Mitteilung nach § 43 WpHG (wesentliche
Beteiligung)
Mitteilung: Artisan Partners (sowie im Namen von Artisan
Partners Holdings LP, Artisan Investments GP LLC und Artisan
Partners Limited Partnership), zusammen „Artisan“.
Artisan, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika,
hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 06. Dezember 2024 mit dem
durch die Stimmrechtsmitteilung vom 19. November 2024 mitgeteilten,
die Schwelle von 10 Prozent überschreitenden Erwerb von
Stimmrechten an der Brenntag SE, über die verfolgten Ziele und die
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel informiert:
Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen sowie
der Umsetzung der eigenen Investmentstrategie von Artisan.
- Artisan und die von Artisan verwalteten Fonds ziehen je nach
Börsen- und allgemeinen Rahmenbedingungen den Erwerb weiterer
Stimmrechte in den nächsten zwölf Monaten in Betracht.
- Artisan strebt keinen Einfluss auf die Besetzung der
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsratsorgane der Brenntag SE
an.
- Artisan strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Brenntag SE an, insbesondere nicht im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik.
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Diese stammen aus Eigenmitteln, die von den von Artisan
verwalteten Fonds zur Finanzierung von Investitionen in ausgewählte
börsennotierte Emittenten weltweit aufgebracht wurden.
10.12.2024 CET/CEST Die EQS
Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com