Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
10 Januar 2025 - 9:08AM
EQS Non-Regulatory
Coreo AG / Schlagwort(e):
Kapitalmaßnahme/Immobilien
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§
222 ff. AktG
10.01.2025 / 09:08 CET/CEST
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Bekanntmachung über eine ordentliche
Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.
AktG
Wertpapier-Kenn-Nr.: A0B9VV, ISIN:
DE000A0B9VV6
nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A40KYB /
ISIN
DE000A40KYB8
Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG
(„Coreo AG“ oder „Gesellschaft“) vom 24. Juli 2024
hat beschlossen, das Grundkapitals von derzeit EUR 22.552.020,00
eingeteilt in 22.552.020 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 je
Stückaktie nach den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG, um EUR 20.296.818,00 auf
2.255.202,00 in der Weise herabzusetzen, dass je zehn Stückaktien
zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden („ordentliche
Kapitalherabsetzung“). Die Zusammenlegung von Aktien erfolgt im
Verhältnis 10:1 (in Worten: zehn zu eins),
und zwar zum Zwecke der Deckung aufgelaufener Verluste sowie zum Zwecke
der Erreichung eines Börsenkurses der einzelnen Aktie, der über dem
Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG liegt, um
Kapitalmaßnahmen zu
ermöglichen.
Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 24. Juli 2024 über die vorgenannte Kapitalherabsetzung in das
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74535
am 02. Oktober 2024 ist diese Kapitalherabsetzung und die
entsprechende Satzungsänderung wirksam
geworden.
Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise
durchgeführt, dass jeweils 10 (zehn) auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden
Stückaktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt
werden.
Für etwaige Spitzen,
die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im
Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von
Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken
Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen
zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu
verwerten.
Die konvertierten
Stückaktien der Coreo AG sind in einer
Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,
Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf
Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Demgemäß werden die Aktionäre der Coreo AG an dem von der
Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten
Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer
entsprechenden Depotgutschrift
beteiligt.
Mit Wirkung zum
15.01.2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der
Coreo AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse (Basic Board) sowie an den weiteren Börsenplätzen,
an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende,
am 14.01.2025 noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit
Ablauf des 14.01.2025.
Entsprechend werden
die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Coreo AG nach
dem Stand vom 16.01.2025 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser
Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei
Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen
– die Aktionärsstellung zum Ablauf des 14.01.2025 ab. An die Stelle
von je zehn (10) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0B9VV6) tritt eine (1)
konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 (ISIN: DE000A40KYB8). Hierzu werden den Depotbanken
zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A40KYA0) im
festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den
Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die
ISIN der konvertierten Aktien (DE000A40KYB8) zu übertragen. Die
Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen
bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht
ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin
AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als
Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein
Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der
verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die Bankhaus
Gebr. Martin AG über die Clearstream Banking
AG.
Ein durch zehn
teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss
am 14.01.2025 vermeidet somit die Entstehung von
Teilrechten und deren Regulierung.
Erstattungen von
Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene
Gebühren sind nicht
vorgesehen.
Die Aufnahme der
Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN
DE000A40KYB8) im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic
Board) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der
Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 15.01.2025 (Ex-Tag)
vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten
Stückaktien börsenmäßig
lieferbar.
Frankfurt am Main, im
Januar 2025
Coreo
AG
Der
Vorstand |
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Kontakt:
Coreo AG
Investor Relations
Bleichstraße 64
D-60313 Frankfurt a. M.
ir@coreo.de
T: +49 (0) 69-21 93 96-0
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