Verve schließt eine gezielte Emission von 27.108.434 neuen
Aktien erfolgreich ab und generiert damit einen Erlös von rund 450
Mio. SEK
DIESE INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE BESTIMMT, WEDER GANZ
NOCH TEILWEISE, IN DEN/ IN DIE/ AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN
(EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN), IN EINEM/ IN
EINEN/ AUS EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN
(EINSCHLIESSLICH DES DISTRICT OF COLUMBIA), IN/NACH/AUS AUSTRALIEN,
BELARUS, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, IN DIE/ IN
DER/ AUS DER SCHWEIZ, IN /NACH/AUS SINGAPUR, SÜDAFRIKA, SÜDKOREA
ODER IN/NACH/AUS SONSTIGEN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE REGISTRIERUNG
ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERLICH MACHEN WÜRDE, DIE NACH
SCHWEDISCHEM RECHT NICHT VORGESEHEN SIND, DIE GEMÄSS DEN
SANKTIONSBESTIMMUNGEN DER EU, DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS VON
GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN
VERBOTEN SIND ODER DIE IN SONSTIGER WEISE GEGEN DIE IN DIESEN
RECHTSORDNUNGEN GELTENDEN VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN ODER NICHT OHNE
EINE BEFREIUNG VON DIESEN MASSNAHMEN DURCHGEFÜHRT WERDEN KÖNNEN.
BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DER
PRESSEMITTEILUNG.
Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
18. Juni 2024
Verve schließt eine gezielte Emission von 27.108.434 neuen
Aktien erfolgreich ab und generiert damit einen Erlös von rund 450
Mio. SEK
Wie in einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2024 angekündigt,
hat das Board der Verve Group SE (Scale Segment Frankfurt Stock
Exchange: VER), (Nasdaq First North Premier Growth Market: VER)
(„Verve” oder „Unternehmen”) das Bookbuilding erfolgreich
abgeschlossen und eine gezielte Emission von 27.108.434 neuen
A-Stammaktien beschlossen („gezielte Aktienemission”), die auf der
Jahreshauptversammlung vom 13. Juni 2024 genehmigt wurde. Der
Bezugspreis für die gezielte Aktienemission beträgt 16,60 SEK pro
Aktie und wurde im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens unter der Leitung von Pareto Securities AB
und Swedbank AB (publ) (zusammen als „Manager“ bezeichnet)
festgelegt. Die gezielte Aktienemission war überzeichnet.
Investoren der gezielten Aktienemission sind eine Reihe
schwedischer und internationaler institutioneller Investoren,
darunter die beiden größten Aktionäre des Unternehmens, die
Bodhivas GmbH, die von Remco Westermann (CEO und Board-Mitglied)
gehalten wird, und Fonds, die von Oaktree Capital Management, L.P.
(„Oaktree“) verwaltet werden, sowie ein renommiertes schwedisches
Multi-Family-Office. Durch die gezielte Aktienemission wird Verve
einen Bruttoerlös in Höhe von etwa 450 Mio. SEK erzielen.
Mit dem Nettoerlös aus der gezielten Aktienemission will das
Unternehmen seine gewünschte Kapitalstruktur auch nach der
Finanzierung der am 18. Juni 2024 angekündigten Übernahme der Jun
Group aufrechterhalten und die Finanzlage des Unternehmens im
Einklang mit seinen aktualisierten Finanzzielen weiter stärken.
Der Bezugspreis für die gezielte Aktienemission beträgt 16,60
SEK pro Aktie und wurde im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens unter der Leitung der Manager
festgelegt.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit in Betracht gezogen, das
erforderliche Eigenkapital durch eine Bezugsrechtsemission zu
beschaffen. Das Board ist jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine
gezielte Aktienemission deutlich zeitsparender wäre, was für die
Aufrechterhaltung der gewünschten Kapitalstruktur des Unternehmens
nach der Finanzierung der Übernahme von entscheidender Bedeutung
ist. Außerdem würde eine Bezugsrechtsemission im Vergleich zu einer
gezielten Aktienemission deutlich höhere Kosten verursachen und das
Risiko einer potenziellen Marktvolatilität erhöhen. Im Unterschied
zu einer Bezugsrechtsemission wird bei einer gezielten
Aktienemission auch mit einer Erweiterung der Aktionärsbasis
gerechnet, wodurch das Unternehmen neue qualifizierte und
institutionelle Investoren gewinnt. Dies wird vom Board als
vorteilhaft für das Unternehmen und die allgemeine Liquidität der
Aktie eingestuft. Aus den oben genannten Gründen ist das Board zu
dem Schluss gekommen, dass die Argumente für eine gezielte
Aktienemission, wie sie von der Jahreshauptversammlung am 13. Juni
2024 genehmigt wurde, überwiegen und somit eine Ausnahme vom
Grundprinzip, wonach bei Aktienemissionen die Vorzugsrechte der
Aktionäre zu berücksichtigen sind, hinreichend gerechtfertigt ist.
