Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
03 Januar 2025 - 6:00AM
EQS Regulatory News
Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung nach Art.
5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
03.01.2025 / 06:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt
durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Bonn, 3. Januar
2025
Bekanntmachung nach Art.
5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1
der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052
Die Deutsche Telekom AG
(„DTAG“) hat mit einer Ad hoc-Mitteilung vom 10. Oktober 2024 unter
anderem angekündigt, im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms Aktien
der DTAG (ISIN: DE0005557508) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 2 Milliarden
zurückzukaufen ("Aktienrückkaufprogramm 2025"). Der Rückkauf
beginnt am 3. Januar 2025 und erfolgt mit einer Laufzeit bis
Ende des Jahres 2025. Die zurückgekauften Aktien der DTAG werden
überwiegend eingezogen und zu einem geringen Teil für die Bedienung
von Vergütungsprogrammen für Führungskräfte bzw.
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
verwendet.
Der Erwerb eigener
Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms soll in mehreren
Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche mit einem aufzuwendenden
Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 550 Mio.
wird im Zeitraum vom 3. Januar 2025 bis spätestens zum
4. April 2025 ausschließlich über den Xetra-Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse durchgeführt. Dies umfasst auf Basis
des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
vom 2. Januar 2025 von EUR 29,170 bis zu 18.854.988
Aktien.
Die erste Tranche des
Aktienrückkaufprogramms 2025 wird auf der Grundlage der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der DTAG vom 1.
April 2021 durchgeführt. Danach ist der Vorstand der DTAG
ermächtigt, bis zum 31. März 2026 eigene Aktien mit einem auf diese
entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR
1.218.933.400,57 zu erwerben. Dies entspricht 10% des zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals der DTAG. Die maximale Anzahl von Aktien, die die
DTAG unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt
demnach 476.145.859 Aktien.
Der gezahlte
Gegenwert je Aktie darf (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsentag,
an dem der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts erfolgt, durch
die Eröffnungsaktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im
Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder Nachfolgesystem)
um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als
20 % unterschreiten.
Die DTAG wird den Erwerb
eigener Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
(§ 53a AktG) und unter Beauftragung eines oder mehrerer
Kreditinstitute durchführen. Es ist vorgesehen, dass das jeweils
beauftragte Kreditinstitut seine Entscheidungen über den Zeitpunkt
des Erwerbs von Aktien der DTAG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b)
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der DTAG trifft. Die
DTAG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
jeweiligen Kreditinstituts nehmen.
Der Erwerb eigener
Aktien erfolgt im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Die Aktien der DTAG
werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß
Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die
Aktien der DTAG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des
letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus
wird die DTAG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz,
auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche
Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem
jeweiligen Kauftermin. Jedes im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms
2025 mit dem Erwerb eigener Aktien beauftragte Kreditinstitut wird
durch die DTAG entsprechend
verpflichtet.
Das
Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit erforderlich und rechtlich
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen
werden.
Informationen zu den mit
dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der
Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form angemessen
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DTAG die bekanntgegebenen
Geschäfte ihrer Website (www.telekom.com) im Bereich “Investor
Relations” veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen
ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich
zugänglich bleiben.
03.01.2025 CET/CEST Die EQS
Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
2060729 03.01.2025 CET/CEST
Deutsche Telekom (TG:DTE)
Historical Stock Chart
Von Dez 2024 bis Jan 2025
Deutsche Telekom (TG:DTE)
Historical Stock Chart
Von Jan 2024 bis Jan 2025