Pressemitteilung
Planegg/München, Deutschland, 20. Juni 2024
MorphoSys und Novartis unterzeichnen Vereinbarung zur
Beendigung der Börsennotierung und beabsichtigen Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs der Minderheitsaktionäre der
MorphoSys AG
MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) hat heute bekannt gegeben,
dass das Unternehmen eine Vereinbarung zur Beendigung der
Börsennotierung mit der Novartis BidCo AG und der Novartis AG
geschlossen hat, nachdem die Übernahme von MorphoSys durch Novartis
im Mai 2024 erfolgreich abgeschlossen wurde. Zudem hat die Novartis
BidCo Germany AG (im Folgenden zusammenfassend mit Novartis BidCo
AG und Novartis AG als „Novartis“ bezeichnet) MorphoSys über ihre
Absicht informiert, MorphoSys mit Novartis zu verschmelzen und
einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG
einzuleiten.
Im April 2024 hat Novartis ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot für alle ausstehenden Stammaktien von MorphoSys
unterbreitet und den Aktionärinnen und Aktionären von MorphoSys €
68,00 je Aktie in bar angeboten (das „Übernahmeangebot“). Die
Annahmefrist des Übernahmeangebots endete am 13. Mai 2024 und die
gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige weitere Annahmefrist am 30.
Mai 2024. Am 20. Juni 2024 hält Novartis rund 91,04 % des gesamten
MorphoSys Aktienkapitals, einschließlich der Zukäufe von Novartis
außerhalb des Übernahmeangebots. Dadurch ist Novartis
Mehrheitsaktionär von MorphoSys und MorphoSys ist nun ein
Novartis-Unternehmen.
MorphoSys und Novartis unterzeichnen Vereinbarung zur
Beendigung der Börsennotierung
Nach der Abwicklung des Übernahmeangebots haben MorphoSys und
Novartis heute eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Absicht von
Novartis bestätigt, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das
„Delisting-Angebot“) für alle ausstehenden Stammaktien von
MorphoSys zu unterbreiten, die derzeit nicht von Novartis gehalten
werden. Novartis wird den Aktionärinnen und Aktionären von
MorphoSys € 68,00 je Aktie in bar anbieten, was dem vorangegangenen
Übernahmeangebot entspricht.
Gemäß den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes („WpÜG“) wird die Angebotsunterlage des
Delisting-Angebots voraussichtlich Anfang Juli 2024 veröffentlicht,
nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(„BaFin“) die Veröffentlichung genehmigt hat. Sobald die
Delisting-Angebotsunterlage von Novartis veröffentlicht wurde,
beginnt eine vierwöchige (mindestens 20 US-Werktage) Angebotsfrist,
in der die Aktionärinnen und Aktionäre von MorphoSys ihre Aktien
andienen können.
Nach der Veröffentlichung der Delisting-Angebotsunterlage werden
Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys eine gemeinsame begründete
Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben. In Übereinstimmung mit den
US-Wertpapiergesetzen wird Novartis zusätzlich die
Delisting-Angebotsunterlage und ein Tender Offer Statement mittels
Schedule TO und MorphoSys die gemeinsame begründete Stellungnahme
und ein Solicitation/Recommendation Statement mittels Schedule
14D-9 bei der US-Börsenaufsichtsbehörde („SEC“) einreichen.
Nach der Genehmigung durch die BaFin wird Novartis die
Angebotsunterlage und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Angebot auf der folgenden Website zur Verfügung stellen:
https://www.novartis.com/investors/morphosys-acquisition/delisting-purchase-offer.
Das Tender Offer Statement (Schedule TO) und das
Solicitation/Recommendation Statement (Schedule 14D-9) werden auf
der Website der SEC unter www.sec.gov und im Bereich „SEC Filings“
auf der Website von MorphoSys unter www.morphosys.com/en/investors
veröffentlicht.
Nach der Veröffentlichung der Delisting-Angebotsunterlage von
Novartis wird MorphoSys den Widerruf der Zulassung der
MorphoSys-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse beantragen. MorphoSys beabsichtigt außerdem, die
Börsennotierung an der NASDAQ aufzuheben. Nach Wirksamwerden des
Delistings werden die MorphoSys-Aktien nicht mehr am regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse oder der NASDAQ gehandelt
werden und entsprechende Verpflichtungen, die sich aus einer
Börsennotierung ergeben, entfallen. Darüber hinaus wird MorphoSys
nach dem Delisting nicht mehr verpflichtet sein, Berichte bei der
SEC einzureichen. Sowohl das Delisting von der Frankfurter
Wertpapierbörse als auch von der NASDAQ werden voraussichtlich im
dritten Quartal 2024 erfolgen.