Die gezielte Aktienemission ist somit die vorteilhafteste Option
und liegt im besten Interesse des Unternehmens und aller Aktionäre.
Nach Einschätzung des Unternehmens profitierte die gezielte
Aktienemission von der Unterstützung durch die Bodhivas GmbH und
Oaktree und von deren Beteiligung, da dadurch das Anlegerinteresse
gesteigert wurde. Da der Bezugspreis für die gezielte
Aktienemission im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens festgelegt
wurde, ist das Board der Ansicht, dass der Bezugspreis die
aktuellen Marktbedingungen und die Nachfrage widerspiegelt.
Der Bezugspreis von 16,60 SEK bedeutet einen Abschlag von 5,0
Prozent auf den heutigen Schlusskurs von 17,48 SEK.
Nach Abschluss der gezielten Aktienemission wird sich die Anzahl
der ausstehenden A-Stammaktien von 159.249.358 um 27.108.434 auf
186.357.792 erhöhen, was für die vorhandenen Aktionäre im Hinblick
auf die ausstehenden Stammaktien und Stimmrechte bezüglich des
Unternehmens eine Verwässerung von etwa 14,5 Prozent bedeutet. Das
Aktienkapital wird sich von 1.592.493,58 EUR um 271.084,34 EUR auf
1.863.577,92 EUR erhöhen. Die Abwicklung wird voraussichtlich am
oder um den 25. Juni 2024 erfolgen (aufgrund der beim schwedischen
Handelsregister wegen der Feiertage zu erwartenden
Registrierungsdauer). Eine Ausnahme gilt für Oaktree, wo die
Abwicklung voraussichtlich am oder um den 12. Juli 2024 stattfinden
wird.
Im Rahmen der gezielten Aktienemission hat sich das Unternehmen
mit den üblichen Ausnahmen verpflichtet, nach dem Datum der ersten
Abwicklung für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen keine weiteren
Aktien auszugeben (es sei denn, es handelt sich um eine
M&A-Finanzierung). Darüber hinaus haben sich Remco Westermann
(einschließlich für die Bodhivas GmbH) sowie das Board und die
Geschäftsführung verpflichtet, innerhalb desselben Zeitraums von 90
Kalendertagen nach dem Datum der ersten Abwicklung keine Aktien von
Verve zu verkaufen.
Berater
Pareto Securities AB und Swedbank AB (publ) sind bei dieser
Transaktion Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners.
Rechtsberater der Gruppe ist Baker McKenzie, und Gernandt &
Danielsson Advokatbyrå KB steht den Managern in Rechtsfragen im
Zusammenhang mit der gezielten Aktienemission beratend zur
Seite.
Verantwortliche Parteien
Diese Informationen sind von der Verve Group SE gemäß der (EU)
Marktmissbrauchsverordnung 596/2014 zu veröffentlichen. Die
Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von den unten
genannten verantwortlichen Personen zu dem Zeitpunkt
veröffentlicht, der von Verves Nachrichtenagentur EQS Newswire bei
der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung angegeben wurde. Für
weitere Informationen können Sie sich an die unten genannten
verantwortlichen Personen wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Sören Barz
Leiter Investor Relations
+49 170 376 9571
soeren.barz@verve.com
www.investors.verve.com
Über Verve:
Die Verve Group SE (Ticker: VER) ist ein schnell wachsendes,
ertragsstarkes Unternehmen für digitale Medien, das KI-gesteuerte
Werbesoftware-Lösungen anbietet. Verve bringt die Nachfrage
globaler Werbetreibender mit dem Werbeangebot von Publishern
zusammen und verbessert die Ergebnisse durch die Nutzung von First
Party Data aus dem eigenen Bestand. Getreu unserem Leitspruch
„Let's make media better” konzentriert sich das Unternehmen darauf,
Marken, Agenturen und Publishern bessere Ergebnisse zu ermöglichen,
indem es verantwortungsvolle Werbelösungen anbietet, wobei der
Schwerpunkt auf neu entstehenden Medienkanälen liegt. Verve ist
hauptsächlich in Nordamerika und Europa tätig und als Societas
Europaea in Schweden (Registernummer 517100-0143) eingetragen. Die
Aktien des Unternehmens sind am Nasdaq First North Premier Growth
Market in Stockholm und am Scale-Segment der Frankfurter
Wertpapierbörse notiert. Das Unternehmen hat drei besicherte
Anleihen, die an der Nasdaq Stockholm und am Open Market der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind. Verve wird am Nasdaq
First North Premier Growth Market von FNCA Sweden AB als
zertifizierter Berater vertreten. Kontaktinformationen:
info@fnca.se.
