DIESE INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE BESTIMMT, WEDER GANZ
NOCH TEILWEISE, IN DEN/ IN DIE/ AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN
(EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN), IN EINEM/ IN
EINEN/ AUS EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN
(EINSCHLIESSLICH DES DISTRICT OF COLUMBIA), IN/NACH/AUS AUSTRALIEN,
BELARUS, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, IN DIE/ IN
DER/ AUS DER SCHWEIZ, IN /NACH/AUS SINGAPUR, SÜDAFRIKA, SÜDKOREA
ODER IN/NACH/AUS SONSTIGEN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE REGISTRIERUNG
ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERLICH MACHEN WÜRDE, DIE NACH
SCHWEDISCHEM RECHT NICHT VORGESEHEN SIND, DIE GEMÄSS DEN
SANKTIONSBESTIMMUNGEN DER EU, DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS VON
GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN
VERBOTEN SIND ODER DIE IN SONSTIGER WEISE GEGEN DIE IN DIESEN
RECHTSORDNUNGEN GELTENDEN VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN ODER NICHT OHNE
EINE BEFREIUNG VON DIESEN MASSNAHMEN DURCHGEFÜHRT WERDEN KÖNNEN.
BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DER
PRESSEMITTEILUNG.
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Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
18. Juni 2024
Verve kündigt Absicht an, eine gezielte Aktienemission
durchzuführen
Das Board der Verve Group SE (Scale Segment Frankfurt Stock
Exchange: VER), (Nasdaq First North Premier Growth Market: VER)
(„Verve” oder „Unternehmen”) teilt hiermit seine Absicht
mit, durch ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren, das von
der Jahreshauptversammlung am 13. Juni 2024 genehmigt wurde
(„gezielte Aktienemission”), rund 27 Mio. neue A-Stammaktien (etwa
17 Prozent des ausstehenden Aktienkapitals) zu emittieren.
Die gezielte Aktienemission soll in Verbindung mit der Übernahme
der Jun Group („Übernahme“) durchgeführt werden, die das
Unternehmen heute bekannt gegeben hat. Ziel ist, die gewünschte
Kapitalstruktur des Unternehmens mit einem mittelfristigen
Pro-forma-Netto-Verschuldungsgrad von 1,5-2,5x aufrechtzuerhalten.
Verve hat Pareto Securities AB und Swedbank AB (publ)
(zusammen als „Manager“ bezeichnet) damit beauftragt, die
Bedingungen für die Durchführung der gezielten Aktienemission zu
prüfen.
Der Bezugspreis wird im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das unmittelbar nach
Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt und am 19. Juni
2024 vor Handelsbeginn am Nasdaq First North Premier Growth
Market endet. Das Bookbuilding-Verfahren kann nach Ermessen des
Unternehmens früher oder später beendet werden und kann jederzeit
abgebrochen werden.
Mit dem Nettoerlös aus der gezielten Aktienemission will das
Unternehmen seine gewünschte Kapitalstruktur auch nach der
Finanzierung der Übernahme, die voraussichtlich im September 2024
abgeschlossen sein wird, aufrechterhalten und die Finanzlage des
Unternehmens im Einklang mit seinen aktualisierten Finanzzielen
weiter stärken.
Die beiden größten Aktionäre des Unternehmens, die Bodhivas
GmbH, die von Remco Westermann (CEO und Board-Mitglied) gehalten
wird, und die von Oaktree Capital Management, L.P. („Oaktree“)
verwalteten Fonds sowie ein renommiertes schwedisches
Multi-Family-Office haben ihr Interesse an der Zeichnung eines
erheblichen Anteils der gezielten Aktienemission bekundet. Es wird
erwartet, dass durch die Unterstützung zweier wichtige Aktionäre
des Unternehmens das Anlegerinteresse gesteigert wird.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit in Betracht gezogen, das
erforderliche Eigenkapital durch eine Bezugsrechtsemission zu
beschaffen. Das Board ist jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine
gezielte Aktienemission deutlich zeitsparender wäre, was für die
Aufrechterhaltung der gewünschten Kapitalstruktur des Unternehmens
nach der Finanzierung der Übernahme von entscheidender Bedeutung
ist. Außerdem würde eine Bezugsrechtsemission im Vergleich zu einer
gezielten Aktienemission deutlich höhere Kosten verursachen und das
Risiko einer potenziellen Marktvolatilität erhöhen. Im Unterschied
zu einer Bezugsrechtsemission wird bei einer gezielten
Aktienemission auch mit einer Erweiterung der Aktionärsbasis
gerechnet, wodurch das Unternehmen neue qualifizierte und
institutionelle Investoren gewinnt. Dies wird vom Board als
vorteilhaft für das Unternehmen und die allgemeine Liquidität der
Aktie eingestuft. Aus den oben genannten Gründen ist das Board zu
dem Schluss gekommen, dass die Argumente für eine gezielte
Aktienemission, wie sie von der Jahreshauptversammlung am 13. Juni
2024 genehmigt wurde, in diesem spezifischen Fall klar überwiegen
und somit eine Ausnahme vom Grundprinzip, wonach bei
Aktienemissionen die Vorzugsrechte der Aktionäre zu berücksichtigen
sind, hinreichend gerechtfertigt ist. Die gezielte Aktienemission
ist somit die vorteilhafteste Option und liegt im besten Interesse
des Unternehmens und aller Aktionäre. Da der Bezugspreis für die
gezielte Aktienemission im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens
festgelegt werden wird, ist das Board der Ansicht, dass der
Bezugspreis die aktuellen Marktbedingungen und die Nachfrage
widerspiegeln wird.
