USU Software AG: USU Software AG plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
23 April 2024 - 2:46PM
EQS Non-Regulatory
USU Software AG / Schlagwort(e): Delisting
USU Software AG: USU Software AG plant Delisting, Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung
23.04.2024 / 14:46 CET/CEST
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Die USU Software AG (ISIN: DE000A0BVU28) („USU“ oder
„Gesellschaft“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung mit der AUSUM
GmbH und der NUNUS GmbH, einer 100 % igen Tochtergesellschaft ihrer
Hauptaktionärin AUSUM GmbH, abgeschlossen. Die AUSUM GmbH hält ca.
53,68 % der Stimmrechte an der Gesellschaft. Die NUNUS GmbH hält
keine Aktien an der USU. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll von
der Gesellschaft nach Veröffentlichung eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots durch die NUNUS GmbH ein Antrag auf
Widerruf der Zulassung der USU-Aktien zum regulierten Markt
gestellt werden (sog. Delisting). Ebenso wird die USU einen Antrag
auf Beendigung des Handels im Freiverkehr der Wertpapierbörsen
Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg, München, Berlin und Bremen sowie
der elektronischen Handelsplattform Xetra stellen.
In der Delisting-Vereinbarung hat sich die NUNUS GmbH verpflichtet,
den Aktionären der USU ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in
Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der USU gegen
Zahlung einer Gegenleistung in bar zu unterbreiten.
NUNUS GmbH wird eine Angebotsunterlage erstellen und vor deren
Veröffentlichung bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung und Gestattung
einreichen.
Die NUNUS GmbH hat der USU mitgeteilt, dass der Angebotspreis
voraussichtlich EUR 18,50, mindestens jedoch in etwa dem
gesetzlichen Mindestpreis entsprechen soll.
Vorstand und Aufsichtsrat der USU sind bei Abwägung der
Gesamtumstände der Auffassung, dass das Delisting und damit auch
der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse der
Gesellschaft liegen. Die Zulassung bzw. Einbeziehung der USU Aktien
an einer Börse bot nach Einschätzung des Vorstands aus
strategischer und finanzieller Sicht in der Vergangenheit wenig
Vorteile, so dass die mit der zunehmende Regulatorik verbundenen
erheblichen Kosten eine Börsennotierung nicht mehr gerechtfertigt
erscheinen lassen. Bei Abwägung der Gesamtumstände liegt das
Delisting im Interesse der Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet –
vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im
Rahmen der gesetzlichen Pflichten – das Delisting-Erwerbsangebot
der NUNUS GmbH zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat werden
zum Delisting-Erwerbsangebot der NUNUS GmbH entsprechend ihrer
gesetzlichen Verpflichtung eine begründete Stellungnahme gemäß
§ 27 WpÜG abgeben.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Nach
Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die
Aktien der USU nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt
oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen
sein und gehandelt werden.
Kontakt:
USU Software AG
Investor Relations
Falk Sorge
Spitalhof
D-71696 Möglingen
Tel.: +49 (0) 71 41 - 48 67 351
Fax: +49 (0) 71 41 - 48 67 108
E-Mail: falk.sorge@usu.com
USU Software AG
Corporate Communications
Dr. Thomas Gerick
Tel.: +49 (0) 71 41 - 48 67 440
Fax: +49 (0) 71 41 - 48 67 909
E-Mail: thomas.gerick@usu.com
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