MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER
MULTITUDE SE
Die Aktionäre der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder
"Multitude") werden hiermit darüber informiert, dass am
21. August 2024 um 08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr CEST) eine
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft,
stattfindet.
Die außerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business
Centre, 120, The Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt.
Instruktionen für die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser
Mitteilung enthalten.
Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich
abgehalten.
1
Tagesordnung der Hauptversammlung
An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte
behandelt:
Generelles:
- Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des
Vorsitzenden
Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der
Satzung der Gesellschaft (die "Satzung").
- Quorum
Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung
beschlussfähig, wenn mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder
durch einen Bevollmächtigten anwesend ist und das Recht hat, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen.
Besondere Angelegenheiten (außerordentliche
Beschlüsse):
- Genehmigung der Umwandlung der Gesellschaft in eine
(maltesische) Public Limited Liability Company und der damit
verbundenen Änderung der Firma der Gesellschaft sowie der Änderung
der Satzung der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ("Verwaltungsrat")
stellt den Aktionären den Antrag, durch außerordentlichen Beschluss
die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas Europaea in eine
Public Limited Liability Company ("p.l.c.") im Sinne von
Artikel 2 des Companies Act, Kapitel 386 des maltesischen
Rechts (der "Companies Act") in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen von Artikel 66 der Verordnung (EG) Nr. 2571/2011
des Rates der Europäischen Union in der geltenden Fassung (die
"SE-Verordnung") zu genehmigen (die
"Umwandlung").
In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat gemäß
Artikel 66 der SE-Verordnung einen Entwurf des
Umwandlungsplans (der "Umwandlungsplan") und einen Bericht
(der "Bericht des Verwaltungsrats") erstellt, um (a) die
wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Umwandlung zu
erläutern und zu begründen und (b) die Auswirkungen der Umwandlung
für die Aktionäre und Arbeitnehmer der Gesellschaft zu
definieren.
Vor der Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat auch einen
Bericht von PricewaterhouseCoopers Malta (als unabhängige
Sachverständige) einholen, der bestätigt, dass die Gesellschaft
über Vermögenswerte verfügt, die mindestens ihrem Kapital
entsprechen (der "Sachverständigenbericht").
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass der
Umwandlungsplan derzeit vom maltesischen Handelsregister
("MBR") im Hinblick auf die Veröffentlichung gemäß
Artikel 66 der SE-Verordnung geprüft wird.
Darüber hinaus schlägt der Verwaltungsrat im Zusammenhang mit
der Umwandlung vor, (1) den Namen der Gesellschaft von ‘Multitude
SE’ in ‘Multitude p.l.c.’ zu ändern und (2) die derzeitige
Satzung der Gesellschaft (‘Memorandum and Articles of Assocation’,
"M&A") in ihrer Gesamtheit zu ersetzen, um unter anderem
die Änderung des Namens der Gesellschaft widerzuspiegeln und die
M&A mit den Anforderungen des Companies Act in Bezug auf Public
Limited Liability Company in Einklang zu bringen (die
"revidierte M&A").
Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher vor,
folgenden außerordentlichen Beschluss zu fassen:
"(1) Dass die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas
Europaea in eine (maltesische) Public Limited Liability Company
("Umwandlung") gemäss Verordnung (EG) Nr.
2571/2011 des Rates der Europäischen Union, in der geltenden
Fassung (die "SE-Verordnung") hiermit
genehmigt wird;
(2) Dass der Entwurf des Umwandlungsplans, in dem die
rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert
und begründet werden und die Auswirkungen der Umwandlung auf die
Aktionäre und Arbeitnehmer der Gesellschaft dargelegt werden,
hiermit genehmigt wird;
(3) Dass alle vorgeschlagenen Änderungen an der aktuellen
Satzung der Gesellschaft ("aktuelle M&A")
genehmigt werden und dass die aktuelle Satzung in ihrer Gesamtheit
durch die revidierte Satzung in der vorliegenden Form oder im
Wesentlichen in der gleichen Form ersetzt wird, wie sie den
Aktionären zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichen
Hauptversammlung übermittelt wurde (“revidierte
M&A“); und
(4) Den Sekretär der Gesellschaft und/oder einen
Verwaltungsrat der Gesellschaft, jeweils einzeln, zu
ermächtigen:
- alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente zu
unterzeichnen, die erforderlich sind, um diese Beschlüsse zu
vollziehen;
- alle vom maltesischen Handelsregister (Malta Business
Registry) angeordneten Änderungen an den revidierten M&A
vorzunehmen;
- die revidierten M&A im Namen der Gesellschaft zu
unterzeichnen;
- einen beglaubigten Auszug dieser Beschlüsse auszustellen;
und
- die revidierten M&A und den vorgenannten Auszug beim MBR
und/oder jeder anderen zuständigen Behörde, in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Anforderungen, einzureichen.
- Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die
Schweiz nach Abschluss der Umwandlung
Als Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der
Gesellschaft beantragt der Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft,
vorbehaltlich der erfolgreichen Umsetzung der Umwandlung (d.h. der
Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine
maltesische Public Limited Liability Company), den Prozess der
Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen der Continuation of Companies Regulations (Subsidiary
Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und dem Schweizer Recht
(insbesondere den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer
Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht) einleitet. Der
Verwaltungsrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Sitzverlegung in
die Schweiz davon abhängt, dass (a) die Gesellschaft einen
positiven Bescheid der FINMA erhält und (b) die Bescheide der
finnischen Steuerverwaltung rechtskräftig werden (dass heisst, dass
gegen die Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung für
jeden Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beim
Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle eines
Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig, wenn (i)
gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein
Rechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste
Verwaltungsgericht keine Berufung gegen die Entscheidungen zulässt
und schließlich (iii) im Falle positiver Entscheide des obersten
Verwaltungsgerichts).
Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als
eine in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft nach
schweizerischem Recht weder die Kontinuität der Gesellschaft
beeinträchtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berührt und die
Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten
und Verpflichtungen behält.
In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat für die Aktionäre
eine Tabelle erstellt, in der die Rechte von Minderheitsaktionären
nach maltesischem Recht mit denen von Minderheitsaktionären nach
Schweizer Recht verglichen werden (die
"Vergleichstabelle").
Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den
folgenden außerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die
Genehmigung der revidierten Statuten in Übereinstimmung mit dem
schweizerischen Gesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem
Inkrafttreten der Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Kraft
treten werden (die "Schweizer Statuten"):
"(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug),
Schweiz
Die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug,
Schweiz, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation
of Companies Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des
maltesischen Rechts) und des schweizerischen Rechts, vorbehaltlich
(a) des Wirksamwerdens (d.h. sobald die revidierten Statuten der
Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister (Malta Business
Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von
Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische Public
Limited Liability Company), (b) dass die Rulings der Finnischen
Steuerverwaltung rechtskräftig werden (dass heisst, dass gegen die
Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung für jeden
Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beim
Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle eines
Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig, wenn (i)
gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein
Rechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste
Verwaltungsgericht keine Berufung gegen die Entscheidungen zulässt
und schließlich (iii) im Falle positiver Entscheide des obersten
Verwaltungsgerichts) und (c) des Vorliegens eines positiven
Bescheids der FINMA, zu genehmigen (die
"Sitzverlegung");
(2) Änderung des Sitzes der
Gesellschaft
Dass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der
Sitzverlegung in der Stadt Zug (Kanton Zug, Schweiz) befinden
wird;
(3) Änderung der Firma der Gesellschaft
Die Änderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG
(mit den Übersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per
Sitzverlegung zu genehmigen.
Infolgedessen und unter Berücksichtigung der Änderung des
Sitzes der Gesellschaft gemäß Beschluss (2) oben, wird Artikel 1
der Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert) wie
folgt lauten:
1 Firma und Sitz
Unter der Firma
Multitude AG
(Multitude Ltd)
(Multitude SA)
besteht mit Sitz in Zug auf unbestimmte Dauer eine
Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR) (die "Gesellschaft").
|
1 Name and Registered Seat
Under the corporate name of
Multitude AG
(Multitude Ltd)
(Multitude SA)
exists for an unlimited period of time a corporation limited by
shares according to art. 620 et seq. of the Swiss Code of
Obligations (CO) with registered seat in Zug (the
"Company").
|
(4) Änderung des Zwecks der
Gesellschaft
Die Änderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel
2 der Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert),
per Sitzverlegung, wie folgt zu genehmigen:
Zweck
1 Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die
Verwaltung, die Verwertung und die Veräusserung von in- und
ausländischen Beteiligungen, ob direkt oder indirekt, unter anderem
an Unternehmen, die insbesondere in den Bereichen
Finanzdienstleistungen wie Verbraucherkrediten, Mikrokrediten und
anderen Krediten und Finanzierungen tätig sind, sowie die
Erbringung von Dienstleistungen, intern oder für andere
Tochtergesellschaften des Konzerns, zu dem die Gesellschaft
gehört.