Im Rahmen der gezielten Aktienemission hat sich das Unternehmen
mit den üblichen Ausnahmen verpflichtet, nach dem Datum der ersten
Abwicklung für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen keine weiteren
Aktien auszugeben (es sei denn, es handelt sich um eine
M&A-Finanzierung). Darüber hinaus haben sich Remco Westermann
(einschließlich für die Bodhivas GmbH) sowie das Board und die
Geschäftsführung verpflichtet, innerhalb desselben Zeitraums von 90
Kalendertagen nach dem Datum der ersten Abwicklung keine Aktien von
Verve zu verkaufen.
Berater
Als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners wurden
Pareto Securities AB und Swedbank AB (publ) bestellt. Rechtsberater
der des Unternehmens ist Baker McKenzie, und Gernandt &
Danielsson Advokatbyrå steht den Managern in Rechtsfragen im
Zusammenhang mit der gezielten Aktienemission beratend zur
Seite.
Verantwortliche Parteien
Diese Informationen sind von der Verve Group SE gemäß der (EU)
Marktmissbrauchsverordnung 596/2014 zu veröffentlichen. Die
Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von den unten
genannten verantwortlichen Personen zu dem Zeitpunkt
veröffentlicht, der von Verves Nachrichtenagentur EQS Newswire bei
der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung angegeben wurde. Für
weitere Informationen können Sie sich an die unten genannten
verantwortlichen Personen wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Sören Barz
Leiter Investor Relations
+49 170 376 9571
soeren.barz@mgi-se.com, investor@mgi-se.com
www.verve.com
Über Verve:
Verve ist ein schnell wachsendes, ertragsstarkes Unternehmen für
digitale Medien, das KI-gesteuerte Werbesoftware-Lösungen anbietet.
Verve bringt die Nachfrage globaler Werbetreibender mit dem
Werbeangebot von Publishern zusammen und verbessert die Ergebnisse
durch die Nutzung von First Party Data aus dem eigenen Bestand.
Getreu unserem Leitspruch „Let's make media better” konzentriert
sich das Unternehmen darauf, Marken, Agenturen und Publishern
bessere Ergebnisse zu ermöglichen, indem es verantwortungsvolle
Werbelösungen anbietet, wobei der Schwerpunkt auf neu entstehenden
Medienkanälen liegt. Verve ist hauptsächlich in Nordamerika und
Europa tätig und als Societas Europaea in Schweden (Registernummer
517100-0143) eingetragen. Die Aktien des Unternehmens sind am
Nasdaq First North Premier Growth Market in Stockholm und am
Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Das
Unternehmen hat drei besicherte Anleihen, die an der Nasdaq
Stockholm und am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse
notiert sind. Der zertifizierte Berater des Unternehmens am Nasdaq
First North Premier Growth Market ist FNCA Sweden AB;
info@fnca.se.Kontaktinformationen: info@fnca.se.
WICHTIGE HINWEISE
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Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. In Ländern, in denen diese
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die Empfänger über eventuelle Beschränkungen informieren und diese
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verantwortlich, diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen
Informationen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen
Rechtsordnung geltenden Vorschriften zu verwenden. Diese
Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder Angebot bzw.
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur
Zeichnung von Aktien dar, die von dem Unternehmen in einer
Rechtsordnung ausgegeben werden, in der ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung vor der Registrierung, Befreiung von der
Pflicht zur Registrierung oder Zulassung gemäß den
Wertpapierbestimmungen dieser Rechtsordnung rechtswidrig wäre.
Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt im Sinne der
Prospektverordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) und
wurde in keiner Rechtsordnung von einer Aufsichtsbehörde genehmigt.
