Fabasoft AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1
lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung
mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.12.2024 / 11:17 CET/CEST
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Fabasoft AG: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und
Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 18. Zwischenmeldung und
Abschlussmeldung
Linz, 11.12.2024 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das
am 15. August 2024 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 10. Dezember
2024 abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 15. August 2024 bis einschließlich 10. Dezember
2024 hat die Fabasoft AG insgesamt 125.409 Aktien im Rahmen des mit
Ad-hoc Mitteilung vom 13. August 2024 und Bekanntmachung nach Art.
5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 14. August 2024
bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben.
Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR
15,9477 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis
von EUR 1.999.985,80 zurückgekauft. Damit wurde das für das
Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von
maximal EUR 2 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne
Erwerbsnebenkosten).
Zuletzt hat die Fabasoft AG im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis
einschließlich 10. Dezember 2024 insgesamt 4.232 Aktien wie folgt
erworben:
Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
09.12.2024 |
2.635 |
17,306755 |
45.603,30 |
10.12.2024 |
1.597 |
17,450000 |
27.867,65 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich
über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte
Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der
Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft durch.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2
Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der
Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich
Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2024 unter
www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2024
veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN
922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
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