Mitteilung nach § 43 WpHG (wesentliche
Beteiligung)
Mitteilung: Kühne Holding AG
Kühne Holding AG, Schindellegi, Schweiz hat uns gemäß § 43 Abs.
1 WpHG am 03. Dezember 2024 im Zusammenhang mit der
Überschreitung bzw. Erreichung der 15%-Schwelle vom 12. November
2024 über Folgendes informiert:
Per 12. November 2024 hat die Kühne Holding AG ('KH') die
Beteiligungsschwelle von 15% an der Brenntag SE ('BNR') erreicht
und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
('BaFin') eine entsprechende Stimmrechtsmitteilung eingereicht,
welche die BNR gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 13. November 2024
veröffentlicht hat.
Gemäß § 43 Abs. (1) WpHG informiert die KH hiermit die BNR über
die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel.
Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
- Die Investition in die BNR dient der Umsetzung strategischer
Ziele der KH.
- Die KH verfolgt die Marktentwicklung sowie die Entwicklung des
Geschäftsbetriebs der BNR und möchte einen Zukauf von weiteren
Aktien bzw. Stimmrechten in der BNR innerhalb der nächsten zwölf
Monate nicht ausschließen.
- Als CEO der KH vertritt Herr Dominik de Daniel die Interessen
der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der BNR beabsichtigt Herrn
Dominik de Daniel an der kommenden Hauptversammlung zur Wahl in den
Aufsichtsrat zu stellen. Dies wurde im Rahmen der jüngsten
Corporate Governance Roadshow durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
dargestellt.
- Die KH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der BNR an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik.
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Die KH hat den Erwerb von 21.657.810 BNR-Aktien durch
Eigenmittel finanziert.
04.12.2024 CET/CEST Die EQS
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