Das Unternehmen hat in keinem Mitgliedstaat des EWR ein
öffentliches Angebot von Aktien oder Rechten genehmigt, und im
Zusammenhang mit der gezielten Aktienemission wurde und wird kein
Prospekt erstellt. Diese Mitteilung ist in allen
EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an Personen gerichtet, die in
diesem Mitgliedstaat qualifizierte Anleger im Sinne der
Prospektverordnung sind.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar und ist auch nicht Teil eines solchen
Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hierin genannten
Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“)
befreit oder werden im Rahmen einer Transaktion verkauft, die nicht
den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es
besteht keine Absicht, die hier genannten Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot
der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu unterbreiten. Die in
dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen dürfen weder
direkt noch indirekt, weder ganz noch teilweise, in Australien,
Belarus, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, der
Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea, den Vereinigten Staaten
(einschließlich des District of Columbia) oder in einer sonstigen
Rechtsordnung verkündet, verbreitet oder weitergegeben werden, in
der eine solche Verkündung, Verbreitung oder Weitergabe nicht mit
den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmt oder in denen
derartige Handlungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen oder
eine Registrierung oder andere Maßnahmen erforderlich machen
würden, die nach schwedischem Recht nicht vorgesehen sind, die
gemäß den Sanktionsbestimmungen der EU, des Vereinigten Königreichs
von Großbritannien und Nordirland oder der Vereinigten Staaten
verboten sind oder die in sonstiger Weise gegen die in diesen
Rechtsordnungen geltenden Vorschriften verstoßen oder nicht ohne
eine Befreiung von diesen Maßnahmen durchgeführt werden können.
Handlungen, die gegen diese Anweisung verstoßen, können einen
Verstoß gegen die geltenden Wertpapiergesetze und -vorschriften
darstellen.
Im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
werden dieses Dokument und alle anderen Materialien in Bezug auf
die hier beschriebenen Wertpapiere nur an Personen weitergegeben
und sind nur an solche gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ sind
(im Sinne der britischen Fassung der EU-Prospektverordnung
(2017/1129/EU), die gemäß dem European Union (Withdrawal) Act 2018
Teil des britischen Rechts ist, das heißt an (i) Personen mit
professioneller Erfahrung in Anlagefragen, die unter die Definition
von „Investment Professionals“ in Artikel 19 Absatz 5 des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der geänderten Fassung („Verordnung“) fallen; (ii)
Unternehmen mit hohem Eigenkapital usw., die unter Artikel 49
Absatz 2 Buchstaben a) bis d) der Verordnung fallen; oder (iii)
andere Personen, denen solche Investitionen oder
Investitionstätigkeiten gemäß der Verordnung rechtmäßig zur
Verfügung gestellt werden dürfen (alle diese Personen werden
zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten
Königreich von Großbritannien und Nordirland steht jede Investition
oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht,
nur relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten
Personen durchgeführt. Personen, die keine relevanten Personen
sind, sollten keine Maßnahmen auf der Grundlage dieser
Pressemitteilung ergreifen und sich nicht auf sie verlassen.
Diese Mitteilung dient nicht dazu, die (direkten oder
indirekten) Risiken, die mit einer Investition in die neuen Aktien
verbunden sein können, zu identifizieren oder zu suggerieren, noch
soll sie dazu dienen, diese zu identifizieren oder zu suggerieren.
Jede Investitionsentscheidung zum Erwerb oder zur Zeichnung von
Aktien im Zusammenhang mit der gezielten Aktienemission muss auf
der Grundlage aller öffentlich verfügbaren Informationen über das
Unternehmen und die Aktien des Unternehmens getroffen werden. Diese
Informationen wurden von den Managern nicht unabhängig überprüft.
Die Manager handeln im Zusammenhang mit der Transaktion
ausschließlich für das Unternehmen und sind nur dem Unternehmen
gegenüber verantwortlich, den Schutz seiner Kunden sicherzustellen,
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geltenden Gesetze in anderen Rechtsordnungen darstellen.
