Neubiberg, 8. Januar 2024 – Gerichtlich bestellter
Sachverständiger legt Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor
In dem seit Ende 2010 am Landgericht München I anhängigen
Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG und der
Infineon Technologies AG hat der gerichtlich bestellte
Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt.
2006 hatte Infineon das Speichergeschäft ausgegliedert und im
Wege zweier Sacheinlagen in Qimonda eingebracht. Anfang 2009
stellte Qimonda beim Amtsgericht München Insolvenzantrag.
Der Insolvenzverwalter behauptet u.a., dass das von Infineon
ausgegliederte Speichergeschäft nicht werthaltig gewesen sei, und
klagt auf Erstattung der Differenz zu den Ausgabebeträgen der an
Infineon im Zuge der Ausgliederung von Qimonda ausgegebenen
Aktien.
Für den Geschäftsbereich Inland ermittelt der Sachverständige
einen negativen Wert von -72,3 Millionen Euro und für den
Geschäftsbereich Ausland einen negativen Wert von -1.045,4
Millionen Euro. Damit liegt der vom Sachverständigen ermittelte
Wert des von Infineon in Qimonda eingebrachten Speichergeschäfts um
einen Betrag von 1.717,7 Millionen Euro unter den für die
Sacheinlagen maßgeblichen Werten von insgesamt 600 Millionen
Euro.
Die Vorlage des Gutachtens stellt einen Zwischenschritt im
anhängigen Rechtsstreit dar.
Die Höhe einer möglichen Haftung von Infineon ist von weiteren
Aspekten abhängig. Insbesondere kann der Wert eingebrachter
haftungsbeschränkter Geschäftsanteile grundsätzlich nicht negativ
sein, wie auch im Gutachten ausgeführt wird. Dies würde die
Differenzhaftung für den Geschäftsbereich Ausland erheblich,
nämlich um
1.045,4 Millionen Euro, reduzieren.
Nicht Gegenstand dieses Gutachtens war zudem die Ermittlung der
Liquidationswerte, die nach Auffassung von Infineon mindestens die
für die Sacheinlagen erforderlichen Werte erreichen und damit die
vom Insolvenzverwalter behauptete Differenzhaftung
ausschließen.
Infineon wird das nun vorgelegte Gutachten im Einzelnen
prüfen.
Zum 30. September 2023 wurden im Zusammenhang mit Qimonda
Rückstellungen von insgesamt 212 Millionen Euro bilanziert.
Derzeit ist nicht absehbar, wann es zu einer erstinstanzlichen
gerichtlichen Entscheidung kommen wird.
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