HORNBACH Holding AG & Co. KGaA / Aktienrückkaufprogramm -
Bekanntgabe
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
05.07.2024 / 13:03 CET/CEST
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verantwortlich.
Betreff: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA:
Bekanntgabe von Informationen zu einem Rückkaufprogramm gemäß
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
Angaben zum Emittenten und Inhalt:
Name: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Adresse: Hornbachstr. 11, 76879 Bornheim
Inhalt der Meldung: Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052
Informationen zu einem Rückkaufprogramm
Der Vorstand der HORNBACH Management AG, der Komplementärin der
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die „HORNBACH
Holding“ oder die „Gesellschaft“) mit Sitz in Neustadt
(ISIN DE0006083405), hat am 1. Juli 2024 den Erwerb von bis zu
50.000 Stück eigenen Aktien durch die HORNBACH Holding gemäß
§ 278 Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG
beschlossen.
- Zweck des Rückkaufprogramms
Die erworbenen eigenen Aktien sollen Ende des Jahres 2024 im
Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter der
HORNBACH Holding bzw. Mitarbeiter von mit der HORNBACH Holding
verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Das Rückkaufprogramm hat
damit als seinen einzigen Zweck die Erfüllung von Verpflichtungen
im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014.
- Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen
wird
Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der
Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand der
HORNBACH Management AG für das Programm den Betrag von
EUR 5.000.000,00 zugewiesen.
Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf
den Durchschnitt der Schlusskurse für die Aktien der Gesellschaft
im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Handelstagen vor
dem jeweiligen Erwerb nicht um mehr als 10% unter- bzw.
überschreiten.
Im Rahmen des Rückkaufprogramms dürfen zudem nach Art. 3
Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Aktien nicht
zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf
dem der Kauf stattfindet, liegt.
- Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien
Insgesamt sollen bis zu 50.000 Stückaktien der Gesellschaft
erworben werden. Dies entspricht ca. 0,31% des Grundkapitals der
Gesellschaft.
Pro Tag dürfen nicht mehr als 25% des jeweiligen
durchschnittlichen Tagesumsatzes im XETRA-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse
zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz ist vom
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
- Dauer des Programms
Das Rückkaufprogramm wird voraussichtlich am 09. Juli 2024
beginnen und ist zeitlich bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25
der Gesellschaft, d.h. bis zum 28. Februar 2025, befristet. Das
Programm kann unter Wahrung der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
- Weitere Einzelheiten
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts
durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien
der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der HORNBACH
Holding treffen wird. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der
Gesellschaft unter anderem auch verpflichtet, die
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 einzuhalten.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2
Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende
des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher
Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2
Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website
(www.hornbach-holding.de) im Bereich „Investor Relations“
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich
zugänglich bleiben.
Bornheim (Pfalz), den 5. Juli 2024
HORNBACH Management AG
Der Vorstand
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