MorphoSys und Novartis beabsichtigen Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs der Minderheitsaktionäre von
MorphoSys
Novartis hat MorphoSys auch über die Absicht informiert,
MorphoSys mit Novartis zu verschmelzen. Novartis hat daher
vorgeschlagen, mit dem Vorstand von MorphoSys Verhandlungen über
einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Da Novartis rund 91,04 % des gesamten MorphoSys Aktienkapitals
hält, ist es Novartis möglich, einen Squeeze-out der
Minderheitsaktionäre von MorphoSys im Zusammenhang mit der
Verschmelzung durchzuführen. Novartis beabsichtigt daher die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf
Novartis gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung
durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Höhe der
angemessenen Barabfindung steht derzeit noch nicht fest.
Es ist geplant, dass der erforderliche Beschluss zum Squeeze-out
auf der voraussichtlich im August 2024 stattfindenden
Hauptversammlung von MorphoSys gefasst wird.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen
mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales
Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und
Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu
entwickeln und Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen.
MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt
sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr
Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns
auf Twitter at X und LinkedIn.
Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind
Das in dieser Mitteilung beschriebene Delisting-Erwerbsangebot
(das „Delisting-Erwerbsangebot“) wurde noch nicht abgegeben. Diese
Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung
zum Verkauf von Aktien von MorphoSys AG (das "Unternehmen") dar.
Die endgültigen Bedingungen und weiteren Bestimmungen über das
Delisting-Erwerbsangebot werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) in der
Angebotsunterlage durch Novartis BidCo AG (die „Bieterin“)
festgelegt, welche daraufhin bei der U.S. Securities and Exchange
Commission (der „SEC“) eingereicht wird. Eine Aufforderung und ein
Angebot zum Kauf von Aktien des Unternehmens werden nur gemäß der
Angebotsunterlage abgegeben. Im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot wird die Bieterin und Novartis AG ein
Tender Offer Statement mittels Schedule TO bei der SEC einreichen
(gemeinsam mit der Angebotsunterlage, einem Offer to Purchase
einschließlich den Andienungsdokumenten und weiteren damit
zusammenhängenden Dokumenten, die "Unterlagen zum
Delisting-Erwerbsangebot"). Der Vorstand und der Aufsichtsrat des
Unternehmens werden eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß
§ 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abgeben
und das Unternehmen wird eine Aufforderungs-/Empfehlungserklärung
zu Schedule 14D-9 bei der SEC einreichen (zusammen mit der
gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die
„Empfehlungserklärungen“). DEN AKTIONÄREN DES UNTERNEHMENS UND
ANDEREN INVESTOREN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE UNTERLAGEN ZUM
DELISTING-ERWERBSANGEBOT (EINSCHLIESSLICH DER ANGEBOTSUNTERLAGE)
UND DIE EMPFEHLUNGSERKLÄRUNGEN ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE
INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN SOLLTEN,
BEVOR EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS DELISTING-ERWERBSANGEBOT
GETROFFEN WIRD. Die Unterlagen zum Delisting-Erwerbsangebot und die
Empfehlungserklärungen werden gemäß den deutschen und
US-amerikanischen Wertpapiergesetzen an alle Aktionäre des
Unternehmens verteilt. Das Tender Offer Statement mittels Schedule
TO und die Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule
14D-9 werden kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov
zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare können kostenlos durch
Kontaktaufnahme mit der Bieterin oder dem Unternehmen angefordert
werden. Kostenlose Ausgaben dieser Materialien und bestimmter
anderer Materialien zum Delisting-Erwerbsangebot werden auf der
Website des Unternehmens auf Englisch unter
morphosys.com/en/investors/Novartis-TakeoverOffer und auf Deutsch
unter morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer zur
Verfügung gestellt oder können durch Kontaktaufnahme mit dem
Unternehmen per Post an MorphoSys AG, Semmelweisstrasse 7, 82152
Planegg, Deutschland, telefonisch unter +49 89 8992 7179
angefordert werden.
Zusätzlich zu dem Offer to Purchase einschließlich den
Andienungsdokumenten und bestimmter weiterer Unterlagen zum
Delisting-Erwerbsangebot, insbesondere der
Aufforderungs-/Empfehlungserklärung, wird das Unternehmen weitere
Informationen bei der SEC einreichen. Die von dem Unternehmen bei
der SEC eingereichten Unterlagen sind auch bei kommerziellen
Dokumentensuchdiensten und auf der von der SEC unterhaltenen
Website unter www.sec.gov kostenlos erhältlich und können außerdem
kostenlos unter der Rubrik "SEC Filings" der Website des
Unternehmens unter www.morphosys.com/en/investors abgerufen
werden.
Um bestimmte Bereiche, in denen deutsches Recht und
US-amerikanisches Recht kollidieren, miteinander in Einklang zu
bringen, beabsichtigen Novartis AG, die Bieterin und Novartis
data42 AG, bei der SEC eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um
das Delisting-Erwerbsangebot in der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Weise durchzuführen.
