VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung
der HV 2024
23.04.2024 / 11:27 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
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VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINBERUFUNG
der
am Freitag, dem 24. Mai 2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
als Präsenzversammlung stattfindenden
33. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N
G
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt dem
Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2023,
des Nachhaltigkeitsberichts 2023 (konsolidierter nichtfinanzieller
Bericht), des Konzernabschlusses 2023 samt dem Konzernlagebericht,
des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats (§ 96 Aktiengesetz).
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023.
- Beschlussfassung über
die Entlastung
der Mitglieder
des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.
- Wahl des Prüfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für
das Geschäftsjahr 2024.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen
liegen spätestens ab 3. Mai 2024 zu den üblichen Geschäftszeiten
zur Einsicht der Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die
"Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr
2023,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2023,
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023,
- konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das
Geschäftsjahr 2023,
- Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023
(konsolidierter nichtfinanzieller Bericht),
- Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023
zum Tagesordnungspunkt 2,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9,
- Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 6, 7, 8 und
9,
- Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz
2 Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 8, sowie
- Vergütungsbericht 2023 und Vergütungspolitik.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung,
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 Aktiengesetz sowie Informationen über die Rechte der
Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz, sind
spätestens ab 3. Mai 2024 auch auf der Internetseite der
Gesellschaft group.vig unter Investor Relations/Hauptversammlung
via direktem Link group.vig/hauptversammlung zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER
AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109,
110, 118 UND 119
AKTIENGESETZ
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai
2024 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr.
Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionär:inneneigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen stellen, samt
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder
des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 14. Mai 2024 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-50 oder per Post an
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung
VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010
Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2
Aktiengesetz.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1
Aktiengesetz bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2
Aktiengesetz nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung
als Antrag wiederholt wurde.
Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre. Das
Auskunftsrecht gilt nur für Aktionär:innen, die in der
Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind.
Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist berechtigt, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im
Sinne der Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann
in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens
am 16. Mai 2024 ein entsprechender Beschlussvorschlag von
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht wurde. Dazu muss der Antrag bis
spätestens 14. Mai 2024, sohin zwei Werktage vor dem 16. Mai 2024,
bei der Gesellschaft einlangen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur
Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen
verwiesen.
§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus drei bis
zwölf Mitgliedern besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier
Sitze von Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt
sein. Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe besteht derzeit aus zwölf Mitgliedern, davon
fünf Frauen und sieben Männer, sodass der Mindestanteil nach § 86
Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt ist. Mit Ablauf der Hauptversammlung
läuft tourlich die Funktionsperiode von elf Mitgliedern aus. Der
Aufsichtsrat soll weiter aus zwölf von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern bestehen. Daher sind elf
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von
zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu erreichen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen
nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab
3. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
group.vig/hauptversammlung zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AKTIENGESETZ
Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die
im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionär:innenrechte ist daher nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung
gemäß § 10a Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 21.
Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der
folgenden Adressen zugehen muss:
- per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
- per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als
eingescannter Anhang, – TIF, PDF, etc.)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a
Aktiengesetz
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504)
des Aktionärs oder der Aktionärin,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.
Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai
2024, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein.
Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die
Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von
Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen
Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem und
ungarischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien
befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht gesperrt; Aktionär:innen können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
GEMÄSS § 114 AKTIENGESETZ
Jeder Aktionär oder jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen
Vertreter oder eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen
des Aktionärs oder der Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt
und dieselben Rechte wie der Aktionär oder die Aktionärin hat, den
oder die er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der
Aktionär oder die Aktionärin seinem oder ihrem depotführenden
Kreditinstitut eine Vollmacht erteilt, so genügt es, dass dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine
Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
- per Post:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
- per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als
eingescannter Anhang – TIF, PDF, etc.)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
angeben
- persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter group.vig/hauptversammlung
abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 23. Mai 2024, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft
einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als zusätzlicher Service steht den Aktionär:innen Herr Dr.
Michael Knap als Vertreter des Interessenverbands für Anleger
(Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer
+43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39
oder per E-Mail knap.vig@hauptversammlung.at sowie seine
Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung über das Formular auf
unserer Website.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND
STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120
Absatz 2 Ziffer 1
Börsegesetz)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt
in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen
halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt
128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität
nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als
Vertreter oder Vertreterin einer juristischen Person erscheinen,
nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der
Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter oder
Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der
zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden
zahlreichen Teilnehmer:innen sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung
der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
ÜBERTRAGUNG IM INTERNET
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich
übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der
Hauptversammlung unter group.vig/hauptversammlung zur Verfügung
gestellt. Eine vollständige Übertragung der Hauptversammlung
erfolgt nicht.
INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG
FÜR AKTIONÄR:INNEN
Zweck und Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung Ihrer Daten
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2
Aktiengesetz, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der jeweiligen Aktionärin oder
des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Zeitpunkt
oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht, Nummer der
Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen
ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen
an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§
111, 113, 114, 117 und 120 Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die
personenbezogenen Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der
Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionär:innen und deren
Vertreter:innen an der Hauptversammlung, für die Ausübung von
Aktionär:innenrechten im Rahmen der Hauptversammlung, Feststellung
des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses,
Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines
Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten
einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1
lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30,
1010 Wien. Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater:innen und
IT-Dienstleister:in. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich
notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle
anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in
das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117
Aktiengesetz) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten
personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionär:innendaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Absatz 4
Aktiengesetz).
Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht,
sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere
Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche
Ansprüche von Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder umgekehrt
von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung
von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Die Dauer der Verjährung richtet sich insbesondere nach den
Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir
personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall
ist, können Sie Auskunft über die Daten selbst, den Zweck der
Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die
Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns
verarbeiteten Daten verlangen.
Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder
unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder
Vervollständigung Ihrer Daten verlangen. Sie können auch die
Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten
Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder
unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu
Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind
oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen
Klärung dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte
Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die
Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage
einer Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu
verhindern. Der Widerruf Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf
die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor Ihrem Widerruf
aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines Widerrufs
haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu
verlangen.
Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu
Ihrer Person verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten,
maschinenlesbaren Format. Alternativ können Sie uns auch mit der
direkten Übermittlung dieser Daten an einen von Ihnen gewählten
Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger oder diese Empfängerin
uns dies aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung
weder ein unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige
Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von
unserer Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.
Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen
der Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen
überdies ein Widerspruchsrecht zu.
Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend
ausgewiesenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass
Ihre personenbezogenen Daten nicht in falsche Hände geraten,
ersuchen wir Sie, bei Übermittlung Ihres Ansuchens einen
Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.
Kontakt für datenschutzrechtliche
Ansuchen
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Datenschutz-Team
Schottenring 30
1010 Wien Österreich
datenschutz@vig.com
Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen
Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, (dsb@dsb.gv.at)
offen.
Wien, im April 2024
Der Vorstand