2 Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften
aller Art in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten
und veräussern.
3 Die Gesellschaft kann ausserdem alle Geschäfte
abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die direkt oder indirekt
dem Gesellschaftszweck dienen oder mit diesem in direktem
Zusammenhang stehen.
4 Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten
Tochtergesellschaften (direkt oder indirekt) Darlehen oder andere
Finanzierungen gewähren. Die Gesellschaft kann für
Verbindlichkeiten von solchen Gesellschaften Garantien,
Sicherheiten und andere Verpflichtungen jeglicher Art gewähren,
einschliesslich durch fiduziarische Übereignungen oder Abtretungen
von und Pfandrechten an Vermögenswerten der Gesellschaft. Die
Gesellschaft kann ferner ein Cash-Pooling (jeglicher Art) betreiben
oder daran teilnehmen. Jede in diesem Absatz genannte Transaktion
kann unabhängig von allfälligen Klumpenrisiken und mit oder ohne
Gegenleistung erfolgen.
5 Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten und
Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern. |
Purpose
1 The purpose of the Company is to acquire, hold,
manage, exploit and sell, whether directly or indirectly, interests
in participations in Switzerland and abroad, inter alia in
companies active among other things in financial services, such as
consumer credits, microcredits and other credits and financing, as
well as to provide services internally or to other subsidiaries of
the group to which the Company belongs
2 The Company may acquire, hold, manage and sell
participations in companies of all kinds in Switzerland and
abroad.
3 The Company may also carry out any and all
transactions and enter into any and all agreements which serve
directly or indirectly its corporate purpose or are directly
related thereto.
4 The Company may (directly or indirectly) grant loans
or provide other types of financing to its direct or indirect
subsidiaries. The Company may grant guarantees, security interests
and other undertakings of any kind in respect of obligations of
such companies, including by means of fiduciary transfers or
fiduciary assignments of, and pledges over, assets of the Company.
The Company may further operate or participate in cash pooling
arrangements of any kind. Any transaction referred to in this
paragraph may be entered into irrespective of any concentration of
risk and with or without any compensation.
5 The Company may set up branch offices and subsidiaries
in Switzerland and abroad and acquire, manage, hold and sell real
estate.
|
(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere
Anpassung der Statuten bezüglich Übereinstimmung mit der
schweizerischen Gesetzgebung
Auf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten
Statuten, welche vollständig dem Schweizerischen Aktienrecht
entsprechen (die “Schweizer Statuten”), per Sitzverlegung zu
genehmigen. Der Schweizer Statuten liegen vor;
(6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung
als anwendbare bzw. massgebende Rechtsordnung
Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das
schweizerische Aktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw.
massgebende Rechtsordnung, anzuerkennen;
(7) Feststellungen über den Mittelpunkt der
Geschäftstätigkeit
Den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, per
Sitzverlegung, in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw.
festzustellen;
(8) Bestätigung der Wahl der
Verwaltungsratsmitglieder und des
Verwaltungsratspräsidenten
(8.1) Bestätigung von Ari Tiukkanen als Mitglied
des Verwaltungsrats
Die Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats
für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet, zu bestätigen;
(8.2) Bestätigung von Goutam Challagalla als
Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des
Verwaltungsrats für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten
ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestätigen;
(8.3) Bestätigung von Jorma Jokela als Mitglied des
Verwaltungsrats
Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats
für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet, zu bestätigen;
(8.4) Bestätigung von Kristiina Leppänen als
Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Kristiina Leppänen als Mitglied des
Verwaltungsrats für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten
ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestätigen;
(8.5) Bestätigung von Lea Liigus als Mitglied des
Verwaltungsrats
Die Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats für
eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet, zu bestätigen;
(8.6) Bestätigung von Marion Khüny als Mitglied des
Verwaltungsrats
Die Wahl von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats
für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet, zu bestätigen;
(8.7) Bestätigung und Wahl des
Verwaltungsratspräsidenten
Die Wahl von Ari Tiukkanen als Verwaltungsratspräsident für
eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet, zu bestätigen;
(9) Wahl des People and Culture
Committee
(9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des
People and Culture Committee
Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and
Culture Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten
ordentlichen Generalversammlung endet;
(9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des
People and Culture Committee
Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and
Culture Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten
ordentlichen Generalversammlung endet;
(9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People
and Culture Committee
Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture
Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten
ordentlichen Generalversammlung endet;
(10) Wahl der Revisionsstelle
Die PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich,
CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle für die
Geschäftsjahre 2024 und 2025 zu wählen;
(11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen
Durchführung der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von
einer Societas Europaea in eine maltesische Public Limited
Liability Company) hiermit ermächtigt wird:
- beim Malta Nisomess Regsitry ("MBR")
eine Genehmigung für den Fortbestand der Gesellschaft in der
Schweiz zu beantragen;
- beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine
in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen;
- dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als
in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden;
und
- alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente
auszustellen, die erforderlich sind, um die Eintragung als eine in
der Schweiz fortbestehende Gesellschaft, unter der Firma 'Multitude
AG' (mit den Übersetzungen: 'Multitude Ltd' und 'Multitude SA') mit
Sitz in der Stadt Zug (Kanton Zug, Schweiz), zu erwirken.
