VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Öffentliche Bekanntmachung der
Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
Ellwangen (Jagst)
ISIN DE000A0TGJ55 WKN A0TGJ5
Legal Entity Identifier (LEI): 529900E7KB95KOXBWP63
Öffentliche Restrukturierungssache der
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen
(Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter
HRB 728059 („Gesellschaft"),
beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 RES 1243/24
Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und
Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG
über den von der Gesellschaft vorgelegten
Restrukturierungsplan
am Montag, dem 25. November 2024, 10:30 Uhr (Einlass ab
8:30 Uhr),
im
Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173
Stuttgart
Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa,
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.
Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht
Stuttgart – Restrukturierungsgericht – („Gericht") am 21. Juli
2024 ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt.
Die Gesellschaft hat am 31. Oktober 2024 bei dem Gericht die
Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§
23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag
einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt.
Das Gericht hat daraufhin am 31. Oktober 2024 den folgenden
Beschluss erlassen und die folgenden Hinweise gegeben:
Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der
Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den
Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:
Montag, 25.11.2024, 10:30 Uhr
(Einlass ab 8:30 Uhr)
Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173
Stuttgart
Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin
geladen. Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach
Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter
der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO
abgeänderten Restrukturierungsplan.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht
Stuttgart im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und
über den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung öffentlich
bekannt zu machen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.
Hinweise:
1.
Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des
Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG werden den
Planbetroffenen über einen Link auf der Website
https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024
elektronisch zugänglich gemacht. Über den vorgenannten Link
erhalten die Planbetroffenen auch die notwendigen Zugangsdaten.
Planbetroffene Gläubiger sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn
sie im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum
Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder anderweitig ihre
aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft
machen.
Planbetroffene Aktionäre sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn
sie einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank)
ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs
vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
31.10.2024 oder einen nachfolgenden Tag beziehen.
2.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische
Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen)
Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und
Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.
3.
Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.
4.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es
finden Einlasskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im
Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu
berücksichtigen. Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur
unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
- Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan
sind diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag
des Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen
Forderungen sind. Dies sind alle Gläubiger, die im Verzeichnis der
planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan
aufgeführt werden oder im Erörterungs- und Abstimmungstermin ihre
aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft
machen.
Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des
rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der
Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 31.10.2024 bis zum
Beginn des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 25.11.2024
stattfindet, ist für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten
im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.
Für die vorgenannten Glaubhaftmachungen gelten die formalen
Anforderungen gem. Ziff. 7 b) (s.u.).
- Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan
sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre berechtigt, die beim
Erörterungs- und Abstimmungstermin einen durch den Letztintermediär
(z.B. die Depotbank) ausgestellten schriftlichen Nachweis über den
Anteilsbesitz des planbetroffenen Aktionärs in deutscher Sprache
oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten
Übersetzers vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf Montag, den 18. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), der sog.
„Nachweisstichtag“, beziehen.
Der Nachweis kann zusammen mit einer Anmeldung zur Teilnahme am
Erörterungs- und Abstimmungstermin bis spätestens am Freitag, den
22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website
https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024
vorab elektronisch übermittelt werden. Der vollständige Nachweis
ist dennoch zusätzlich in der vorgenannten Form zum Erörterungs-
und Abstimmungstermin mitzubringen.
Über die Aktien kann ungeachtet des Nachweisstichtags weiter
verfügt werden. Erwerber von Aktien nach dem Nachweisstichtag
können aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im
Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen
sich insoweit bevollmächtigen oder ermächtigen. Die Vollmacht bzw.
Ermächtigung ist im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu
machen. Es gelten die formalen Anforderungen für Vollmachten gem.
Ziff. 7 b) (s.u.).
5.
Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden,
wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.
6.
Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen und in
die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76
Abs. 4 StaRUG über den vorgenannten Link sowie zur Teilnahme
am Erörterungs- und Abstimmungstermin sind alle Planbetroffenen
persönlich oder durch gem. § 79 Abs. 2 ZPO
Vertretungsbefugte berechtigt.
7.
Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und
Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten
mitzubringen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- bei Vertretung eines Planbetroffenen zusätzlich eine
entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in
öffentlich beglaubigter Abschrift) für jeden Vertreter zum Nachweis
der Vertretungsmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit
beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten
Übersetzers,
- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. rechtsfähigen
Personengesellschaft zusätzlich einen aktuellen schriftlichen
Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate; bei
ausländischen Gesellschaften ggfls. entsprechende gleichwertige
Nachweise) und ggfls. eine entsprechende schriftliche Vollmacht (im
Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) für jede
betroffene juristische Person bzw. rechtsfähige
Personengesellschaft zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar
jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher
Übersetzung eines vereidigten Übersetzers und
- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
zusätzlich die entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original
oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) und einen Nachweis über
die Vertretungsbefugnis der/des Aussteller(s) der Vollmacht und
zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher
Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme und
Abstimmung am Erörterungs- und Abstimmungstermin zugelassen zu
werden.
8.
Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am und zur Ausübung des
Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht
erforderlich. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen
Vorbereitung werden die planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre
jedoch gebeten, unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bis
Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link
auf der Website
https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024
mitzuteilen, ob sie am Erörterungs- und Abstimmungstermin
teilnehmen werden und ob sie sich vertreten lassen. Es werden auch
bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum
Erörterungs- und Abstimmungstermin übersandt.
9.
Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den
Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans
zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan
voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan
stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein
solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der
Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten
Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich
schlechter gestellt zu werden (§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).
Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge
einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen
für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26
bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der
Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren
widersprochen hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren
gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes
durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan
bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige
Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur dann zulässig
ist, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und
- gegen den Plan gestimmt hat und
- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den
Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan
stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den
in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen
werden kann.
Kontakt:
Presse und Medien:
Dirk Schmitt
Pressesprecher (interim)
PR@varta-ag.com
Investoren:
Emanuel Sican
Head of Investor Relations
IR@varta-ag.com
31.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer
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