Infineon Technologies AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
26 Februar 2024 - 7:45AM
EQS Non-Regulatory
Infineon Technologies AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1
lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Infineon
Aktienrückkaufprogramm 2024
Infineon Technologies AG: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
26.02.2024 / 07:45 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 / Infineon Aktienrückkaufprogramm 2024
Der Vorstand der Infineon Technologies AG ("Infineon")
hat am 15. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, bis zu 7.000.000 eigene Aktien (ISIN
DE0006231004, "Infineon-Aktien") zu einem insgesamt
aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 300
Millionen Euro über die Börse zu erwerben.
Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse startet ab dem 26. Februar 2024 und erfolgt
innerhalb eines Zeitraums bis spätestens 28. März 2024
(einschließlich). Das Rückkaufprogramm dient ausschließlich dem
Zweck der Zuteilung von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft
oder verbundener Unternehmen, Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft sowie Mitglieder des Vorstands und der
Geschäftsführungen verbundener Unternehmen im Rahmen der
bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (Art. 5 Abs. 2 lit. c)
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 ("Verordnung (EU) 596/2014")).
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 Verordnung (EU)
596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur
Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte
Verordnung (EU) 2016/1052").
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag von Infineon durch Einschaltung
eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut trifft seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Infineon-Aktien
entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von Infineon.
Der Rückkauf beruht auf der Hauptversammlungsermächtigung vom
16. Februar 2023 ("Ermächtigung"). Danach darf Infineon bis
zum 15. Februar 2028 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 %
des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert
geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals erwerben. Der im Rahmen des
Rückkaufprogramms von dem Kreditinstitut gezahlte Kaufpreis je
Infineon-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag
durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% über- und um nicht mehr als
20% unterschreiten; der von Infineon zu zahlende Kaufpreis je Aktie
hat einen Abschlag zum arithmetischen Mittel der volumengewichteten
Durchschnittskurse (Volume Weighted Average Price – VWAP) der
Infineon-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der
tatsächlichen Periode des Rückerwerbs aufzuweisen.
Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit den Handelsbedingungen
des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erfolgen.
Insbesondere werden die Infineon-Aktien nicht zu einem Kurs
erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag
nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes
auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis
des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20
Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die mit
dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäfte wird
Infineon regelmäßig auf der Website unter
https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/infineon-share/#share-buyback-program-2024
informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
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|
Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Infineon Technologies AG |
| Am Campeon 1-15 |
| 85579 Neubiberg |
| Deutschland |
Internet: |
www.infineon.com |
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