Die Annahme des Delisting-Erwerbsangebotsdurch Aktionäre, die
außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika
ansässig sind, kann weiteren rechtlichen Anforderungen unterliegen.
Im Hinblick auf die Annahme des Delisting-Erwerbsangebotsaußerhalb
Deutschlands und der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung
für die Einhaltung solcher in der jeweiligen Rechtsordnung
geltenden rechtlichen Anforderungen übernommen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen
über das Unternehmen, die Bieterin und das
Delisting-Erwerbsangebot, die mit erheblichen Risiken und
Unsicherheiten verbunden sind. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen
gehören alle Aussagen, die die Worte "antizipieren", "glauben",
"schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "anstreben", "können",
"könnten", "planen", "vorhersagen", "projizieren", "anpeilen",
"anvisieren", "potenziell", "werden", "würden", "könnten",
"sollten", "fortsetzen" und ähnliche Ausdrücke enthalten. Die in
dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des
Unternehmens umfassen Aussagen über den voraussichtlichen Zeitplan
für den Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots und das Delisting,
die Pläne, Ziele, Erwartungen und Absichten des Unternehmens sowie
die Finanz- und Ertragslage und die Geschäftstätigkeit des
Unternehmens und Novartis AG.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen geben die Einschätzung des Unternehmens zum Zeitpunkt
dieser Mitteilung wieder und beinhalten bekannte und unbekannte
Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die
Leistung oder Errungenschaften des Unternehmens oder die
Branchenergebnisse erheblich von den historischen oder zukünftigen
Ergebnissen, der Finanzlage und Liquidität, der Leistung oder den
Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten
Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Selbst wenn
die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität des
Unternehmens sowie die Entwicklung der Branche, in der es tätig
ist, mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, sind
sie nicht unbedingt zur Voraussage für Ergebnisse oder
Entwicklungen in künftigen Zeiträumen geeignet. Zu den Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den Erwartungen abweichen, die in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören unter anderem:
Unsicherheiten hinsichtlich der im Delisting-Erwerbsangebot
enthaltenen Zeitpunkte; Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der
Aktionäre des Unternehmens, die ihre Aktien im Rahmen des
Delisting-Erwerbsangebotsandienen werden; die Möglichkeit, dass
konkurrierende Angebote gemacht werden; die Auswirkungen des
Erwerbs von MorphoSys AG durch Novartis AG auf die Beziehungen zu
Arbeitnehmern, anderen Geschäftspartnern oder staatlichen Stellen;
dass die Bieterin und Novartis AG die potenziellen Vorteile des
Erwerbs von MorphoSys AG durch Novartis AG nicht realisieren kann;
mit dem Delisting-Erwerbsangebot verbundene Transaktionskosten;
potenzielle Schwierigkeiten bei der operativen Integration von
MorphoSys AG in die Novartis AG; dass die Erwartungen des
Unternehmens unzutreffend sein könnten; die inhärenten
Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen,
klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten und
behördlichen Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit des
Unternehmens von Kooperationen mit Dritten; die Einschätzung des
kommerziellen Potenzials der Entwicklungsprogramme des
Unternehmens; und andere Risiken, die in den Risikofaktoren in den
von dem Unternehmen bei der SEC eingereichten Unterlagen enthalten
sind, einschließlich des Jahresberichts des Unternehmens auf Form
20-F sowie der Aufforderungs-/Empfehlungserklärung auf Schedule
14D-9, die von dem Unternehmen einzureichen ist, und des Tender
Offer Statements mittels Schedule TO und der damit
zusammenhängenden Unterlagen zum Delisting-Erwerbsangebot, die zu
veröffentlichen sind. In Anbetracht dieser Ungewissheiten wird dem
Leser geraten, sich nicht in unangemessener Weise auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum der
Veröffentlichung dieser Mitteilung. Das Unternehmen und die
Bieterin lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung ab,
zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren,
um sie an geänderte Erwartungen in Bezug auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen oder an geänderte Ereignisse,
Bedingungen oder Umstände anzupassen, auf denen solche
zukunftsgerichtete Aussagen beruhen oder welche die
Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten
abweichen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder regulatorisch
vorgeschrieben.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte:
Medienkontakte:
Thomas Biegi
Senior Vice President, Corporate Affairs
Tel.: +49 (0)89 / 899 27 26079
thomas.biegi@morphosys.com |
Investorenkontakte:
Dr. Julia Neugebauer
Vice President, Global Investor Relations
Tel: +49 (0)89 / 899 27 179
julia.neugebauer@morphosys.com |
Eamonn Nolan
Senior Director, Corporate Communications & Investor
Relations
Tel: +1 617-548-9271
eamonn.nolan@morphosys.com
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