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informieren und diese einhalten. Der Empfänger dieser
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Angebot bzw. keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Erwerb oder zur Zeichnung von Aktien dar, die von dem Unternehmen
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Befreiung von der Pflicht zur Registrierung oder Zulassung gemäß
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wäre.
Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt im Sinne der
Prospektverordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) und
wurde in keiner Rechtsordnung von einer Aufsichtsbehörde genehmigt.
Das Unternehmen hat in keinem Mitgliedstaat des EWR ein
öffentliches Angebot von Aktien oder Rechten genehmigt, und im
Zusammenhang mit der gezielten Aktienemission wurde und wird kein
Prospekt erstellt. Diese Mitteilung ist in allen
EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an Personen gerichtet, die in
diesem Mitgliedstaat qualifizierte Anleger im Sinne der
Prospektverordnung sind.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar und ist auch nicht Teil eines solchen
Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“)
befreit oder werden im Rahmen einer Transaktion verkauft, die nicht
den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es
besteht keine Absicht, die hier genannten Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot
der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu unterbreiten. Die in
dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen dürfen weder
direkt noch indirekt, weder ganz noch teilweise, in Australien,
Belarus, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, der
Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea, den Vereinigten Staaten
(einschließlich des District of Columbia) oder in einer sonstigen
Rechtsordnung verkündet, verbreitet oder weitergegeben werden, in
der eine solche Verkündung, Verbreitung oder Weitergabe gegen die
geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt oder in der diese
Handlungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen oder eine
Registrierung oder andere Maßnahmen erforderlich machen würden, die
nach schwedischem Recht nicht vorgesehen sind, die gemäß den
Sanktionsbestimmungen der EU, des Vereinigten Königreichs von
Großbritannien und Nordirland oder der Vereinigten Staaten verboten
sind oder die in sonstiger Weise gegen die in diesen
Rechtsordnungen geltenden Vorschriften verstoßen oder nicht ohne
eine Befreiung von diesen Maßnahmen durchgeführt werden können.
Handlungen, die gegen diese Anweisung verstoßen, können einen
Verstoß gegen die geltenden Wertpapiergesetze und -vorschriften
darstellen.
Im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
werden dieses Dokument und alle anderen Materialien in Bezug auf
die hier beschriebenen Wertpapiere nur an Personen weitergegeben
und sind nur an solche gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ sind
(im Sinne der britischen Fassung der EU-Prospektverordnung
(2017/1129/EU), die gemäß dem European Union (Withdrawal) Act 2018
Teil des britischen Rechts ist, das heißt an (i) Personen mit
professioneller Erfahrung in Anlagefragen, die unter die Definition
von „Investment Professionals“ in Artikel 19 Absatz 5 des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der geänderten Fassung („Verordnung“) fallen; (ii)
Unternehmen mit hohem Eigenkapital usw., die unter Artikel 49
Absatz 2 Buchstaben a) bis d) der Verordnung fallen; oder (iii)
andere Personen, denen solche Investitionen oder
Investitionstätigkeiten gemäß der Verordnung rechtmäßig zur
Verfügung gestellt werden dürfen (alle diese Personen werden
zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten
Königreich von Großbritannien und Nordirland steht jede Investition
oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht,
nur relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten
Personen durchgeführt. Personen, die keine relevanten Personen
sind, sollten keine Maßnahmen auf der Grundlage dieser
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Diese Mitteilung dient nicht dazu, die (direkten oder
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verbunden sein können, zu identifizieren oder zu suggerieren, noch
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ausschließlich für das Unternehmen und sind nur dem Unternehmen
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die
die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen des
Unternehmens in Bezug auf die zukünftigen Betriebsergebnisse, die
finanzielle Lage, die Liquidität, die Leistung, die Aussichten, das
erwartete Wachstum, die Strategien und Chancen sowie die Märkte, in
denen das Unternehmen tätig ist, widerspiegeln. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen
und durch Wörter wie „glauben“, „erwarten“, „voraussagen“,
„beabsichtigen“, „können“, „planen“, „schätzen“, „werden“,
„sollten“, „könnten“, „zielen auf“ oder „möglicherweise“ oder
jeweils deren Verneinungen oder ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet
sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung
basieren auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf
weiteren Annahmen basieren. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht,
dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
gebrachten Erwartungen angemessen sind, kann es nicht zusichern,
dass diese sich als richtig erweisen oder eintreten werden. Da
diese Aussagen auf Annahmen oder Schätzungen beruhen und Risiken
und Unwägbarkeiten unterliegen, können die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen aufgrund zahlreicher Faktoren erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten abweichen. Solche Risiken,
Unwägbarkeiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können
dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse wesentlich von den
in dieser Pressemitteilung durch solche zukunftsgerichteten
Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Das
Unternehmen garantiert nicht, dass die Annahmen, die den
zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zugrunde
liegen, fehlerfrei sind, und die Leser dieser Pressemitteilung
sollten sich nicht übermäßig auf die zukunftsgerichteten Aussagen
in dieser Pressemitteilung verlassen. Die Informationen, Meinungen
und zukunftsgerichteten Aussagen, die in dieser Pressemitteilung
ausdrücklich oder implizit enthalten sind, beziehen sich nur auf
das Datum der Veröffentlichung und können sich ohne Vorankündigung
ändern. Weder das Unternehmen noch eine andere Partei verpflichtet
sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen, zu aktualisieren,
zu bestätigen oder öffentlich zu korrigieren, um eingetretene
Ereignisse oder Umstände zu berücksichtigen, die sich auf den
Inhalt dieser Pressemitteilung beziehen, es sei denn, dies ist
gesetzlich oder im Regelwerk für Emittenten des Nasdaq First North
Growth Market vorgeschrieben.
Informationen für Vertriebspartner
Ausschließlich im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen
an die Produktüberwachung, die in folgenden Vorschriften enthalten
sind: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II“),
(b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der
Kommission zur Ergänzung der MiFID II, und (c) lokale
Durchführungsmaßnahmen (zusammen als „MiFID II Anforderungen an
die Produktüberwachung“ bezeichnet), und unter Ausschluss
jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder
anderweitig, die „Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente
konzipieren“ (im Sinne der MiFID II Anforderungen an die
Produktüberwachung), treffen könnte, wurden die Aktien des
Unternehmens einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, das
ergeben hat, dass diese Aktien (i) mit einem Endzielmarkt von
Privatanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle
Kunden und geeignete Gegenparteien gemäß der Definition in MiFID II
erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle in Frage kommen
(„EU-Zielmarktbewertung”). Ausschließlich im Hinblick auf
die Produktgenehmigungsverfahren aller Wertpapierfirmen, die im
Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
Finanzinstrumente konzipieren, hat die Zielmarktbewertung in Bezug
auf die Aktien des Unternehmens zu dem Schluss geführt, dass (i)
der Zielmarkt für diese Aktien nur aus geeigneten Gegenparteien im
Sinne des FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook und
professionellen Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
besteht, die durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 („UK
MiFIR“) Teil des nationalen Rechts ist; und (ii) alle
Vertriebskanäle für solche Aktien an berechtigte Gegenparteien und
professionelle Kunden angemessen sind
(„UK-Zielmarktbewertung“, zusammen mit der
EU-Zielmarktbewertung als „Zielmarktbewertung“ bezeichnet).
Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten die Vertreiber beachten,
dass der Preis der Aktien des Unternehmens fallen kann und Anleger
ihre gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren können; die
Aktien des Unternehmens keine garantierten Erträge und keinen
Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien des
Unternehmens nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes
Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder
in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater)
in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
bewerten, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige
daraus resultierende Verluste tragen zu können. Die
Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen
vertraglicher, rechtlicher oder aufsichtsrechtlicher
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die gezielte Aktienemission.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Manager ungeachtet
der Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
erfüllen.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbewertung ist (a) keine Bewertung
der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II oder der UK
MiFIR; (b) keine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Anlegergruppe, in die Aktien des Unternehmens zu investieren, diese
zu kaufen oder irgendwelche sonstigen Handlungen in Bezug auf die
Aktien vorzunehmen.
Jeder Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien des Unternehmens
vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
21.06.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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