GEA Group Aktiengesellschaft: Aktienrückkauf 2023/2024 –
Zweite Tranche
Bekanntmachung nach Art. 5
Abs. 1 lit. b),
Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten VO (EU) 2016/1052
Aktienrückkauf – 30. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 27.
Dezember 2024 wurden insgesamt Stück 51.553 Aktien im Rahmen der
zweiten Tranche des Aktienrückkaufs der GEA Group
Aktiengesellschaft erworben; der Beginn der zweiten Tranche des
Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 8. Mai 2024 gemäß
Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt zurückerworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen
in Stück |
Gewichteter
Durchschnittskurs |
23.12.2024 |
24.000 |
48,0743 |
24.12.2024 |
- |
- |
25.12.2024 |
- |
- |
26.12.2024 |
- |
- |
27.12.2024 |
27.553 |
48,1881 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite
der GEA Group Aktiengesellschaft veröffentlicht
(https://www.gea.com/en/company/investor-relations/share-information/share-buyback/).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen der zweiten Tranche des
Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis
einschließlich 27. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf
3.156.263 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft erfolgt
durch ein von der GEA Group Aktiengesellschaft beauftragtes
Kreditinstitut ausschließlich über die Börse.
Düsseldorf, 30. Dezember 2024
GEA Group Aktiengesellschaft
Der Vorstand
30.12.2024 CET/CEST Die EQS
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