ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt
04 Dezember 2024 - 2:33PM
EQS Regulatory News
ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien
ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum
Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt
04.12.2024 / 14:33 CET/CEST
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Veröffentlichung einer
Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum
Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt
Köln, 4. Dezember 2024 – Die ESPG AG („ESPG
AG“ oder „Gesellschaft“) teilt mit, dass sämtliche
abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin
(„EAT“) dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen
Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt haben. Es wurde
kein Widerspruch zu Protokoll gegeben. Die Bestätigung des
Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht –
Restrukturierungsgericht – Köln steht noch aus und wird innerhalb
der nächsten Woche erwartet.
Wie bereits mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Dezember 2024 mitgeteilt,
sieht der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung
unter anderem eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft
auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran wird das
Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der
neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von
EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der
ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von
EUR 7.500 (entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der
ESPG AG) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen werden.
Die Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN
DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 – „ESPG-Anleihe“), die
von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss an ihre
Beteiligung an der Gesellschaft im Wege einer Schuldübernahme
übernommen werden soll (siehe dazu bereits Ad-hoc-Mitteilung der
Gesellschaft vom 28. Oktober 2024), wird bis zum 1. Oktober
2029 verlängert werden.
Der Vorstand der Gesellschaft rechnet noch in diesem Jahr mit dem
Eintritt der Rechtskraft des noch ausstehenden gerichtlichen
Planbestätigungsbeschlusses.
Ende der Insiderinformation
04.12.2024 CET/CEST Die EQS
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