New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes Delisting-Erwerbsangebot
03 Juni 2024 - 10:38AM
EQS Non-Regulatory
New Work SE / Schlagwort(e): Delisting
New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes
Delisting-Erwerbsangebot
03.06.2024 / 10:38 CET/CEST
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Ad hoc-Meldung der New Work SE: Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung mit der Burda Digital SE und Ankündigung
eines Delisting-Erwerbsangebots der Burda Digital SE in Höhe von
EUR 66,25 je New Work SE-Aktie
Hamburg, 3. Juni 2024
Die New Work SE (ISIN DE000NWRK013) hat heute eine
Delisting-Vereinbarung mit ihrer Großaktionärin, der Burda Digital
SE, abgeschlossen, die circa 74,22 % der Aktien der New Work
SE hält.
Auf der Grundlage dieser Delisting-Vereinbarung soll die Stellung
eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der New Work SE-Aktien zum
Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse (sog. Delisting) durch den Vorstand der New Work SE
erfolgen. Darüber hinaus wird die New Work SE alle zumutbaren
Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der New Work SE in den
Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung auf Antrag der
New Work SE erfolgte.
Gemäß den Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung wird die Burda
Digital SE heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären
der New Work SE ein unbedingtes öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb
sämtlicher Aktien der New Work SE, die nicht bereits direkt von der
Burda Digital SE gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung
in bar in Höhe von EUR 66,25 je New Work SE-Aktie zu
unterbreiten. Nach Einschätzung der Burda Digital SE entspricht
dieser Angebotspreis – aufgrund von relevanten Vorerwerben – dem
gesetzlichen Mindestpreis für ein Delisting-Erwerbsangebot gemäß
§ 39 Börsengesetz. Der endgültige Preis wird von der Burda
Digital SE nach Bestätigung von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage
veröffentlicht werden. Der Vorstand und der von dem Aufsichtsrat
gebildete Delisting-Ausschuss der New Work SE werden die
Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der
Burda Digital SE sorgfältig prüfen und gemäß § 27 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes eine gemeinsame begründete
Stellungnahme abgeben.
Die Delisting-Vereinbarung enthält zudem Bestimmungen zur
ausdrücklichen Unterstützung sämtlicher Leitlinien der am
11. Januar 2024 per Ad hoc-Meldung veröffentlichen
Geschäftsstrategie der New Work SE durch die Burda Digital SE.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die
Aktien der New Work SE nicht mehr an einem inländischen regulierten
Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel
zugelassen sein und gehandelt werden.
Ende der Insiderinformation
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