Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
Firmenbuch-Nummer 77676f
ISIN AT0000831706
Einladung
zu der am Dienstag, den 7. Mai 2024, um 10:00
Uhr
in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1,
1150 Wien, stattfindenden
155. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 und des
Lageberichts der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2023, des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Corporate
Governance Berichts, des nichtfinanziellen Berichts und des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss
2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2023
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023
- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023
- Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den
Vorstand
- Beschlussfassung über 1) die Vergütungspolitik für den
Aufsichtsrat und 2) die Festlegung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats
- Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien
- Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG
(genehmigtes Kapital) gegen Bareinlage samt der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts, einschließlich der entsprechenden
Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien)
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens
ab Dienstag, 16. April 2024 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
www.wienerberger.com abrufbar:
- Geschäftsbericht 2023 samt IFRS-Konzernabschluss und
Konzernlagebericht, Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanzieller
Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2023
- Jahresfinanzbericht 2023 der Wienerberger AG samt
Jahresabschluss und Lagebericht
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 11
- Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 9 – 11
- Vergütungsbericht 2023
- Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG
- Alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im
Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
Nachweisstichtag und Teilnahme an der
Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Aktienbesitz am Samstag, 27. April 2024, 24:00 Uhr
Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der
Satzung, die der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 2. Mai
2024, 24:00 Uhr Wiener Zeit, ausschließlich
auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen muss:
Per Post oder Boten an:
Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw.
Type 599);
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.
Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält
(eine detaillierte Beschreibung ist unter www.wienerberger.com
abrufbar)
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang)
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder
einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code
(SWIFT-Code);
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen;
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706)
des Aktionärs;
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich
auf den oben genannten Nachweisstichtag (Samstag, 27. April 2024,
24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
Anmeldung zur Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich
nicht auf die Dividendenberechtigung aus.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben dieser
Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht
einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder
juristischen) Person in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort übergeben
wird, ist die Vollmacht unter Verwendung eines der folgenden Wege
so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spätestens Montag, 6.
Mai 2024, 12:00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft
einlangt:
Per Post oder Boten an:
Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw.
Type 599);
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.
Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält
(eine detaillierte Beschreibung ist unter www.wienerberger.com
abrufbar)
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen
ist.
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Muster für die Erteilung einer Vollmacht sowie den Widerruf der
Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wienerberger.com abrufbar. Im Interesse einer reibungslosen
Abwicklung wird um Verwendung der bereitgestellten Formulare
gebeten. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur
Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den
Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, ist es ausreichend, dass dieses, zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für die Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderes Service steht den Aktionären bzw. Institutionen
Herr Florian Beckermann, geschäftsführender Vorstand des
Interessenverbands für Anleger (IVA), als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wienerberger.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme:
- Dipl. Vw., Dipl. Jur. Florian Beckermann, LL.M.
c/o IVA Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
Tel.: +43 (0) 1 876 33 43-0
E-Mail: beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
Bei Bevollmächtigung des genannten unabhängigen
Stimmrechtsvertreters ist die Vollmacht an die oben genannte
E-Mail-Adresse von Herrn Beckermann zu schicken.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110,118
und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens
am Dienstag, 16. April 2024,
24:00 Uhr Wiener Zeit,
der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, z.
Hd. Herrn Mag. Georg Schuh, LL.M., Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals
halten, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
Donnerstag, 25. April 2024,
24:00 Uhr Wiener Zeit,
der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 1 8900 500 50 oder postalisch an
Wienerberger AG, z. Hd. Herrn Mag. Georg Schuh, LL.M.,
Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Für den Nachweis des
Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).
Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des
Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft www.wienerberger.com zugänglich.
Die Aktionäre können Fragen auch zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per E-Mail an
fragen.wienerberger@hauptversammlung.at übermitteln. Bei
komplexeren Fragen wird das empfohlen.
Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der
Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des
Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe
Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur
Hauptversammlung anmelden.
Die Wienerberger AG ist gemäß
§ 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet,
jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser
rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von
Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ist
Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung
von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher
Verpflichtungen erforderlich ist, denen der Verantwortliche
unterliegt.
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die
Wienerberger AG die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notare,
Rechtsanwälte, Banken und IT-Dienstleister. Diese erhalten von der
Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger
AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht
an Dritte weitergegeben.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle
anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit
einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a.
Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger
AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil
des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen
(§ 120 AktG).
Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der
Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung
der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen,
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die
Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die
personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf
Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das
Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die
Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten
Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten
(soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine
sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber
hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an
uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf
„Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine
entsprechende E-Mail an datenschutz@wienerberger.com. Darüber
hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer
Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Wienerberger AG
unter www.wienerberger.com zu finden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 111.732.343,-- und ist
eingeteilt in 111.732.343 auf Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und
ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag Montag, 25. März
2024, 339.332 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt
111.393.011. Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ändern. Die
Gesellschaft wird darüber im Einklang mit den anwendbaren
Rechtsvorschriften informieren.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass
zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein
gültiger, amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) vorzulegen ist. Bevollmächtigte werden gebeten,
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht bzw. eine
Kopie der Vollmacht mitzunehmen. Sollte eine Identitätsfeststellung
nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartende hohe
Teilnehmeranzahl sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen.
Wien, im April 2024 Der Vorstand