ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der Prüfungsanordnungen der BaFin
08 Juli 2024 - 11:06AM
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Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Immobilien
ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der
Prüfungsanordnungen der BaFin
08.07.2024 / 11:06 CET/CEST
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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der
Prüfungsanordnungen der BaFin
Berlin, 8. Juli 2024 – Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat mit Bescheiden vom
13. und 25. Juni 2024 die jeweilige Anordnung einer Anlassprüfung
gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gegenüber
der ACCENTRO Real Estate AG ( „Gesellschaft“) bekannt gegeben und
hierüber heute auf ihrer Internetseite berichtet. Die
Prüfungsanordnungen betreffen allein die Rechnungslegung der
Gesellschaft zum Vorgang der Rückabwicklung des Erwerbs der
DIM Holding AG („DIM-Vorgang“) in den offengelegten
Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und 31.
Dezember 2022 sowie die zugehörigen zusammengefassten Lageberichte
für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.
Grund für die Anordnung seien Anhaltspunkte, nach denen der
Kaufpreisrückforderungsanspruch der Gesellschaft inklusive Zinsen
in Höhe von EUR 15,8 Mio. zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2022:
EUR 16,5 Mio.) sowie das an die DIM Holding AG
ausgereichte Darlehen inkl. Zinsen in Höhe von EUR 3,1 Mio.
zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2022: EUR 3,3 Mio.)
möglicherweise in den entsprechenden Geschäftsjahren
wertzuberichtigen gewesen wären.
Die Prüfungsanordnungen haben zur Folge, dass die BaFin die
Rechnungslegung der Gesellschaft isoliert bezogen auf den
DIM-Vorgang für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 prüfen wird. Im
Übrigen unterliegen die Geschäftsberichte 2021 und 2022 keiner
weiteren Prüfung durch die BaFin.
Die Gesellschaft befindet sich im engen Austausch mit der BaFin, um
den zurückliegenden Sachverhalt weiter aufzuklären und die
Anlassprüfungen in einem konstruktiven Dialog zielführend zu einem
einvernehmlichen Abschluss zu führen.
Unabhängig hiervon hat der neue Vorstand aufgrund laufender
Entwicklungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Beitreibung der
Forderung sowie der sehr eingetrübten Lage am Immobilienmarkt
bereits zum 30. September 2023 eine Wertberichtigung in
Höhe von EUR 13,3 Mio. vorgenommen, über die im Chancen- und
Risikobericht umfassend berichtet wurde (Seite 10 der
Zwischenmitteilung Q3 2023). Die offene Restforderung aus dem
DIM-Vorgang wird daher bereits seit dem
30. September 2023 mit nur noch EUR 4,4 Mio.
geführt. Insofern erwartet der Vorstand keine relevanten Nachteile
für die Gesellschaft. |
Über die ACCENTRO Real Estate AG
Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in
der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio
umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa
334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug
rund EUR 590 Mio. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben
Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die
Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO
umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von
Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der
Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die
Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie
Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG
sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert
(WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de
Ansprechpartner für Investor Relations und Presse:
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ACCENTRO Real Estate AG
Kantstraße 44/45
10625 Berlin
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Tel. +49 (0)30 88 71 81 272
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