany Holding
GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen
Ertragswert je Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG
übersteigt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch
durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen
Prüfer überprüft.
Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der
Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG ab.
Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in
der für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der
MEDION AG gefasst werden.
Essen, 12. September 2024
MEDION AG
Der Vorstand
12.09.2024 CET/CEST Die EQS
Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com