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AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN
DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG
WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT.
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LEG Immobilien SE platziert erfolgreich
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 500 Mio.
Euro
Düsseldorf, 28. August 2024 – LEG Immobilien
SE ("LEG" oder die "Gesellschaft") gibt die
erfolgreiche Platzierung garantierter, nicht nachrangiger,
unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis
2030 und einem Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro (die
"Wandelschuldverschreibungen") bekannt. Die
Wandelschuldverschreibungen werden von LEG Properties B.V. (die
"Emittentin"), einer hundertprozentigen niederländischen
Tochtergesellschaft von LEG, begeben, durch LEG garantiert und
können in 4,3 Mio. neue Aktien und/oder Stammaktien der
Gesellschaft (die "Aktien") umgewandelt werden, was ungefähr
5,7 % des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft
entspricht. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission
der Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung bestehender
Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke zu
verwenden.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu ihrem Nennbetrag und
mit einem festen Zins von 1,00% p.a., der halbjährlich nachträglich
zahlbar ist, begeben. Sofern sie nicht zuvor gewandelt,
zurückgezahlt oder zurückgekauft und gekündigt wurden, werden die
Wandelschuldverschreibungen an ihrer Endfälligkeit, den 4.
September 2030, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag
(Nennbetrag sowie Prämienrückzahlung) in Höhe von 106,34 % ihres
Nennbetrags zurückgezahlt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt
117,4748 Euro, was einer Wandlungsprämie von 37,5 % über dem
Referenzaktienkurs von 85,4362 Euro entspricht, der auf Basis des
volumengewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktien der
Gesellschaft im XETRA-Handelssystem zwischen Start und
Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen festgesetzt wurde.
Aufgrund des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags bei Endfälligkeit
liegt der effektive Wandlungspreis bei ca. 124,92 Euro gegen
Endfälligkeit.
Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen wird
voraussichtlich am oder um den 4. September 2024 erfolgen und die
Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel des
Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz darauf
erwartet.
Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird die
Emittentin jederzeit berechtigt sein, die
Wandelschuldverschreibungen zum aufgezinsten Rückzahlungsbetrag
(zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückzahlen (i) an oder nach dem
25. September 2028, wenn der Wert der einer
Wandelschuldverschreibung zugrundeliegenden Aktien während eines
bestimmten Zeitraums 130 % des dann gültigen aufgezinsten
Rückzahlungsbetrages entspricht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20
% oder weniger des Gesamtnennbetrages der
Wandelschuldverschreibungen ausstehen.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die
Wandelschuldverschreibungen ausschließlich institutionellen
Anlegern in gewissen Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten
Staaten angeboten.
Als Teil des Angebots hat sich die Emittentin und die
Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet,
vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen der
Joint Global Coordinators.
Kontakt:
Frank Kopfinger, CFA
Head of Investor Relations & Strategy
Tel. +49 2 11 / 45 68 550
Mob. +49 1 72 / 173 9339
******
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen
unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt
in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren
Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Südafrika oder in
anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung
oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,
verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen
unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder
anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über
solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser
Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der
jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der
Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die
"EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU) 2017/1129,
wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die
"EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als
anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung")
und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von
jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar,
in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf
diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als
Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder
zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen
Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie
verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen, die in diesem
Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig
nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer
anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und
dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt,
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es
sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt
sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die
hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities
and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots
der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es
wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw.
deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise
vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der
genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die
genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer
Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen
Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung
eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der
genannten Wertpapiere erfordern würde.
In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche
entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind
oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order
(vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.)
(die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von
Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet
werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem
Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten
sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten
Personen getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet
sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung
sind.
Ausschließlich für die Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie
2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung
der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter
Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,
Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der
MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich
unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das
Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die
Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID
II; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle
Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die
Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu
empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID
II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine
eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme
oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung
wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien
nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf
hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung
der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II
darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu
investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf
diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder
der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt
zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID
II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
(in der jeweils gültigen Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde
nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine
Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565,
wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist
und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK
Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend,
"FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen
des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden,
sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne
von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,
wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig
ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die
"EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung,
wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist
(die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung
an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich,
dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung
der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK
gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung
rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher
dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser
Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung
bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von
Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu
Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für
die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige
Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden,
wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an",
"prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte"
oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und
Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche
bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten
oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten
nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise
darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum
Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung,
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oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu
revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder
Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser
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Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher
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Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot
ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie
betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das
Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die
Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen
Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in
Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche
Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die
hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können
die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen
Teil der Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen
und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser
Eigenschaft solche Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und
andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit
verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig
für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf
anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global Coordinator und
mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit
Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner
und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere
Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren
erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und
ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang
solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei
denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich
verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen,
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ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit
oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen
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Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder
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