(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft
hiermit ermächtigt wird, alle Erklärungen, Anmeldungen und
Stellungnahmen abzugeben, die erforderlich sind, um die
fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz einzutragen und alle
damit zusammenhängenden und ergänzenden Handlungen vorzunehmen und
alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und
generell alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als
notwendig erachtet werden, damit sie nicht mehr in Malta
registriert ist, und alle damit zusammenhängenden Handlungen
vorzunehmen.“
- Beendigung der Hauptversammlung
2
Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu
den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie der
Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten
M&A, die Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf
der Website der Gesellschaft (www.multitude.com) verfügbar. Der
Sachverständigenbericht wird spätestens am 31. Juli 2024 auf
der Website der Gesellschaft verfügbar sein. Der Umwandlungsplan,
der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten M&A, die
Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auch dieser
Mitteilung beigefügt. Diese Dokumente werden zudem (a) an Aktionäre
versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre
Postanschrift mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur
Verfügung gestellt.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche
nach dem Datum der Hauptversammlung auf der Webseite der
Gesellschaft abrufbar sein.
3
Instruktionen für die Teilnahme
WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON
DEN INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT,
WELCHE ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND
REGISTRIERT WAR. WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG
ZU LESEN UND SICH BEI BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN
ZUDEM, SICH SO BALD WIE MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK /
IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH
BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.
-
Nachweisstichtag ('Record Date')
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe
berechtigt zu sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der
abgegebenen Stimmen ermitteln kann), müssen die Aktionäre am
22. Juli 2024 in das von der Clearstream Banking AG
("Clearstream") geführte Aktionärsregister eingetragen
sein.
-
Vorbereitend
Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem
Nominee unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die
Anmeldung zur Hauptversammlung, die Ausstellung von
Vollmachtsunterlagen und die Erteilung von Weisungen einzuholen. In
jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen, dass alle
relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so schnell
wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen
Weisungen und leitet sie an die Malta Stock Exchange (als
'Emittenten CSD') weiter. Die maltesische Börse wiederum leitet die
zusammengefassten Instruktionen an die Gesellschaft weiter.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle
relevanten Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als
'Emittenten CSD') spätestens am 19. August 2024 um 10:00 Uhr
CEST erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft
eingereichten Instruktionen werden als ungültig behandelt.
Dementsprechend werden die Aktionäre aufgefordert, sich so bald wie
möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um
sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der
geltenden Frist bei Clearstream eingereicht werden.
Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen
Adresse abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen daher die
Registrierungsanforderungen für die Hauptversammlung erfüllen und
ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
treffen.
-
Persönliche Teilnahme
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und
abstimmen möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren
jeweiligen Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, Clearstream die Absicht der
Aktionäre, an der Hauptversammlung teilzunehmen, so bald wie
möglich und unter Einhaltung der von Clearstream auferlegten
Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die Anweisungen
gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln
sind.
Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der
Aktionäre, Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches),
vollständige Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber),
die Anzahl der Aktien der Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben
zu den Bevollmächtigten verlangen. Die im Zusammenhang mit der
Anmeldung übermittelten Informationen werden elektronisch erfasst
und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.
-
Stimmrechtsvertreter
Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder
mehrere Bevollmächtigte zu ernennen, die im Namen des Aktionärs
teilnehmen und abstimmen. Ein Bevollmächtigter muss kein Aktionär
sein. Die Ernennung eines Bevollmächtigten muss schriftlich
erfolgen und (a) wenn es sich beim Aktionär um eine Einzelperson
handelt, von dieser unterzeichnet werden oder (b) wenn es sich beim
Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem ordnungsgemäß
bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet werden.
Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf
der Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.
Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der
Bevollmächtigte nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem
Vollmachtsformular beigefügten Abstimmungsanweisungen abstimmen
soll. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie durch die
Übermittlung von Abstimmungsanweisungen effektiv im Voraus
abstimmen.
Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim
Aktionär um eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der
Eintragungsurkunde, der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen
Dokuments, das die Zeichnungsberechtigung der das
Vollmachtsformular unterzeichnenden Person belegt, müssen so bald
wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim jeweiligen Nominee
des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken / Nominees sind
ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an
Clearstream zu übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden
Verfahren von Clearstream übermittelt werden müssen.
Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare
(und ggf. beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.)
so bald wie möglich zu versenden oder abzugeben.
Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta
Stock Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die
Hauptversammlung anberaumten Zeitpunkt per E-Mail an
agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet werden.
-
Antragsrecht zur Aufnahme von Punkten in die
Tagesordnung
Gemäß Artikel 48 der Satzung kann ein Aktionär, der
mindestens fünf (5) Prozent des stimmberechtigten ausgegebenen
Aktienkapitals der Gesellschaft hält (a) von der Gesellschaft die
Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der Hauptversammlung
verlangen, vorausgesetzt, dass jedem Punkt eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage für die Hauptversammlung beigefügt ist;
und/oder (b) Beschlussvorlagen für Punkte einreichen, die auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden.
Gemäß Artikel 49 der Satzung müssen der Antrag auf Aufnahme
von Punkten in die Tagesordnung der Hauptversammlung und die
Einreichung von Beschlussvorlagen in Papierform oder in
elektronischer Form (an agm@multitude.com) bis spätestens
6. Juli 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) bei der
Gesellschaft eingehen und von der/den einreichenden Person(en)
authentifiziert werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,
Anträge von Aktionären zu berücksichtigen, die nach diesem
Zeitpunkt gestellt werden.
Es liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft zu entscheiden,
ob die von den Aktionären eingereichten Anträge ordnungsgemäß
eingereicht wurden. Sollte ein Antrag eine Änderung der
Tagesordnung der Hauptversammlung (wie oben beschrieben) erfordern,
wird die Gesellschaft so bald wie möglich eine überarbeitete
Tagesordnung auf ihrer Website zusammen mit aktualisierten
Vollmachtsformularen und Stimmanweisungen (falls vorhanden) zur
Verfügung stellen. Den Aktionären wird daher empfohlen, nach Ablauf
der oben genannten Frist auf der Website der Gesellschaft
nachzusehen, ob es Änderungen an der Tagesordnung gibt, und
sicherzustellen, dass sie die neuesten Vollmachtsformulare und
Stimmanweisungen einreichen.
-
Recht, Fragen zu stellen
Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigte) hat das Recht, bis
spätestens 14. August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr
(CEST)) per E-Mail an agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft
zu stellen, die sachbezogen sind und sich auf Tagesordnungspunkte
der Hauptversammlung beziehen.
Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der
Satzung genannten Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist
auf der Website der Gesellschaft verfügbar).
-
Weitere Informationen
Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien
der Multitude SE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine
Stimme. Die Multitude SE hält 74'993 ihrer Aktien als eigene
Aktien. Gemäß Artikel 109 des maltesischen Companies Acts sind
die Aktien, die die Gesellschaft selbst hält, nicht
stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl der Stimmrechte
aus den ausgegebenen Aktien 21'648'967.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener
Daten entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice -
Extraordinary General Meeting 2024', das unter www.multitude.com
abrufbar ist. Bitte beachten Sie auch die Mitteilung von
Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der Europäischen
Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig
verarbeitet werden
(https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).
–––––––––––––––––––––––––
Malta, 2. Juli 2024
MULTITUDE SE
Der Verwaltungsrat
ANHANG
- Umwandlungsplan
- Bericht des Verwaltungsrats
- Revidierte M&A (Maltesisches Recht)
- Vergleichstabelle
- Schweizer Statuten (Schweizer Recht)
About Multitude SE:
Multitude is a listed European FinTech company, offering digital
lending and online banking services to consumers, small and
medium-sized businesses, and other FinTechs overlooked by
traditional banks. The services are provided through three
independent business units, which are served by our internal
Banking-as-a-Service Growth Platform. Multitude’s business units
are consumer banking (Ferratum), SME banking (CapitalBox) and
wholesale banking (Multitude Bank). Multitude Group employs over
700 people in 25 countries and offers services in 16 countries,
achieving a combined turnover of 230 million euros in 2023.
Multitude was founded in Finland in 2005 and is listed on the Prime
Standard segment of the Frankfurt Stock Exchange under the symbol
'E4I'. www.multitude.com
03.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
EQS Group AG.
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