Diese Pressemitteilung stellt keine Aufforderung dar,
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zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu übertragen. Diese
Pressemitteilung stellt keine Empfehlung für Entscheidungen von
Anlegern bezüglich der gezielten Aktienemission dar. Jeder Anleger
oder potenzielle Anleger sollte eine Selbstprüfung, Analyse und
Bewertung des in dieser Pressemitteilung beschriebenen Unternehmens
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der Inhalt anderer Websites, die über Hyperlinks auf der Website
des Unternehmens zugänglich sind, sind Bestandteil dieser
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die die
Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen und Ziele des
Unternehmens in Bezug auf die künftigen Betriebsergebnisse, die
Finanzlage, die Liquidität, die Leistung, die Aussichten, das
erwartete Wachstum, die Strategien und Möglichkeiten sowie die
Märkte, in denen das Unternehmen tätig ist, widerspiegeln.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf
historischen Fakten beruhen und durch Wörter wie „glauben“,
„erwarten“, „voraussagen“, „beabsichtigen“, „können“, „planen“,
„schätzen“, „werden“, „sollten“, „könnten“, „zielen auf“ oder
„möglicherweise“ oder jeweils deren Verneinungen oder ähnliche
Ausdrücke gekennzeichnet sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in
dieser Pressemitteilung basieren auf verschiedenen Annahmen, von
denen viele wiederum auf weiteren Annahmen basieren. Obwohl das
Unternehmen davon ausgeht, dass die in diesen zukunftsgerichteten
Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, kann
es nicht zusichern, dass sie sich als richtig erweisen oder
eintreten werden. Da diese Aussagen auf Annahmen oder Schätzungen
basieren und Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen, können die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen aufgrund zahlreicher Faktoren
erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten
abweichen. Solche Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und
andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
Ereignisse wesentlich von den in dieser Pressemitteilung durch
solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
Erwartungen abweichen. Das Unternehmen garantiert nicht, dass die
Annahmen, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser
Pressemitteilung zugrunde liegen, fehlerfrei sind, und die Leser
dieser Pressemitteilung sollten sich nicht übermäßig auf die
zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung verlassen.
Die Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, die
in dieser Pressemitteilung ausdrücklich oder implizit enthalten
sind, beziehen sich nur auf das Datum der Veröffentlichung und
können sich ohne Vorankündigung ändern. Weder das Unternehmen noch
eine andere Partei verpflichtet sich, zukunftsgerichtete Aussagen
zu überprüfen, zu aktualisieren, zu bestätigen oder öffentlich zu
korrigieren, um eingetretene Ereignisse oder Umstände zu
berücksichtigen, die sich auf den Inhalt dieser Pressemitteilung
beziehen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder im Regelwerk für
Emittenten des Nasdaq First North Growth Market vorgeschrieben.
Informationen für Vertriebspartner
Ausschließlich für die Zwecke der Anforderungen an die
Produktüberwachung, die in folgenden Vorschriften enthalten sind:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in
der geänderten Fassung („MiFID II“); (b) Artikel 9 und 10
der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) lokalen Durchführungsmaßnahmen
(zusammen als „MiFID II Anforderungen an die
Produktüberwachung“ bezeichnet), und unter Ausschluss jeglicher
Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die
„Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente konzipieren“ (im Sinne der
MiFID II Anforderungen an die Produktüberwachung), treffen könnte,
wurden die Aktien des Unternehmens einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, das ergeben hat, dass
diese Aktien (i) mit einem Endzielmarkt von Privatanlegern und
Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete
Gegenparteien gemäß der Definition in MiFID II erfüllen, vereinbar
sind; und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß MiFID II zulässigen
Vertriebskanäle in Frage kommen („EU-Zielmarktbewertung”).
Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens
aller Wertpapierfirmen, die im Vereinigten Königreich von
Großbritannien und Nordirland Finanzinstrumente konzipieren, hat
die Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien des Unternehmens zu
dem Schluss geführt, dass (i) der Zielmarkt für diese Aktien nur
aus geeigneten Gegenparteien im Sinne des FCA Handbook Conduct of
Business Sourcebook und professionellen Kunden im Sinne der
Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht, die durch den European Union
(Withdrawal) Act 2018 („UK MiFIR“) Teil des nationalen
Rechts ist; und (ii) alle Vertriebskanäle für solche Aktien an
berechtigte Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind
(„UK-Zielmarktbewertung“, zusammen mit der
EU-Zielmarktbewertung als „Zielmarktbewertung“ bezeichnet).
Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten die Vertreiber beachten,
dass der Preis der Aktien des Unternehmens fallen kann und Anleger
ihre gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren können; die
Aktien des Unternehmens keine garantierten Erträge und keinen
Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien des
Unternehmens nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes
Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder
in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater)
in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
bewerten, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige
daraus resultierende Verluste tragen zu können. Die
Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen
vertraglicher, rechtlicher oder aufsichtsrechtlicher
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die gezielte Aktienemission.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Manager ungeachtet
der Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
erfüllen.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbewertung ist (a) keine Bewertung
der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II oder der UK
MiFIR; (b) keine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Anlegergruppe, in die Aktien des Unternehmens zu investieren, diese
zu kaufen oder irgendwelche sonstigen Handlungen in Bezug auf die
Aktien vorzunehmen.
Jeder Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien des Unternehmens
vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
21.06.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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