VARTA AG: VARTA AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren an
21 Juli 2024 - 6:41PM
EQS Non-Regulatory
VARTA AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
VARTA AG: VARTA AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit
StaRUG-Verfahren an
21.07.2024 / 18:41 CET/CEST
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VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014
VARTA AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren
an
Ellwangen, 21. Juli 2024
Die VARTA AG („Gesellschaft“) hat heute entschieden,
kurzfristig beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart ein
Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) anzuzeigen.
Hintergrund der geplanten Anzeige sind die konstruktiv verlaufenden
Verhandlungen mit Finanzgläubigern und möglichen Investoren über
ein Restrukturierungsvorhaben. Unter den möglichen neuen Investoren
sind u.a. eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der
Gesellschaft DDr. Tojner kontrollierte Gesellschaft, die
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sowie weitere interessierte
Parteien, mit denen unterschiedliche Vorschläge diskutiert werden.
Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, zügig zu einer
Einigung hinsichtlich einem der diskutierten Vorschläge zu kommen
und entsprechende Vereinbarungen mit den relevanten Parteien
abschließen und einen Restrukturierungsplan zur Abstimmung stellen
zu können.
Derzeit liegen der Gesellschaft zwei unterschiedliche Vorschläge
für eine finanzielle Restrukturierung vor. Ziel beider Vorschläge
für ein Restrukturierungsvorhaben ist die Bereitstellung von
Liquidität (entweder als Fremdkapital oder als Kombination von
Fremd- und Eigenkapital, nach aktueller Einschätzung in
Größenordnung eines hohen zweistelligen Millionen Euro-Betrags) für
die Finanzierung operativer Restrukturierungsmaßnahmen, eine
signifikante Reduzierung der Verschuldung der Gesellschaft und eine
damit einhergehende Verbesserung der Eigenkapitalquote. Beide
Vorschläge sehen eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals
der Gesellschaft auf 0 Euro verbunden mit einer anschließenden
Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss und unter Ausgabe neuer
Aktien vor. Dies würde zu einem kompensationslosen Ausscheiden der
derzeitigen Aktionäre aus der Gesellschaft und zu einem Erlöschen
der Börsennotierung der Aktien der VARTA AG führen. Zudem ist
jeweils ein erheblicher Schuldenschnitt in Bezug auf bestimmte
Gläubigergruppen sowie die Stundung von verbleibenden Forderungen
vorgesehen.
Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im
Restrukturierungsvorhaben jeweils vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die
erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75% des
anwesenden Grundkapitals) erreichen werden, soll das
Restrukturierungsvorhaben unter Anwendung des StaRUG umgesetzt
werden.
Da ohne Umsetzung der Restrukturierungsvorhaben Verluste
entstünden, die das Grundkapital der VARTA AG aufbrauchen,
wird der Vorstand der VARTA AG kurzfristig eine
Hauptversammlung nach § 92 Aktiengesetz einberufen. Er wird
dieser vorsorglich den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals anzeigen.
Die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und
Konzernabschlusses der VARTA AG werden erst wieder möglich
sein, wenn die Umsetzung des Sanierungskonzepts gesichert ist.
Daher wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und
Konzernabschlusses 2023 verzögern und kann erst frühestens in der
zweiten Augusthälfte 2024 erfolgen.
Kontakt
Investoren
Emanuel Sican
Head of Investor Relations
IR@varta-ag.com
Presse und Medien
Jürgen Beilein
Interim-Presseprecher
PR@varta-ag.com
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