STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1
ISIN AT0000A36HJ5
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
20. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE
am Freitag, dem 14.6.2024, um 10:00 Uhr (Wiener
Zeit),
im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1,
Veranstaltungssaal 0.1.
I. TAGESORDNUNG
- Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das
Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen
Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum
Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung in
§ 4 Abs 1
- Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 15.6.2012 bestehenden und nicht
ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) zur Ausgabe
von Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten und die Änderung der
Satzung in § 4 Abs 7
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
- zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und
1b AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als
auch auf andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals,
auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit
einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss),
- das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien
ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen,
und
- gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 2
„Gegenstand des Unternehmens“, § 3 „Veröffentlichungen“, § 11
„Aufsichtsrat – Sitzungen, Tagesordnung, Einberufung“, § 12
„Aufsichtsrat – Beschlussfähigkeit, Verhandlungen“
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG;
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab
24.5.2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.strabag.com zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
- Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche
Stellen
- Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht
(Nachhaltigkeitsbericht)
- Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2023;
- Beschlussvorschläge des Vorstands
- Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats
- Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
- Vergütungspolitik für den Vorstand
- Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat
- Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG
zu TOP 8 zur Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in
Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung
gemäß § 169 AktG gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
- Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG
zu TOP 10 zur Ermächtigung zum Ausschluss des anteiligen
Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der
Aktionärinnen und Aktionäre beim Erwerb eigener Aktien sowie zur
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Wiederkaufrechts
(Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre bei einer
Veräußerung eigener Aktien
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen
Änderungen
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den von der
Gesellschaft namhaft gemachten unabhängigen
Stimmrechtsvertreter
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht
- vollständiger Text dieser Einberufung
- Informationen über die Rechte der Aktionärinnen und
Aktionäre
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4.6.2024
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist
bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und
sich anmeldet.
Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 11.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege
und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in
Schriftform:
Per Post oder Boten: STRABAG SE
Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1
bzw. ISIN AT0000A36HJ5 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform,
die die Satzung gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:
Per Telefax: +49 89 30903 73907
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de,
wobei die Depotbestätigungen in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen sind
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr
depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und
Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur
Ausstellung von Depotbestätigungen und deren Übermittlung können
diese wie folgt gestellt werden:
telefonisch: +43 800 880890
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de]
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen
Codes,
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma und
Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum,
bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter
der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw.
des Aktionärs, ISIN AT000000STR1 bzw. ISIN AT0000A36HJ5
- Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtags 4.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Namensaktien
Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder
Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren
Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am
11.6.2024 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugeht:
Per Post oder Boten: STRABAG SE
Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Per Telefax: +49 89 30903 73907
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de,
wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im
Text angeben)
Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionärinnen bzw. Aktionäre und deren Bevollmächtigte
werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter
zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden
ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
mit dabei haben.
STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS
BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der oder die zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft
gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen
hat, hat das Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu
bestellen, der oder die im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs
an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die
Aktionärin bzw. der Aktionär hat, den oder die er oder sie
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten: STRABAG SE
Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Per Telefax: +49 89 30903 73907
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Die Vollmachten müssen spätestens bis 13.6.2024, 16:00 Uhr,
Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen,
sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Am Tag der
Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich
durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort zulässig.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.strabag.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und
zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen
bzw. Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem bzw. seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionärinnen bzw. Aktionäre können auch nach
Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich
wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher
erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären
ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dipl.-Vw.,
Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. bei der Hauptversammlung die
Aktionärinnen und Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian
Beckermann, LL.M. ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches
der Gesellschaft bis spätestens 13.6.2024, 16:00 Uhr, Wiener
Zeit, ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für
die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel.
+43 1 8763343, Telefax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
beckermann.strabag@computershare.de.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND
AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch
Aktionärinnen und Aktionäre nach § 62 Abs 1
SE-Gesetz iVm § 109 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw.
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am
24.5.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Str. 9,
Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder,
wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder per SWIFT an die
Adresse COMRGB2L zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message
Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt die ISIN der Aktien, also
AT000000STR1 bzw. ISIN AT0000A36HJ5, im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionärinnen bzw. Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt beziehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und
Aktionären zur Tagesordnung nach Art 53 SE-VO iVm
§ 110 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 5.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177
oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations,
z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder per E-Mail an
investor.relations@strabag.com zugeht, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift
oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt beziehen.
Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com
veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und
Aktionäre nach Art 53 SE-VO iVm § 118 AktG
Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich (nach Maßgabe der
Sitzungsleitung durch die Vorsitzende der Hauptversammlung).
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an
+43 1 22422-1177 oder per E-Mail an
investor.relations@strabag.com übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von der
Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden
können.
4. Anträge von Aktionärinnen bzw. Aktionären in
der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist – unabhängig von einem
bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu
jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem
Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß
§ 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite
Die Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 118.221.982,-- und ist
zerlegt in 118.221.982 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 2.779.006 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 115.442.976 Stimmrechte.
2. Übertragung der Hauptversammlung im
Internet
Die Hauptversammlung wird in Bild und Ton in Echtzeit im
Internet öffentlich übertragen.
Alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft und
interessierte Personen können die Hauptversammlung daher am
14.6.2024 ab ca. 10:00 Uhr (Wiener Zeit) live im Internet unter
www.strabag.com verfolgen.
3. Sicherheitsvorkehrungen
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden
zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die nunmehr
üblichen Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Garderobenpflicht) zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr
(Wiener Zeit).
4. Information für Aktionärinnen und Aktionäre
zur Datenverarbeitung
Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten
der Aktionärinnen bzw. Aktionäre (insbesondere jene gemäß
§ 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw.
des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen bzw. Aktionären
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen
bzw. Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen bzw.
Aktionären und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere der §§ 111 –
114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern durch
Aufzeichnung und öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im
Internet unter www.strabag.com erfolgt gemäß § 102 Abs 4
AktG iVm § 19 Abs 3 und 4 der Satzung der STRABAG SE
auf Grundlage der durch das Aktiengesetz und die Satzungsregelung
zugelassenen berechtigten Interessen gemäß Artikel 6 (1) f)
DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die STRABAG SE die
verantwortliche Stelle. Die STRABAG SE bedient sich zum
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von
der STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE.
Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG SE mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt eine Aktionärin bzw. Aktionär an der Hauptversammlung
teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren
Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit
einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten
personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die STRABAG SE ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120
AktG).
Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert
bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw.
verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht
andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus
dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen.
Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen
die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen
Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung
von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung
führen.
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionärinnen bzw. Aktionäre
gegenüber der STRABAG SE unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
investor.relations@strabag.com oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:
STRABAG SE
c/o Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Telefax: +43 (1) 22422 1177
Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein
Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der STRABAG SE
www.strabag.com zu finden.
Wien, im Mai 2024
Der Vorstand