Standortfrage für den kapitalmarktorientierten
Mittelstand
Laut der Frühsommerumfrage der Deutschen Industrie- und
Handelskammer (DIHK) investieren 37 Prozent der Mittelständler
lieber in neue Standorte im Ausland, weil dort die Kosten und
bürokratischen Hürden niedriger sind. Der DIHK-
Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben warnt vor einer
schleichenden Deindustrialisierung Deutschlands und damit die
Grundlage des Wohlstands. Er fordert gerade auch wegen der
geopolitischen Krisen, die Unternehmen verunsichern, klare
positive Signale aus Berlin und Brüssel.
Es geht nicht nur um Großkonzerne wie BASF, die die Produktion
aus Deutschland wegen der hohen Energiekosten und dem
Fachkräftemangel auf andere Kontinente verlagern, sondern es geht
um das Rückgrat der deutschen und damit auch der europäischen
Wirtschaft – den Mittelstand.
Wir möchten in diesem Standpunkt nur auf einen
Bürokratisierungsanker hinweisen, der aus Brüssel und Berlin an den
Mittelstand, der kapitalmarktorientiert ist, weitergereicht wird.
Interessen- oder Lobbyverbände, die angeblich den
kapitalmarktorientierten Mittelstand vertreten, haben sich auch
nicht zu Wort gemeldet, sondern die Augen geschlossen gehalten.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD
(Corporate Sustainibility Reporting Directive) regelt die
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.
Europaweit ist CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss
national Schritt für Schritt umgesetzt werden. Nachhaltigkeits- und
Finanzberichtserstattung sollen so den gleichen Stellenwert
erhalten. Auch hier gilt wie bei vielen Regulierungsvorhaben – gut
gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Gleichwohl ist es richtig
und richtungsweisend.
Nachhaltigkeit sollte und ist für alle mittelständische
Unternehmen schon heute ein wichtiges Thema, ohne dass sie auf den
Weltmärkten nicht konkurrenzfähig sind. Mühsam wurden in den
letzten Jahrzehnten Mittelständler überzeugt den Kapitalmarkt zu
suchen – egal über einen Börsengang oder das Vehikel einer
Anleihe, um Fremdkapital bankenunabhängig zumeist auch über einen
längeren Zeitraum aufzunehmen. Viele Mittelständler ließen sich
auch noch immer von einer ausführlichen, teuren
Finanzberichterstattung – zumeist nach IFRS – abhalten, den Schritt
an den Kapitalmarkt zu gehen.
Laut BaFin sind ab dem 1. Januar 2025 alle anderen großen
Unternehmen berichtsverpflichtet. Alle anderen großen
Unternehmen? Dann käme ja diese Problematik erst ab 2026 auf
den Mittelstand zu. §267 HGB regelt, welche Unternehmen als „groß“
gelten. Es wird auf § 264 HBG verwiesen (da wäre er der
Bürokratiesumpf, der Europa und Deutschland lähmt):
Kaptalmarktorientierte Kapitalgesellschaften werden immer, wie
Großunternehmen behandelt, auch wenn es tatsächlich kleinere
Unternehmen sind.
Was verbirgt sich denn jetzt konkret hinter CSRD? Da zukünftig
alles im Rahmen der Bilanzprüfung von der BaFin kontrolliert wird,
möchten wir hier ein ausführliches Zitat aufnehmen. „Besondere
Bedeutung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat das
Kriterium der ’Wesentlichkeit’, denn nicht alle Aspekte der
Nachhaltigkeit sind in die Nachhaltigkeitsberichterstattung
aufzunehmen. Dafür haben Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse
vorzunehmen. Zu berichten ist sowohl über die wesentlichen
Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens auf Mensch und Umwelt
(’Wesentlichkeit der Auswirkungen’) als auch über die wesentlichen
Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen
(’finanzielle Wesentlichkeit’), d.h. wie sich z.B. der Klimawandel
auf die Entwicklung, die Leistung und die Lage des Unternehmens
auswirkt (bzw. auswirken kann). Dabei handelt es sich um das
sogenannte ’Prinzip der doppelten Wesentlichkeit’.“
Zusammenfassend: Wir haben einen Mittelständler, der eine
Anleihe von 30 Mio. EUR am Kapitalmarkt platziert hat. Es gibt 25
Mitarbeiter – zwei in der Buchhaltung und Rechnungswesen. Die
CSRD- Richtlinie sprengt die inhaltliche Kompetenz und die
finanzielle Potenz eines kleinen kapitalmarktorientierten
Unternehmens.
Das ist nur ein Beispiel dafür, wie Brüssel und Berlin
mittelständischen Unternehmen nicht unterstützen, sondern im
Gegenteil noch Hürden aufstellen. Wenn wir nicht von einem
Standortnachteil sprechen wollen – ein Standortvorteil ist
das Bürokratiemonster aus Brüssel und Berlin sicherlich
nicht.
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