Die ABO Wind AG hat ihre Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5,
WKN: A3829F) erfolgreich platziert. Der Green Bond stieß sowohl bei
institutionellen Investoren und Vermögensverwaltern als auch bei
Privatanlegern auf großes Interesse und war beim ursprünglichen
Zielvolumen von 50 Millionen Euro deutlich überzeichnet. Die
Gesellschaft hat sich entschieden, das Volumen um 15 Millionen Euro
zu erhöhen und 65 Millionen Euro zu emittieren. Der jährliche
Zinssatz wurde auf 7,75 % p.a. festgelegt und wird halbjährlich
nachträglich, jeweils am 8. Mai und am 8. November eines jeden
Jahres, erstmalig am 8. November 2024 ausgezahlt.
Das Angebot setzte sich aus einem öffentlichen Angebot in
Luxemburg und Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität
DirectPlace der Deutsche Börse AG, einem öffentlichen Angebot in
Deutschland, Luxemburg und Österreich über die Webseite von ABO
Wind sowie einer Privatplatzierung in Deutschland und in
ausgewählten weiteren Staaten zusammen.
Aufgrund der Erhöhung des Emissionsvolumens konnten alle im
Rahmen des öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität
der Deutschen Börse (DirectPlace) abgegebenen Zeichnungsaufträge
bis zu einem Volumen von 50.000 Euro voll zugeteilt werden.
Zeichnungsaufträge über die Zeichnungsfunktionalität mit einem
Volumen von mehr als 50.000 Euro wurden zu 80 % (mindestens
aber mit 50.000 Euro und abgerundet auf Tausender) zugeteilt. Die
Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment
Quotation Board (Open Market) ist für den 8. Mai 2024 vorgesehen.
Ein Handel per Erscheinen im Quotation Board der Frankfurter
Wertpapierbörse wird voraussichtlich ab dem 3. Mai 2024
ermöglicht.
„Wir freuen uns sehr über das große Interesse der Investoren an
unserem Green Bond und bedanken uns für das entgegengebrachte
Vertrauen”, sagt Finanzvorstand Alexander Reinicke und fügt hinzu:
„Mit den finanziellen Mitteln können wir nun unsere
Wachstumsstrategie weiter fortsetzen und einen zunehmenden Beitrag
zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten."
Der Nettoemissionserlös aus der Anleihe in Höhe von rund 62,5
Mio. Euro dient der Finanzierung laufender und künftiger
Erneuerbarer-Energien- und Speicherprojekte. Die Mittel werden
gemäß dem von ABO Wind aufgestellten Rahmenwerk für grüne
Schuldverschreibungen (Green Bonds) in die Entwicklung und
Errichtung von Wind- und Solarparks sowie Batteriespeichern
(einzeln und kombiniert) investiert. Wie auch die Stellungnahme
(„Second Party Opinion“) des Gutachters imug rating bescheinigt,
stimmt die vorgesehene und zu dokumentierende Mittelverwendung der
Anleihe mit den Leitlinien der Green Bond Principles überein, die
von der International Capital Market Association (ICMA)
herausgegeben wurden.
Die Transaktion wurde begleitet durch die B. Metzler seel. Sohn
& Co. AG als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit M.M.
Warburg als Joint Bookrunner, Noerr PartGmbB als Rechtsberater
sowie durch die IR.on AG als Kommunikationsberater.
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere
stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein
Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung
von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar.
Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen der ABO Wind
Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) erfolgte
ausschließlich auf der Grundlage des von der Commission de
Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) am
11. April 2024 gebilligten Wertpapierprospekts,
der unter www.abo-wind.com/anleihe und www.luxse.com zum Download
zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts
durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen
Wertpapiere zu verstehen. Allein der Wertpapierprospekt enthält
die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen
für Anleger.
Investoren wird empfohlen, den Wertpapierprospekt, aufmerksam zu
lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der
Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen
Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen,
und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller
verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation
mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu
treffen.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung
erwähnten Wertpapiere fand ausschließlich auf Basis und nach
Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik
Deutschland, in Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg statt.
Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder
Australien statt.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar
zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von
Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines
Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen
mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von
Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein
Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Die Schuldverschreibungen sind
nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities
Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities
Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder
zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das
Angebot von Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den
Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein
öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika
durchzuführen.
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Ausnahme Deutschlands, Luxemburgs und Österreichs ist diese
Veröffentlichung nur an Personen gerichtet, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von
Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des
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Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
("Prospektverordnung"), sind.
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Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil
des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus
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Artikel 19(5) des Financial Services and Markets
Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen
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Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder
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oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von
Abschnitt 21 des Financial Services and Markets
Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von
Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt
werden darf (alle diese Personen werden gemeinsam als
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