ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein
10 September 2024 - 8:28PM
EQS Non-Regulatory
ESPG AG / Schlagwort(e):
Kapitalrestrukturierung/Immobilien
ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit ein
10.09.2024 / 20:28 CET/CEST
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Veröffentlichung einer
Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014
ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit ein
- Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG
AG beschließen Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG
wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
- Restrukturierungsplan soll
vorsehen, dass die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 gegen eine
angemessene Kompensation auf alle Ansprüche aus der Anleihe
verzichten; Zinszahlung am 1. Oktober 2024 entfällt
- Investoren sichern für den Fall
des Eintritts der Rechtskraft des Restrukturierungsplans frische
Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der
Gesellschaft zu
Köln, 10. September
2024 Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG („ESPG“
oder „Gesellschaft“) haben beschlossen, beim zuständigen
Amtsgericht ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
(StaRUG) anzuzeigen.
Die Beschlussfassungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass alle
verfolgten Optionen zur Finanzierung der am 1. Oktober 2024
anstehenden Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 bisher nicht
erfolgreich realisiert werden konnten und der Vorstand diese nun
nicht mehr weiterverfolgt. Die Gesellschaft ist damit drohend
zahlungsunfähig, und Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Anzeige
und Durchführung eines StaRUG-Verfahrens die einzig verbliebene
Möglichkeit zur erfolgreichen Restrukturierung der ESPG.
Der Restrukturierungsplan soll einen Verzicht der Anleihegläubiger
auf alle Ansprüche aus der Anleihe gegen eine angemessene
Kompensation vorsehen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer
Beteiligung der Anleihegläubiger am weiteren Unternehmenserfolg
geprüft. Es ist vorgesehen, den Restrukturierungsplan kurzfristig
bei Gericht mit dem Ziel einzureichen, dass dessen Regelungen bis
Ende Oktober 2024 wirksam werden können. Die am 1. Oktober 2024
anstehende Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 wird nicht mehr
erfolgen.
Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere dem Eintritt der
Rechtskraft des Restrukturierungsplans, haben Investoren bereits
zugesichert, frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung
des Fortbestands der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der
Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses
informieren.
Ende der Insiderinformation
10.09.2024 CET/CEST Die EQS
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