Voting Rights ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
03 Dezember 2024 - 10:04AM
EQS Regulatory News
ZEAL Network SE
ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
03.12.2024 / 10:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Am 2. Dezember 2024 erhielten wir von Herrn Oliver Jaster
folgende Mitteilung:
Im Rahmen einer Konzernstimmrechtsmitteilung (§ 37 WpHG) von
Herrn Oliver Jaster vom 2. Dezember 2024 ist mitgeteilt worden,
dass die von Cassio I GmbH & Co. KG, Cassio I Management GmbH,
Günther Vermögens- und Beteiligungs GmbH & Co. KG und Günther
Vermögens- und Beteiligungs-Management GmbH (zusammen die
'Mitteilenden Unternehmen') gehaltenen und ihnen
zugerechneten Stimmrechte bzgl. der ZEAL Network SE 35,17 %
betragen und dementsprechend die von den Mitteilenden Unternehmen
gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechtsanteile an der ZEAL
Network SE die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 35 %
überschritten haben.
Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der
ZEAL Network SE hiermit gemäß § 43 Absatz 1 WpHG Folgendes mit:
- Mit dem Erwerb verfolgte Ziele
- Der Erwerb von Stimmrechten an der ZEAL Network SE beruht auf
einer konzerninternen Umstrukturierung. Mit der Beteiligung an der
ZEAL Network SE werden strategische Ziele verfolgt.
- Es besteht keine konkrete Absicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte der ZEAL Network SE durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen. Sollte sich die Möglichkeit zum
Erwerb oder zur anderweitigen Erlangung weiterer Stimmrechte
ergeben, beabsichtigen die Mitteilenden Unternehmen jedoch, diese
zu prüfen und, wenn die Mitteilenden Unternehmen im Rahmen der
Prüfung zu einem positiven Ergebnis gelangen, wahrzunehmen.
- Die Aktien an der ZEAL Network SE werden den Mitteilenden
Unternehmen aufgrund einer Stimmpoolingvereinbarung in erheblichem
Umfang von anderen, ebenfalls von Herrn Oliver Jaster
kontrollierten Gesellschaften zugerechnet. Die Mitteilenden
Unternehmen streben an, dass die Parteien der
Stimmpoolingvereinbarung im Aufsichtsrat der ZEAL Network SE
weiterhin in einem Umfang vertreten sind, der ihrer insgesamt an
der ZEAL Network SE gehaltenen Beteiligung angemessen ist. Eine
darüberhinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE
wird nicht angestrebt.
- Die Mitteilenden Unternehmen streben keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE, insbesondere im Hinblick
auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die
Dividendenpolitik, an.
- Herkunft der für den Erwerb verwendeten
Mittel
Die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen durch die
Mitteilenden Unternehmen beruht auf einer konzerninternen
Umstrukturierung. Im Rahmen dieser konzerninternen Umstrukturierung
wurden keine Mittel für den Erwerb von Stimmrechten
aufgewendet.
03.12.2024 CET/CEST Die EQS
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