Anleihegläubiger der ACCENTRO
stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu
Berlin, 28. November 2024 – Am
5. November 2024 gab ACCENTRO bekannt, dass sie den
Anleihegläubigern der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN
A254YS) eine Anpassung einer am 31. Dezember 2024
fälligen Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von EUR 65 Mio. und
Zinszahlung sowie eines Zinszahlungstermins im Februar 2025 in Form
eines Aufschubs bis zum 30. Juni 2025 vorschlagen wird, um die
laufenden Restrukturierungsverhandlungen nicht zu
präjudizieren.
Gemäß der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger am 7. November 2024 wurden die Anleihegläubiger dazu
aufgefordert, ohne Versammlung über diesen Vorschlag
abzustimmen.
Dem Beschlussvorschlag wurde mit der
erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Umsetzung des Beschluss
steht noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen,
insbesondere der Zustimmung der Gläubiger der Anleihe 2021/2029 zur
Verschiebung des Zinszahlungstermins im März 2025 und der
Verlängerung der Überbrückungsanleihe, jeweils bis zum 30. Juni
2025.
Mitteilende Person:
Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 887181272
eisenlohr@accentro.de
Berlin, den 28. November 2024
Der Vorstand
ACCENTRO Real Estate AG
Kantstraße 44/45
D-10625 Berlin
ISIN: DE000A0KFKB3 / DE000A3H3D51 / DE000A254YS5
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse,
regulierter Markt (Prime Standard) / Luxembourg Stock Exchange
28.11.2024 CET/CEST Die EQS
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