Brenntag SE / Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs.
1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Brenntag SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
02.01.2024 / 09:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt
durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Brenntag SE: Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen
Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1
lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Essen – 2. Januar 2024 –
Das von der Brenntag SE (ISIN DE000A1DAHH0) in einer
Ad-Hoc-Mitteilung am 7. März 2023 angekündigte
Aktienrückkaufprogramm, das in einer ersten Tranche in der Zeit vom
13. März 2021 bis einschließlich 20. Oktober 2023 durchgeführt
wurde, wird in einer zweiten Tranche ab dem 2. Januar 2024
fortgeführt.
Im Zeitraum vom 2. Januar 2024 bis spätestens 13. März 2024
sollen Aktien der Brenntag SE bis zu einem Gesamtkaufpreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von bis zu 250 Millionen EUR (maximal 7.699.220
Aktien) über die Börse erworben werden.
Der Vorstand der Brenntag SE macht damit von der durch die
ordentliche Hauptversammlung der Brenntag SE am 9. Juni 2022
erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 Aktiengesetz („AktG“) Gebrauch, die den Erwerb von maximal 10
% des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen
Grundkapitals bis zum 8. Juni 2027 ermöglicht.
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche
Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 9. Juni 2022
erteilten Ermächtigung verwenden. Sie beabsichtigt, die
zurückerworbenen Aktien einzuziehen. Der Rückkauf wird unter
Führung eines von der Brenntag SE beauftragten Kreditinstituts nach
Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
(nachfolgend auch „RückkaufVO“) durchgeführt, das seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Brenntag SE, das Mandat
des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben zu beenden, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im
Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit
gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra)
und im Einklang mit dem vorgenannten Beschluss der Hauptversammlung
erfolgen. Danach darf der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse
(Schlussauktionspreise der Brenntag-Aktie im Xetra-Handel oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem
Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht
mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 %
unterschreiten.
Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die jeweils
geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die
Handelsbedingungen des Art. 3 RückkaufVO, damit der
Aktienrückerwerb unter die jeweiligen Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt, sowie sämtliche anderen
einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der RückkaufVO
dürfen u.a. die Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der
über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über
dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist
der höhere der beiden Werte. Entsprechend der RückkaufVO dürfen an
einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige
Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der
20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2
Abs. 3 RückkaufVO entsprechenden Weise bis spätestens Ende des
siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Zudem
wird die Brenntag SE die Geschäfte auf ihrer Website unter
https://corporate.brenntag.com/de/investor-relations/brenntag-aktie
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Kontakt:
Brenntag SE
Thomas Altmann, Senior Vice President Corporate Investor
Relations
Phone: +49 201 6496 2100
Email: thomas.altmann@brenntag.com
02.01.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com