DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN
INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR
DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN
DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG
WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT
KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 durch die
Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
weiteren EUR 200 Mio. bekannt
Düsseldorf, 28. November 2024 – LEG Immobilien
SE ("LEG" oder die "Gesellschaft") gibt die
erfolgreiche Platzierung (Aufstockung) von neuen, garantierten,
nicht nachrangigen und unbesicherten Wandelschuldverschreibungen
mit einer Laufzeit bis 2030, ISIN DE000A3L21D1, im Gesamtnennbetrag
von EUR 200 Mio. (die "Neuen
Schuldverschreibungen") bekannt.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden von LEG Properties B.V.
(die "Emittentin"), einer hundertprozentigen
niederländischen Tochtergesellschaft von LEG, begeben, von LEG
garantiert und können in 1,75 Mio. neue Aktien und/oder Stammaktien
der Gesellschaft (die "Aktien") umgewandelt werden, was
ungefähr 2,3 % des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der
Gesellschaft entspricht. Die Bezugsrechte der Aktionäre der
Gesellschaft wurden ausgeschlossen.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit den gleichen
Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises)
wie die von der Emittentin am 4. September 2024 im Volumen von
EUR 500 Mio. begebenen Wandelschuldverschreibungen (die
"Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden
ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den
Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission
(die Neuen Schuldverschreibungen und die Bestehenden
Schuldverschreibungen zusammen die
"Schuldverschreibungen").
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen
beträgt 103,80664 % ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die
Emittentin am Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen die
aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen
für die Periode vom 4. September 2024 (einschließlich) bis zum
Valutatag der Neuen Schuldverschreibung (ausschließlich).
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen
Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Anlegern in
bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten
angeboten.
Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 5. Dezember 2024
sein.
LEG beabsichtigt, die Neuen Schuldverschreibungen in die
Notierung der Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr an
der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.
Um das Angebot zu ermöglichen, haben die Joint Global
Coordinators für Zwecke des Angebots der Neuen
Schuldverschreibungen die 90-tägige Lock-up-Periode aufgehoben,
welche im Zusammenhang mit der Ausgabe der Bestehenden
Schuldverschreibungen durch die LEG im August 2024 vereinbart
wurde. Als Teil des Angebots haben sich die Emittentin und die
Gesellschaft gegenüber den Joint Global Coordinators zu einer
90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich
marktüblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen der Joint Global
Coordinators.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission
der Neuen Schuldverschreibungen zur Refinanzierung von
Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke zu
verwenden.
Kontakt:
Frank Kopfinger, CFA
Head of Investor Relations & Strategy
Tel. +49 2 11 / 45 68 550
Mob. +49 1 72 / 173 9339
******
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen
unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt
in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren
Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Südafrika oder in
anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung
oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,
verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen
unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder
anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über
solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser
Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der
jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der
Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die
"EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU) 2017/1129,
wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die
"EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als
anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung")
und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von
jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar,
in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf
diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als
Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder
zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen
Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie
verlassen werden. Die Neuen Schuldverschreibungen, die in diesem
Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig
nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer
anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und
dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt,
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es
sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt
sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die
hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities
and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots
der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es
wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw.
deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise
vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der
genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die
genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer
Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen
Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung
eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der
genannten Wertpapiere erfordern würde.
In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche
entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind
oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order
(vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.)
(die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von
Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet
werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem
Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten
sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten
Personen getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet
sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung
sind.
Ausschließlich für die Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie
2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung
der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter
Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,
Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der
MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich
unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Neuen Schuldverschreibungen durchgeführt, das
Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Neuen
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien
und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii)
für den Vertrieb der Neuen Schuldverschreibungen an geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle
angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Neuen
Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen
(nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung
des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger
Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen
vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle
zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen
Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf
hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung
der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II
darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Neuen Schuldverschreibungen zu
investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf
diese zu ergreifen.
Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder
der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt
zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID
II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
(in der jeweils gültigen Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde
nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine
Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565,
wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist
und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK
Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend,
"FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen
des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden,
sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne
von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,
wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig
ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die
"EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung,
wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist
(die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Neuen
Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich,
dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung
der Neuen Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK
gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung
rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher
dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser
Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung
bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von
Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu
Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für
die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige
Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden,
wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an",
"prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte"
oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und
Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche
bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten
oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten
nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise
darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum
Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung,
die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen
oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu
revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder
Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser
Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Global Coordinators werden im Zusammenhang mit dem
Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst
tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in
Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der
Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich,
der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung
von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können
die Joint Global Coordinators und mit ihnen verbundene Unternehmen
einen Teil der Neuen Schuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen
und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser
Eigenschaft solche Neuen Schuldverschreibungen, Stammaktien und
andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit
verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig
für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf
anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global Coordinators und
mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit
Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Global
Coordinators und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit
Neuen Schuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere
Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren
erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Global
Coordinators und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht,
den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen,
es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich
verpflichtet.
Weder die Joint Global Coordinators noch ihre jeweiligen
Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen
Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine
Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung oder
Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die
Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser
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in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen
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verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich,
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